Gibt es eine Laufzeitbeschränkung für Privatkredite?

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  1. Avatar von Strudmin
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    Standard Gibt es eine Laufzeitbeschränkung für Privatkredite?

    Hallo
    Ich möchte gerne Freunden 100k EUR leihen. Ich habe mal gehört dass die Höchstdauer eines Privatkredits in Deutschland 5 Jahre beträgt weil es sonst als Schenkung angesehen werden kann. Wisst ihr was darüber?

  2. Avatar von StGe1973
    StGe1973 ist offline

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    Standard AW: Gibt es eine Laufzeitbeschränkung für Privatkredite?

    Warum sollte es da eine Grenze von 5 Jahren geben? Das halte ich für absolut unwahrscheinlich... du kannst auch einen Privatkredir für 10 oder 20 Jahre geben, warum denn auch nicht?

    Allerdings musst du eben bei den Zinsen aufpassen. Zinsfrei usw. sollte nicht sein, sonst wird das Finanzamt die Zisnen als Schenkung annehmen (mit einem fiktiven Zinssatz). Bei einem ungesicherten Privatkredit sollten es wahrscheinlich schon 5, 6 oder 7% sein. Allerdings rechtsichere Auskünfte über den Zinssatz gibt es nur beim Steuerberater...

    Aber wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass das Finanzamt davon "Wind" bekommt, kann ich dir nicht sagen. Wenn keiner von euch ein Gewerbe oder Unternehmen hat (keine Bertiebsprüfung, wo der plötzliche Geldeingang auffallen könnte und der Prüfer nachforscht woher das Geld gekommen ist), dann geht die Wahrscheinlichkeit wahrscheinlich gegen Null. Wenn ihr beide Arbeitnehmer seid, dann werdet ihr sowieso niemals vom Finanzamt geprüft (außer jemand weiß davon und zeigt dieses beim Finanzamt an).

    Wenn du ruhig schlafen willst, dann frage bei einem Steuerberater welchen Zinnssatz du mindestens in den Vertrag schreiben musst, dann ist gegenüber dem Finanzamt alles ok.

  3. Avatar von Strudmin
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    Standard AW: Gibt es eine Laufzeitbeschränkung für Privatkredite?

    supervielen Dank für deine Tipps!

  4. Avatar von bruno68
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    Standard AW: Gibt es eine Laufzeitbeschränkung für Privatkredite?

    Bei aller Liebe Strudmin,

    Sie wollen dritten 100k€ leihen? Das Verleihen ist kein Problem, aber das wieder bekommen, der 100 k€!

    1. Frage: "Wofür werden die 100 k€ gebraucht?"
    2. Frage: "Wie soll diese Summe zurückgezahlt werden?"
    3. Frage: "Wie ist die Rückzahlung besichert und wie gesichert?"

    Wie ist dies besichert mit einem Grundbucheintrag Abt. II?
    Wie durch Tod, Unfall und Berufsunfähigkeit?

    Und wie wird es schriftlich festgehalten, allein um die Schenkungssteuer mit 30 % auszuschließen, der Freibetrag liegt bei nur 20.000 €. Und die Zinsen sind mit 25 % zu versteuern, sofern der persönliche Steuersatz unterhalb von 25 % liegt, bis zur Steuergrenze 25 %.

    Ohne Schriftform zahlen Sie richtig darauf! Zudem sollten Sie sich "klarmachen", das eine Kreditgewährung nur erfolgen kann, wenn dieser auch diese Schulden tilgen kann. Zahlen Sie das Geld aus und kann dieser nicht bezahlen und stellt das Gericht fest, das der Schuldner nie in der Lage war, die Schulden zu tilgen, gilt dann das der Vertrag nie geschlossen werden durfte.
    Mit dem Ergebnis der Null und Nichtigkeit, was Sie um die 110 k€ ärmer macht.

    bruno68

  5. Avatar von shyloKing
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    Standard AW: Gibt es eine Laufzeitbeschränkung für Privatkredite?

    Zeitrahmen und Gegenleistung sind entscheidend. Es steht jedoch nirgends genau wie sie gestaltet sind. Das können Zinsen als auch Penalties sein.
    Zinslos ist erstmal net verboten und auch net gleich eine Schenkung, solange ein fester Zeitrahmen abgedeckt wird, an dem der Kredit wieder zurückgezahlt werden muss. Meine sind auch zinslos, aber mit fixen Zeitrahmen und Penalty bei Überziehung. Funktioniert wunderbar.
    Schenkung liegt eindeutig vor, wenn es weder Zins noch Zeitrahmen gibt, wie so oft unter Familie/Verwandte/Freunde (zahlst zurück, wenn du halt wieder kannst, aber davon bekommt das FA inner Regel auch nix mit^^).

    Allerdings liegt die Maximalvergabe bei Empfängern an bestimmte Höhenlimits, bei Fremden nur bis 20k pro Turnus. (glaub 5 oder 10 Jahre)

  6. Avatar von StGe1973
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    Standard AW: Gibt es eine Laufzeitbeschränkung für Privatkredite?

    Zitat Zitat von shyloKing
    Zeitrahmen und Gegenleistung sind entscheidend. Es steht jedoch nirgends genau wie sie gestaltet sind. Das können Zinsen als auch Penalties sein.
    Zinslos ist erstmal net verboten und auch net gleich eine Schenkung, solange ein fester Zeitrahmen abgedeckt wird, an dem der Kredit wieder zurückgezahlt werden muss. Meine sind auch zinslos, aber mit fixen Zeitrahmen und Penalty bei Überziehung. Funktioniert wunderbar.
    Schenkung liegt eindeutig vor, wenn es weder Zins noch Zeitrahmen gibt, wie so oft unter Familie/Verwandte/Freunde (zahlst zurück, wenn du halt wieder kannst, aber davon bekommt das FA inner Regel auch nix mit^^).

    Allerdings liegt die Maximalvergabe bei Empfängern an bestimmte Höhenlimits, bei Fremden nur bis 20k pro Turnus. (glaub 5 oder 10 Jahre)
    Da solltest du besser hoffen, dass das Finanzamt davon nichts erfährt. Ein zinsloses Darlehen wertet das Finanzamt immer als Schenkung, weil das eben nicht normal ist. Warum sollte dir jemand "kostenlos" Geld leihen? Das würde niemand tun, nur eben als Schenkung. Daran ändern auch deine Penaltys bei Überziehung (was auch immer du genau mit Überziehung meinst) nichts.

    Einzige Alternative wäre wie in der islamischen Welt üblich ein Aufgeld, weil die eben offiziell ein Zinsverbot haben. Aber ist letztlich nichts anderes wie ein Zins, Du bekommst Geld und musst mehr Geld (Darlehenssumme zzgl. Aufgeld) zurück bezahlen.

    Für das Finanzamt geht es immer um folgendes: Wenn du Geld verleihst, dann unterstellt das Finanzamt ein Geschäft d.h. Du willst damit Gewinn machen (Zins). Wenn du das nicht willst (zinslos), dann ist es eine Schenkung.

  7. Avatar von shyloKing
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    Standard AW: Gibt es eine Laufzeitbeschränkung für Privatkredite?

    Wir leben aber nicht nach den Lebensprinzipien des Finanzamtes. Auch das FA muss seine Sichtweise überdenken (nicht alles ist immer ein Pseudo-Gewerbe - insbesondere wenn ein rechtgültiger Vertrag vorliegt, mit fixen Rückzahlzeitraum, so wie bei mir.
    Wer drüber geht, zahlt eine (tägliche) 1%-Überziehungsstrafe. Damit erfüllt der Vertrag die klassische Geldleihe.

    Ich hatte bisher damit keine Probleme. Denn was das FA meint und was die Realität ist, sind zwei unterschiedliche Welten. ^^
    Ich musste bisher nur einmal einen Finantbeamten erklären, das wenn ein Solcher einen rechtgültigen Vertrag aufhebt, dieser selbst in dessen Erfüllung fällt (Pllchterfüllung durch Rechtsübername).
    Beamte machen aus Selbstschutzgründen auch net alles, wie er mit dann zusicherte (außer es ist strafrechtlich relevant).
    Die haben schließlich auch besseres zu tun.

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