Altersversorge bei neuem Arbeitgeber?

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  1. Avatar von MrSpeedy
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    Standard Altersversorge bei neuem Arbeitgeber?

    Hallo,

    kurz zu meiner Person:

    Ich bin 45 Jahre alt, verheiratet und habe 2 Kinder. Bei meinem jetzigen Arbeitgeber zahle ich über eine Entgeltumwandlung in eine betriebliche Altersvorsorge der Allianz ein. Da ich zum 01.08. den Arbeitgeber wechsel, bietet der neue Arbeitgeber mir folgendes an:

    Versorgungsbausteine
    Aufnahmebogen zum Antrag auf Arbeitgeberbeitrag zum Aufbau einer zusätzlichen
    Altersversorgung
    Beschäftigungsumfang:
    Geltender Tarifvertrag:
    Gemäß der in unserem Hause geltenden Tarifverträge, haben Sie einen Anspruch auf eine
    Vermögensbildung. Sie können sich auf freiwilliger Basis wahlweise für eine Entgeltumwandlung oder
    aber die Inanspruchnahme Vermögenswirksamer Leistungen entscheiden. Bitte beachten Sie, dass die
    Arbeitgeberanteile je nach Tarifvertrag abweichen
    Anspruch Vermögensbildung:
    Mitarbeiter/in Vollzeit TV-V für alle Konzerngesellschaften:
    Bei Anlage in einen Versorgungsbaustein beträgt für Sie der Arbeitgeberanteil 50,00 Euro.
    Voraussetzung ist ein monatlicher zusätzlicher Eigenanteil in Höhe von 13,00 Euro.
    Bei Anlage außerhalb der Versorgungsbausteine z. B. Bausparkasse beträgt der Arbeitgeberanteil
    6,65 Euro. Ausnahme Mitarbeiter NiederrheinWasser = 30,00 Euro Teilzeitkürzung siehe Betriebsvereinbarung
    TV-N Anspruch 6,65 Euro für alle Anlagemöglichkeiten
    (Teilzeitkraft: Anspruch wird entsprechend der Arbeitszeit gekürzt)
    Ich wünsche die Inanspruchnahme von Vermögenswirksamen Leistungen
    oder
    Ich wünsche eine Entgeltumwandlung und bitte um die Einholung eines Angebotes zu
    nachfolgenden Konditionen
    Vermögensbildungsanspruch: Euro (Arbeitgeberanteil)
    Neben dem Arbeitgeberanteil kann die monatliche Anlagesumme um einen Arbeitnehmeranteil
    zusätzlich zu dem Eigenanteil von 13,00 Euro erhöht werden. Insgesamt sind Zahlungen bis zu 4 %
    der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze zur Rentenversicherung West beitragsfrei.
    Eigenanteil: Euro
    Gesamt: Euro
    Beginn:
    Seite 15 - Neueinstellung vonAnlageinstitute:
    Von welchem Institut hätten Sie gerne ein Angebot?
    Bitte bedenken Sie, dass bei Einbeziehung einer Hinterbliebenenversorgung oder einer Erwerbsunfähigkeit die späteren Auszahlungssummen geringer werden)
    Hinterbliebenen- Erwerbsunfähigkeit
    versorgung
    Rheinische Zusatzversorgungskasse (RZVK)
    Provinzial (Versicherung der Sparkassen)
    Alte Leipziger
    Alte Leipziger (Berufsunfähigkeitsrente)
    Seite 16 - Neueinstellung von
    Bei Inanspruchnahme der Hinterbliebenenversorgung sind nachfolgende Angaben des
    Ehepartners notwendig:
    Name:
    Vorname:
    Geburtsdatum:
    Hiermit erteile ich mein ausdrückliches Einverständnis, dass meine nachfolgend genannte
    E-Mail-Adresse an die aufgeführten Anlageinstitute zur Übermittlung des gewünschten Angebotes
    weitergegeben werden darf:
    Mir wurde von der Personalabteilung mitgeteilt, dass eine weitere Einzahlung in meiner bisherigen Altersvorsorge nicht möglich ist.

    Jetzt meine Frage:

    Welche Vorsorge könnt ihr mir für die nächsten 20 Jahre empfehlen? Wäre auch irgendwas im Bereich ETF-Sparplan möglich?

    Vielen Dank

  2. Avatar von titan1981
    titan1981 ist gerade online

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    Standard AW: Altersversorge bei neuem Arbeitgeber?

    Dir stehen je nach dem was zu dir passt und unabhängig ob es Sinn für dich ergibt folgendes zur Verfügung
    1. einzahlen in die GRV
    2. einzahlen in Rürup

    3. einzahlen in BAV
    4. Riester

    5. Lebensversicherung
    6. VWL

    7. ETF Sparplan

    8. immobile

    Offen. Wahrscheinlich habe ich nun etwas unterschlagen.

    Was für dich Sinn ergibt müsste man prüfen. Das ist abhängig vom
    Gehalt über/ unter BBG
    GKV/ PKV
    Zuschuss vom Arbeitgeber
    Fördermöglichkeiten vom Staat
    Grenzsteuersatz

    Was schon vorhanden an AV

    Du siehst eine Menge.

    Brunos Beiträge kannst du ignorieren

  3. Avatar von bruno68
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    Standard AW: Altersversorge bei neuem Arbeitgeber?

    Ja, ja immer ohne Erlaubnis was vorschlagen.

    Zum Thema Altersvorsorge

    Nun muss man verstehen, das die Lebensarbeitszeit bis zur Rente ist meist doppelt so lang ist, wie die Rentenphase selbst.

    Wer dauerhaft von der Rente redet, garantiert sich selbst, dass er bis zum Rentenalter arbeiten will. Was unbestimmt ist, ist leider auch ob man das Rentenalter auch erreicht. Denn stirbt man davor, ist die bAV futsch.
    Allenfalls gibt es ein brutto Sterbegeld, was noch voll zu versteuern ist. Und ob die aktuelle Witwe, auch die Witwenrente erhält, könnte über die Jahre die falsche Frau sein, nämlich die EX, weil diese noch im Bezugsrecht steht. Wer im Vertrag steht, bekommt die Rente.
    Das lustige ist auch, wenn die Ehefrau den Ehegatten um 15 Jahre jünger ist, entfällt der Anspruch auf Witwenrente, weil Sie die Hauptlebenszeit nicht mit dem Erblasser verheiratet war.

    Auch bei einer Änderung der Lebensplanung, der Wechsel vom Mieter zum Vermieter, da entfallen zigtausende €, weil das Geld in der bAV, Riester und Rürup stecken und kein Wechsel, Abtretung oder Auszahlung vor dem Renteneintritt vorsehen.

    Zum andern stellt sich die Frage, was unter dem Gesichtspunkt des Ablaufs besser ist.

    Der ETF Fond steigt zu Anfang schneller, als eine Versicherung, aber dieser holt ab den 12 Vertragsjahr auf, weil der Freibetrag ausgeschöpft ist und die Besteuerung dann für den ETF einsetzt.
    Während bei Versicherung, der jährliche Freibetrag noch frei ist, und die Verzinsungen steuerfrei bleiben.

    Hat man mit 50 Jahren 100.000 € Vermögen und bekommt man 7 % p. a. Rendite, sind die 7.000 € in einer Versicherung steuerfrei, bei einem ETF werden die 2.000 €/ 1.000 € Freibetrag abgezogen und restlichen 5.000 / 6.000 € der 25 % der Besteuerung unterworfen, ca. 1.000 € / 1.2000 €.
    Da man noch ca. 17 Jahre arbeiteten, muss fallen min. von 17.000 €/ 20.400 € Steuern an. Ohne Zinseszinseffekte.

    Natürlich gibt es qualifizierte Versicherungen, die den Weg nach Unten durch Stop-Linien den Verlust unterbinden bzw. begrenzen. Was gerade um / in der Rentenphase unabdingbar ist. Auch einen Umschichten in Geldmarkt/ Anleihe und geringen Anteil an Aktienfonds vor dem Renteneintritt ist eine besondere Sache.

    Und wenn man selbst eine Untersterblichkeit erreicht und der ETF Fond verbraucht wurde, so ist die Rente aus der Fondsversicherung weiterhin vorhanden.

    Über alles kann ja Titan1981 Sie unterrichten und den benötigten Versicherungsbedarf ermitteln und ihnen Verschaffen.

    bruno68

  4. Avatar von titan1981
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    Standard AW: Altersversorge bei neuem Arbeitgeber?

    Brüno hättest du gelesen darüber nachgedacht und verstanden was ich geschrieben habe, was du offensichtlich nicht hast und das wie immer auch nicht gelesen was der TE geschrieben hat.

    Nicht umsonst wirst du hier als Foren Troll betitelt. Zu jedem Thema kommen von dir Zusammenhanglose Beiträge die meist nicht zur Frage passen und dann auch noch falsch…..

    Es ist offensichtlich dass du Angst schüren möchtest, weil dir sonst deine Opfer deiner teuren Finanzberatung weg laufen und lieber ihr Glück in die eigene Hand nehmen.

    Zu den laufenden Kosten die durch dich und die Versicherung entstehen hast du nichts gesagt. Auch nicht dass gemanagte Geldanlagen nie den Markt in der Vergangenheit geschlagen und in Zukunft auch nicht werden. 7% Rendite versprichst du nach Steuern, und kosten? Wow. Was würde passieren wenn deine Versprechungen nicht eintreffen du du verklagt wirst? Achso nichts denn das Geld für deine Beratung ist weg. Deine Kunden sind dann die dummen

    Und noch einmal wenn du Gelsen und verstanden hättest was ich geschrieben habe wäre dir auch mit einer geringen Aufmerksamkeitsdefizit aufgefallen, dass ich nur alle Möglichkeiten die es gibt aufgezählt habe. Unabhängig davon ob der TE ein Produkt davon zu empfehlen….

    Aber du kannst weiter so machen das treibt immer mehr Menschen aus den Klauen deines gleichen.

  5. Avatar von MrSpeedy
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    Standard AW: Altersversorge bei neuem Arbeitgeber?

    Zitat Zitat von titan1981
    Dir stehen je nach dem was zu dir passt und unabhängig ob es Sinn für dich ergibt folgendes zur Verfügung
    1. einzahlen in die GRV
    2. einzahlen in Rürup

    3. einzahlen in BAV
    4. Riester

    5. Lebensversicherung
    6. VWL

    7. ETF Sparplan

    8. immobile

    Offen. Wahrscheinlich habe ich nun etwas unterschlagen.

    Was für dich Sinn ergibt müsste man prüfen. Das ist abhängig vom
    Gehalt über/ unter BBG
    GKV/ PKV
    Zuschuss vom Arbeitgeber
    Fördermöglichkeiten vom Staat
    Grenzsteuersatz

    Was schon vorhanden an AV

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    Danke für deine Antwort. Ich habe bereits eine Altersversorge bei der Postbank (wurde beitragsfrei gestellt und ruht) eine noch laufende bei der Allianz, keine Ahnung was ich mit dieser machen soll, da ich meinen jetzigen Arbeitgeber verlasse und mein neuer Arbeitgeber diese Versicherung nicht weiter übernimmt. Der neue Arbeitgeber arbeitet nur mit diesen Versicherungen zusammen:

    Rheinische Zusatzversorgungskasse (RZVK)
    Provinzial (Versicherung der Sparkassen)
    Alte Leipziger
    Alte Leipziger (Berufsunfähigkeitsrente)

    ETF-Sparpläne, Immobilien sind bereits vorhanden und ich bin kein Freund von Versicherungen. Aber für irgendwas muss ich mich ja entscheiden, um den Arbeitgeberanteil zu erhalten.

  6. Avatar von Marc2512
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    Standard AW: Altersversorge bei neuem Arbeitgeber?

    Zitat:"Bei Anlage in einen Versorgungsbaustein beträgt für Sie der Arbeitgeberanteil 50,00 Euro.
    Voraussetzung ist ein monatlicher zusätzlicher Eigenanteil in Höhe von 13,00 Euro."

    Ist ja eigentlich realtiv egal bei dem Eigenanteil. Laß die Zusatzbausteine weg. Würd mir mal die Angebote zukommen lassen und die Kosten vergleichen. Gruss

  7. Avatar von bruno68
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    Standard AW: Altersversorge bei neuem Arbeitgeber?

    Nun ja wer mit Hartz IV zufrieden ist, nun denn.

    Wer oberhalb von Hartz IV bekommen will, sollte es sich wirklich überlegen, ob nicht eine private Rente besser wäre.

    Zum Thema Rürup ist nicht viel zu sagen, außer das diese nicht über VL bespart werden kann. Und nicht vor Rentenbeginn zugriffsfähig! Die Kurzform dazu hier
    Mit Falschberatung zur Rürup-Rente? Schadenersatz!von Michael Fiedler
    Basis-Rente: Wird nicht über Nachteile eines Altersvorsorge-Produkts aufgeklärt, kann Falschberatung vorliegen und Schadenersatz fällig werden. Das zeigt ein Urteil des OLG Köln.
    Versicherungsvermittler müssen auf die Vor- und Nachteile von Versicherungsprodukten hinweisen und sollten das auch unbedingt dokumentieren. Ist dies nicht der Fall, droht der Vorwurf der Falschberatung und Schadenersatzforderungen.
    Über einen solchen Fall hat die Kanzlei BlumLang aus Rheinland-Pfalz.
    Im vorliegenden Fall schloss der Mandant der Kanzlei 2008 eine Rürup-Versicherung ab. Insgesamt zahlte er 52.000 Euro Beiträge an den Versicherer.

    Als er erfuhr, dass er im Notfall nicht an das Geld herankommen würde, beauftragte er seinen Rechtsbeistand mit der Wahrnehmung seiner Interessen.
    Zwar wurde die Klage in erster Instanz noch abgewiesen, doch im Berufungsverfahren vor dem OLG Köln (Az.: 20 U 185/18) wendete sich der Fall.
    Das Gericht sah es als erwiesen an, dass eine Aufklärung über die Nachteile nicht erfolgte.
    Schließlich fehlte jede Dokumentation zu dem abgeschlossenen Rentenversicherungsvertrag.
    Analog gilt dies auch für die Allianz bAV! Unerreichbar bis zur Rente und verstirbt der AN vorher bekommt die Ehefrau nur 65 % der AN Rente (Große Witwenrente).
    Also wenn der AN 400 € brutto erhält, bekommt die Witwe nur 65 % 260 € Brutto weiterbezahlt!

    Zudem steht zwar der AG und Aktionär als Garant für die gesparten Gelder der an, aber dies lässt sich über eine Insolvenz aushebeln und Quotelung ergibt weniger als 5 % des eingezahlten, sofern überhaupt noch eine Vermögensmasse vorhanden ist.

    Die genannten Versicherungen würde ich niemals meinen Kunden anbieten, einfach zu klein oder wie im Fall Allianz zu teuer.

    Der einzige Rat von mir wäre: "Nehmen Sie lieber die VWL der Volkswohlbund-Versicherung zahlen sie 80 € monatlich ein, nehmen sie Zulage von 160 € jährlich an und erhalten dafür die Steuerfreiheit während der gesamten Laufzeit."
    Und in der Rentenphase fällt nur die Ertragsanteilbesteuerung von max. 22 % an. Würden Sie nur 100 € ja Vertrag erhalten erhalten, würden 22 € versteuert, mit einem Steuersatz von 10 % werden je Vertrag 2,20 € Steuern monatlich fällig.

    Und das, nur wenn, der Freibetrag von 2.000 € bereits ausgereizt ist. Damit ist meisten brutto für netto, bei der Rentenauszahlung. Das Gleiche gilt für weitere private Renten!

    Und die von ihrem AG genannten Versicherungen, da wird wohl bald das Endalter 70 die richtige Wahl sein, da der Nachwuchs fehlt und das genutzte Umlagesystem zur Mirco Rente bei der Regelrenteneintritt führen wird.

    Natürlich kann titan1991 ihnen behilflich sein, den richtigen Versicherungsschutz zu verschaffen, allerdings wird sich die Versicherung verweigern, die Verträge anzunehmen!

    bruno68

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    Standard AW: Altersversorge bei neuem Arbeitgeber?

    Von 80€ monatlich und 160€ Zulage kommt er über Hartz IV Niveau? Interessante Aussage brünö.

    Weißt du was das gute ist ich muss mein Geld nicht mit dem ausbeuten meiner Mandanten verdienen und wie schon oft gesagt bis deine Mandanten an ihr Geld wollen liegst du schon unter der Erde und das Geld ist weg. Regress ist auch von dir nicht zu holen, somit immer Augen auf wem man sein Geld in den Rachen wirft. Meist ist es besser es selber zu verbrennen als es anderen zu geben.

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