Anlage KAP 41 - Anrechenbare noch nicht angerechnete ausländische Steuern
Hallo zusammen,
ich habe laut meiner Jahressteuerbescheinigung in 2022 noch nicht angerechnete ausländische Steuern von rd. 1.500€, i.W. aus US Quellensteuern auf Dividenden. Diese sind noch nicht angerechnet, da ich noch einen Verlusttopf habe und somit keine Abgeltungssteuer bezahlen musste.
Da ich keine Kapitalertragssteuer in 2022 gezahlt habe frage ich mich, ob es Sinn macht, diese 1.500€ in der Anlage KAP in Zeile 41 anzugeben. Kann dieser Posten also nur mit Kapitalerträgen (bswp. von Depots bei anderen Brokern) verrechnet werden? Oder wird die Position mit der Einkommenssteuer verrechnet?
Verzeiht die Frage, aber ich finde bei meiner Recherche bislang beide Aussagen und frage mich, welche nun richtig ist. In meinem recht banalen Steuerprogramm wirkt sich der Posten nach Eintragung jedenfalls nicht einkommenssteuermindernd in der Steuersimulation aus.