Hallo
Kann ich einer Person einer Erbengemeinschaft einen Teil ihres Anteils eines Hauses abkaufen wenn die Erbengemeinschaft zustimmt? Also angenommen ich kaufe einem der 3 Erben 50% seines Anteils ab und besitze dann 1/6 des Hauses. Bei Verkauf des Hauses stünde mir dann 1/6 des Verkaufpreises zu. Was denkt ihr? Danke
Warumsollte die Erbengescheinschaft zustimmen müssen? Außer das wäre eine spezielle Regelung im Testament z.B. Verkauf nur mit Zustimmung aller Erben. Ob so etwas gültig wäre, keine Ahnung, da müssest du einen Rechtanwalt fragen.
Ansonsten natürlich kann jeder Erbe frei verkaufen, er/sie ist Eigentümer im Grundbuch (wenn der Erbfall eingetreten ist). Allerdings Vorsicht bei solcher "Schnäppchen". Ja du würdest 1/6 der Erlöses beim Verkauf der Immobilie bekommen und auch vor dem Verkauf 1/6 der Erlöse z.B. bei Vermietung. Aber du bist auch bei 1/6 aller Kosten mit im Boot. Wenn also die Eigentümer
mit Mehrheit große Sanierungen beschließen, nun ja, dann bist du auch mit 1/6 dabei...
Deshalb wir bei jedem Immobilienkauf, gut über die Immobilie informieren, welche Sanierungen stehen an? Wurde Instandhaltungsrücklage gebildet? Wie hoch ist diese? Was würde vor kürzerer Zeit bereits saniert und ist damit auf absehbare Zeit "vom Tisch"?
Kommt es nicht auch darauf an, ob das Haus als Wohneigentumsgemeinschaft aufgeteilt ist oder ob es ein "normales" Einfamilienhaus ist, welches nur als ganzes im Grundbuch steht?
Nein, das spielt keine Rolle. Der Unterschied ist lediglich, dass bei einer Aufteilung eines MFH der Erbe natürlich nicht 1/6 am Gesamthaus verkaufen kann, sondern 1/6 seines Sondereigentums.
Relevant ist das z.B. bei Reparaturen in einem MFH z.B. in Wohnung Nr. 5. Wenn das Haus nicht aufgeteilt ist und er 1/6 des Gesamthauses kauft, dann musst er natürlich anteilig die Reparaturen mitbezahlen. Wenn es aufgeteilt ist und er z.B. Wohnung 1 vom Erben kauft, dann betrifft die Reparatur nur den Eigentümer der Wohnung Nr. 5. Er selbst zahlt nur bei Reparaturen am Gemeinschaftseigentum zu 1/6 mit und natürlich die Reparaturen in Wohnung Nr. 1 (diese aber vollständig, da sein Eigentum).
Allerdings Vorsicht bei solcher "Schnäppchen". Ja du würdest 1/6 der Erlöses beim Verkauf der Immobilie bekommen und auch vor dem Verkauf 1/6 der Erlöse z.B. bei Vermietung. Aber du bist auch bei 1/6 aller Kosten mit im Boot. Wenn also die Eigentümer
mit Mehrheit große Sanierungen beschließen, nun ja, dann bist du auch mit 1/6 dabei...
Nicht zu vergessen, dass der eventuelle Gewinn aus dem kurzzeitigen Zwischenbesitz versteuert werden muss.
@Strudmin, wenn geklärt ist wie das MFH aufgeteilt ist (ein Grundbuch oder nach WEG geteilt) usw., dann können Sie klar ganz normal 1/6 aufkaufen.
Wie bei einem Immobilien-Teilverkauf beispielsweise wo die großen Firmen bis 50% vom Gutachten aufkaufen.
Wichtig wäre noch ob Sie bar bezahlen oder sich das finanzieren wollen.
Denn Immobilien-Teilverkauf beispielsweise ist nicht Finanzieren von Bruchteilseigentum.
Wenn Sie 1/6 über die Wald und Wiesenbank finanziert bekommen möchten wird das in der Regel nicht gehen.
Also der Erbe könnte 1/6 an Immobilien-Teilverkauf "verkaufen"
Aber anders herum werden Sie für 1/6 Bruchteil in der Regel keine Finanzierung bekommen.