01.11.2022 eine Doppelhaushälfte gekauft.
Darlehenssumme 320.000
Bank: Wüstenrot
Modell: Endfälliges Bauspar-Darlehen mit Kombination eines Bausparvertrags (4,2%pa im Darlehen und 1,25%pa im Bausparer) - Modell gewählt, da in den kommenden Jahren Eigenkapital vorhanden sein wird. Ziel ist somit frühestmöglich in den Bausparvertrag zu gelangen und über die Gesamtlaufzeit einen attraktiveren Zinssatz zu erhalten.
Die jetzige Situation ist allerdings nun so, dass ich und meine Partnerin voraussichtlich umziehen müssen und somit ein Verkauf des Hauses eine Option ist.
Es gibt vieles zu lesen über eine Vorfälligkeitsentschädigung, wenn die Immobilie veräußert und das Darlehen gekündigt wird.
Wie sieht die Situation aus, wenn das Darlehen zu 98,5% ausgezahlt ist, die letzte Teilsumme allerdings noch nicht ausgezahlt wurde? Welche Regelung greift hier nun bei einer frühzeitigen Kündigung des Darlehens? Vorfälligkeitsentschädigung, Nicht-Abnahmeentschädigung oder was komplett anderes?
Die jetzige Situation ist allerdings nun so, dass ich und meine Partnerin voraussichtlich umziehen müssen und somit ein Verkauf des Hauses eine Option ist.
Ich denke ein Verkauf des Hauses so kurz nach Kauf ist der Worst-Case (außer wenn ihr die Immobilie im Vergleich zum aktuellen Wert super günstig gekauft habt).
Was wären für euch denn die anderen Optionen - die in Betracht kämen?
Optionen sind sonst die bekannten wie Vermietung oder mögliche Übernahme der Finanzierung durch einen neuen Eigentümer.
Vermietung ist eher keine Option und ob ein Eigentümer das Finanzierungsmodell übernehmen würde ist auch unklar.
Preislich sind wir in Summe an Kaufsumme + Kosten unter dem aktuellen Marktwert des Hauses.
Nichtabnahmeentschädigung oder Vorfälligkeitsentschädigung, es ist in der Sache und in der Konsequenz ein und das Selbe!
.......zu dem, aber für sie - zuindest aber für Neukunden - nicht mehr zu ändern, dieses Modell hätte so der so nicht ausgewählt werden dürfen und wirkt sich für sie auch noch doppelt negativ aus, denn potentielle Sondertilgungsrechte und Zilgungssatzänderungsoptionen verringern in diesem Modell die Vorfälligkeitsentschädigung nicht!
Hallo Lino123, für die 1,5% Darlehen die nicht abgenommen werden gibt es dann eine Nichtabnahmeentschädigung.
Für 98,5% dann die Vorfälligkeitsentschädigung.
Damit Sie selbst den "Schock" überwinden können, rechnen Sie mal online mit 1-2 Online Vorfälligkeitsrechnern damit Sie die Gesamtsumme sehen.
Sie können auch mit 100% Vorfälligkeitsentschädigung simulieren, das dürfte so in etwa die gleiche Summe rauskommen.