Bei abgeschlossener Baufinanzierung, Grundlage am geplanten Haus ändert sich
Hallo zusammen,
ich erkläre kurz die aktuelle Situation:
Im Jahr 2022 haben wir, ich und meine Frau, die Zusage zu einem Grundstück bekommen.
Da die Zinsen gerade zu steigen begonnen haben, waren wir bemüht recht zeitnah den Kreditvertrag abzuschließen.
Das Bauvorhaben wollten wir mit einem GU- Unternehmer/Übernehmer vor Ort umsetzen (Im weiteren nenne ich ihn nur noch GU).
Wir erhielten einen Kostenvoranschlag, später eine Kostenkalkulation für die Bank und kurz vor Annahme des Kreditvertrags auch den Werkvertrag Entwurf.
Und nun entsteht das Problem:
Nach Annahme des Kreditvertrags, sollte der Werkvertrag in finaler Form unterschrieben werden.
Bei dem Termin zur Vertragsunterschrift bei dem GU, eröffnete dieser gegenüber uns, dass er den Werkvertrag nicht unterschreiben wird.
Er könne uns lediglich nur noch den Rohbau (sein Hauptgewerk sind die Maurerarbeiten) anbieten.
Bei allen anderen Gewerken habe er Angebote eingeholt und diese würden in etwa die Kosten abdecken,
die wir aus dem Darlehen zur Verfügung haben.
Da sich durch diese Änderung die Gewährleistungsansprüche und die Preissicherheit deutlich geändert hat,
haben wir das zuvor noch nie gesehene Angebot des Rohbaus nicht unterschrieben.
Wir waren natürlich enttäuscht und konnten uns aufgrund dieses Vertrauensbruches keine weitere Zusammenarbeit mit dem GU vorstellen.
Wir haben darin einen Vorsatz gesehen, uns gezielt in diese Position zu bringen um dann vor vollendeten Tatsachen zu stehen und mit ihm mit seinem Vorgehen das Bauvorhaben umzusetzen.
Jedenfalls haben wir das von ihm entworfene Bauvorhaben abgelehnt und mit einer freien Architektin eine erneute Planung aufgenommen.
Dieses mal ist die Planung komplett von dem Bauvorhaben gelöst, sprich die Architektin kann an keinem der Gewerke etwas verdienen.
Nach Abschluss der Planung wurde festgestellt, dass der GU falsche Annahmen zu Punkten im Bebauungsplan getroffen hat.
Er scheint wohl so, dass der GU eine Vollunterkellerung mit uns umsetzen wollte, um entsprechend Umsatz zu generieren.
Wir wurden in eine entsprechende Situation gebracht und mit abgeschlossenem Darlehensvertrag wollte der GU wohl seinen "Plan",
Um nicht länger auszuschweifen komme ich zum Punkt.
Die Größe der Wohnfläche konnte um 50m² auf 240m² in Summe verändert werden bei zusätzlichen Kosten von 40.000€ wenn wir das Vorhaben nach Gewerken vergeben.
Im ersten Moment scheint das abstrakt, aber das Angebot für den Rohbau war deutlich zu teuer und durch die richtige Auslegung des B-Plan konnte viel Raum geschaffen werden.
Diese zusätzlichen 40.000€ an Kosten (die den Kreditvertrag überschreiten), könnten von uns komplett als Eigenkapital oder nach unserem Wunsch mit 20.000€ Eigenleistung und 20.000€ Eigenkapital erbracht werden.
Seit Ende letzter Woche steht die Kalkulation der Architektin und die finalen Pläne.
Diese Woche werden wir mit der Bank sprechen.
Unsere Finanzvermittlerin hatte gemeint, dass das nach Absprache möglich ist und wir aber nicht so sehr von den ursprünglichen Werten abweichen sollen.
Wie beurteilt ihr die Situation?
Welche Variablen/Darstellung gibt es für uns zu verändern, die das ganze positiv beeinflussen?
Positiv bedeutet, die Bank genehmigt uns die Anpassung in der Vorgehensweise und in der Erhöhung der Kosten.
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StGe1973
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StGe1973
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Danke
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AW: Bei abgeschlossener Baufinanzierung, Grundlage am geplanten Haus ändert sich
Wir hatten so etwas noch nie, aber grundsätzlich sind es ja 2 Variablen: Wert der Immobilie und euer Kreditbedarf. Es sollte also nicht dazu kommen, dass plötzlich 1/3 weniger Wohnfläche und 20% mehr Kreditbedarf vorhanden sind.
Aber bei euch ist ja genau das Gegenteil: Der Wert erhöht sich durch Wohnfläche auf 240 qm erhöht und der Kreditbedarf bleibt identisch, da ihr die 40.000 Euro aus Eigenkapital oder mit Eigenleistungen decken könnt.
Wüßte nicht, wasd die Bank da einzuwenden hätte, aber vielleicht hatte hier schon mal jemand diesen Fall und kann dir mehr dazu sagen....