Metall Rente (bAV Direktversicherung) kündigen und in ETF anlegen?
Hallo zusammen,
ich habe mit 16 oder 17 Jahren in meinem damaligen Betrieb eine sogenannte MetallRente abgeschlossen. Eine übliche bAV Direktversicherung.
Die wurde schon vor langer Zeit stillgelegt, weil ich dann doch irgendwann mitbekommen habe, dass man sein Geld sinnvoller anlegen kann.
Da ich vor kurzem wieder die jährliche Standmitteilung bekommen habe überlege ich ob das überhaupt Sinn macht diese beitragsfrei weiterlaufen zu lassen oder sie mit Verlusten zu kündigen. Denn schon seit etwa 5 Jahren dümpelt das Kapital auf dem gleichen Niveau herum. Ich würde im Jahr 2053 eine garantierte Einmalzahlung von 6.900€ bekommen. Wenn ich kündige würde ich 3.400€ ausbezahlt bekommen.
Wenn ich kündige und 3.400€ anlege und selbst mit nur 3% Rendite p.a. rechne kommt folgendes raus:
Endkapital vor Steuern: 8353€
Gewinn vor Steuern: 4953€
Gewinn nach Steuern (-25%): 3715€
Endkapital nach Steuern: 8668€
Bei einer höheren Rendite enstprechend größer der Unterschied. Zudem muss ich die garantierten 6.900€ ja später auch mit meinem persönlichen Einkommenssteuersatz versteuern.
Sehe ich das alles richtig oder habe ich da einen Denkfehler?
Ich habe noch eine Riesterrente, da wäre es eigentlich das gleiche Spiel.
AW: Metall Rente (bAV Direktversicherung) kündigen und in ETF anlegen?
Wenn du kündigst und die 3400 Euro ausbezahlt bekommst, wirst du diese auch mit deinem persönlichen EK Satz versteuern müssen. Es sind wie bei der Einmalzahlung 2053 Einkünfte und die musst du verteuern. Es gab da mW so eine Grenze Anfang 2000er, 2002 oder 2003 (kann auch 2004 oder 2005 gewesen sein). Diese Einzahlungen in RVs o.ä. wurden nicht steuerlich berücksichtigt und sind somit auch steuerfrei in der Auszahlung. Nachher wurden diese Einzahlungen steuerlich berücksichtigt und sind daher auch bei der Auszahlung zu versteuern.
Würde ich als nicht Steuerberater sagen, rechtssichere Auskünfte bei solchen Sachen gibt es nur beim Steuerberater....
Wenn du den Sparerpauschbetrag nicht anderweitet verwendest, dann könntest du diesen natürlich nach Bedarf bei dieser Anlage einsetzen. Dann wären Gewinne steuerfrei... und den Sparerpauschbetrag wirst du bei dieser Summe sowieso nie ganz ausschöpfen...
AW: Metall Rente (bAV Direktversicherung) kündigen und in ETF anlegen?
Nun ja, wie viele auch nicht begriffen haben, gibt es für die bAV keine Kündigungsmöglichkeit.
Und eine Auszahlung eher auch nicht!
Zudem das Gemurkse, wegen der wenigen Kröten? Die Zeit, die 16 bis 17 Jahren sind verloren, was wollen Sie aufholen?
Haben sie überhaupt einen Vertrag erhalten? Denn nur Verträge lassen sich Kündigen, sind Sie dagegen in einen Gruppenvertrag eingetreten, haben Sie kein Eigenvertrag!
Glauben Sie ernsthaft überhaupt, das Sie es besser können?
Nein, schreiben Sie den Betrag innerlich ab und sorgen Sie sich eher eine bessere Beratung über andere Produkte, deren steuerlich und vermögenstechnische Planung, einer verbesserten Leistung erbringt.
Rein Technisch gesehen können Sie nicht aus einer bAV kündigen, dies ist in Gruppen- und Einzelverträgen nicht vorgesehen, da sie als versicherte Person nicht Vertragsinhaber sind bzw. kein Rückkaufswert vorgesehen ist.
Allerdings ergeben sich aus den BGH und OLG Urteilen einen gewissen Spielraum der Rückabwicklung, wegen Fehler in der Beratung.
AW: Metall Rente (bAV Direktversicherung) kündigen und in ETF anlegen?
Also in der Standmitteilung steht unter dem Punkt "Leistung bei Kündigung" u.a. "Wenn Sie Ihre Versicherung zum 30.04.2023 gekündigt hätten, ergäbe sich...".
Ich denke da kann man wohl davon ausgehen, dass es möglich ist die Versicherung zu kündigen.
Natürlich habe ich einen Vertrag erhalten.
OT: Ein etwas freundlicherer Ton wäre mehr als angebracht. Das ist mir in anderen Beiträgen auch schon aufgefallen. Ich habe eine konkrete Idee als Frage gestellt und von Ihnen kommt "Glauben Sie ernsthaft, dass Sie es besser können?". Was soll man damit anfangen? Ihr ganzer Beitrag hilft einem absolut nicht weiter. Man hat den Eindruck man soll sich dumm vorkommen und lieber einen Finanzberater bezahlen. Klar kann er es wahrscheinlich besser, aber man kann sich, vor allem heutzutage, informieren bevor man etwas tut. Kochen kann man durch Rezepte auch lernen und man geht deshalb nicht ständig ins Restaurant.
AW: Metall Rente (bAV Direktversicherung) kündigen und in ETF anlegen?
Nein Counter,
Der Fragende soll sich endlich verstehen, dass sich außer einem schriftlichen Beweis nichts als beweisbar gilt. Weder, ein Handschlag noch das Gesagte noch von Hörensagen hat Bestandskraft vor Gericht!
Auch ihre Antwort zu ihrer Aussage:
Also in der Standmitteilung steht unter dem Punkt "Leistung bei Kündigung" u.a. "Wenn Sie Ihre Versicherung zum 30.04.2023 gekündigt hätten, ergäbe sich...".
Ich empfehle bezugnehmend auf das Standardschreiben, eine Errechnung zum 31.12.2023.
Folgende Anträge: Die wichtigsten Formulare zum Download; zeigen Sie mir das Kündigungsschreiben?
Fertig ist der Rückkaufswert, nämlich keines! Allenfalls ein Sterbegeld von 8.000 €. Aber davon sind Sie weit entfernt.
Schaue ich in die (De)Impression, so fällt auf, das die Metallrente keine Zulassung nach GewO hat, evtl. KWG. Zudem ist die "billige" Swiss Life als Verwalter tätigt und darüber wird wohl die Zulassung laufen. Das war doch mal der AWD!
Auch ihre Aussage
Man hat den Eindruck man soll, sich dumm vorkommen und lieber einen Finanzberater bezahlen.
Wedernoch entspricht diese Aussage den Tatsachen, allein die Verwendung des doppelt Begriffs: "…Finanzberater bezahlen!"
Seit 1970 hat das BVerfG entschieden, dass nur gesetzlichen Begriffe gelten. Folgerichtig sind alle Bezeichnungen von Berufstiteln, die von der aktuellen Bezeichnung der IHK abweichen, null und nichtig sind.
Im Vermittlerregister im Web können Sie jeden Vermittler, der nach den GewO tätigt, ist, überprüfen. Auch alle Berater sind dort vertreten.
Für Honorarinstituten und Banken sind bei Bafin in deren eigenen Register eingetragen.
Der 2.Begriff: "bezahlen!"; dies darf nur der Honorarberater, das hat der BGH, den 06.06. 2019 (AZ: I ZR 67/18) ausgeurteilt hat. Dass der Honorarberater nur unabhängig vom Erfolg, für jede seiner erbrachten Dienstleistung seine Courtage berechnen muss. Denn für ihn gibt es, das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) und dem in Teilen des Rechtsvergütungsgesetz (RVG), diese ist der Honorarberater seitdem unterworfen worden.
Folgerichtig,
gilt für einen Versicherungs-Makler in seinen eigenen Zulassungsbereich, dass dieser wegen § 204 VVG nur bei einer erfolgreichen Vermittlung bezahlt werden darf. Und für andere Zusatzleistung, wie eine Beratung innerhalb einer Versicherung ohne Abschluss nach VAG nicht bezahlbar ist.
Weil weg den fehlenden Bindungszweck, des Abschlusses die Umsatzsteuerbefreiung entfällt. Wird die Umsatzsteuerrichtlinie der EU zur Falle, diese sieht grundsätzlich eine Umsatzsteuerbefreiung vor.
Nur in ganz besonderen Sonderkonstruktionen kann eine Beratung ohne Abschluss vergütet werden, da eine Umsatzsteuervorabzugsberechtigung, persönlicher Art vorliegen muss. Diese Erlaubnis muss aber vor 2007 zur Umsteuerverrechnung erteilt wurden sein.
Aber darüber spricht keiner, denn eine Wegnahme der Verrechnungspflicht verstößt gegen das GG. Wer nach diesem Termin in den Beruf tätigt wird, bekommt wegen der EU Richtlinie keine Erlaubnis, zur Umsatzsteuerverrechnung mehr.
Dementsprechend, ärgert es einem, wenn Vermittler mit irgendwelchen eigen Denke versuch, neue Berufsbezeichnungen einzuführen, wo selbst die VSH vorab eine Schadensersatzleistung verweigert wird, weil sich der Vermittler selber falsch versichert hat!
Und weil die Versicherung sich weigern wird, von einem Vermögensplaner die Haftung zu nehmen, dürfte es dann klar werden, dass dieser trotz Versicherungsschein kein Versicherungsschutz geben kann.
Denn ein Vermögensplaner ist, was anderes, als ein Versicherungs-Makler, ein Vermögensplaner umfasst auch Finanzanlagen, Immobiliendarlehn und Kredite, als Kompaktdienstleistung, gleichzeitig!
Es dürfte verständlich werden, das ein Vermögensplaner, von vornherein ein Irrtum erweckt und dadurch beim Kunden eine Vermögensgefährdung auslöst, weil er keine Schadenabdeckung für seine Fantasieberufsnamensbezeichnungen besitzt.
Das nennt der Staatsanwalt dann vor Gericht "Betrug und Umsatzsteuerbetrug", weil der Vermittler faktisch dauerhaft eine IHK Meldelücke aufrecht hält und den Kunden durch diese Täuschung, Irrtümer gegen den Kunden aufrecht hält.
AW: Metall Rente (bAV Direktversicherung) kündigen und in ETF anlegen?
Hallo Counter,
beim googeln bin ich auf deinen Beitrag hier in diesem Forum gestoßen.
Meine Situation ist recht ähnlich, wie deine. Ich habe auch vor langer Zeit eine Direktversicherung über meinen damaligen Arbeitgeber abgeschlossen (es sind sogar 2 Verträge, einer rührt noch aus der Ausbildung und der zweite nach meinem Studium als Festangestellter). Seit mehr als 3 Jahren bin ich nun bei einem anderen Arbeitgeber, der die Metallrente nicht anbietet. Somit liegen beide Verträge brach. Ich zahle auch nicht privat ein, bekomme aber genau wie du die jährlichen Standmitteilungen und der Absatz: "Wenn Sie Ihre Versicherung zum 30.04.2024 gekündigt hätten, ergäbe sich...". Sprich, ich würde auch gerne kündigen um das Geld besser anlegen zu können.
Hat sich bei dir in der Hinsicht was ergeben?
Danke dir im Voraus.
P.S. @bruno68: Falls du das liest, bitte nicht kommentieren. Danke.
AW: Metall Rente (bAV Direktversicherung) kündigen und in ETF anlegen?
Und DeeKaa,
hat es mit der Kündigung geklappt? Oder verweigert sich die Metall-Rente ihr unglaubliche Vermehrung der Vermögenswerte an Sie, ohne gerichtliche Klagen auszukehren?
Wie heißt es schön: "Hätte, hätte Fahrradkette!"
Und nun wird es teuer, weil die Kosten des Rechtsverfahrens vor dem Urteil anfallen und sie in Vorleistung gehen müssen!
Denn der Metall-Renten-Versicherer wird dem AG kleinlaut nicht mitteilen:
"Dass dieser Kosten des Verfahrens und die Differenz zwischen Einzahlung und realen vorhandenen aktuellen Renteneinzahlungsvermögen zu ersetzen hat!"
Und sollte sogar ein Überschuss vorhanden sein, so steht dieser nur den AG zu, weil bis zur Rente nur die 100 % der Einzahlung als AN zusteht, nicht aber der Überschuss, dieser Überschuss steht nur den AG gesetzlich zu.
Weil die Metall-Rente ein Gruppenvertrag ist, damit steht der AG bzw. die Firma im Versicherungsvertrag als Versicherungsinhaber.
Damit steht sämtliche Überschüsse den AG zu, aber nicht den AN, dieser bekommt die Besicherung für die 100 % ige Einzahlung garantiert, was letztendlich nominal bei Eintritt der Rentenphase bis zur Wertlosigkeit der bAV führen kann!
Weil die Versozialbeitragung und Besteuerung vor der Auszahlung erfolgt!
Sollten Sie Bei der Verwendung des Begriffs "Kündigung" eine negative Entscheidung erhalten, verwenden Sie beim 2. Versuch lieber den Begriff" Rückabwicklung".
Es könnten dann sein, dass man ohne Gerichtskosten auskommt!
AW: Metall Rente (bAV Direktversicherung) kündigen und in ETF anlegen?
Hallo DeeKaa,
ich habe mich aufgrund Zeitmangels und da nicht viel Geld bei der Versicherung eingezahlt ist gar nicht mehr damit befasst. D.h. die MetallRente ist bei mir weiterhin stillgelegt.
AW: Metall Rente (bAV Direktversicherung) kündigen und in ETF anlegen?
Hallo, ich die bAV auf jeden fall stillgelegt lassen und gleichzeitig würde ich an deiner Stelle die Riester auch nochmal auf den Prüfstand stellen. Lohnt sich i.d.R. auch nicht. Mittlerweile gibt es viel bessere private Vorsorgemöglichkeiten, die auch steuerliche Vorteile haben, auf die du aber viel flexibler zugreifen kannst. Und viel wichtig, wo deutlich mehr Rendite bei rumkommt.
AW: Metall Rente (bAV Direktversicherung) kündigen und in ETF anlegen?
Zitat von ReneZ
Mittlerweile gibt es viel bessere private Vorsorgemöglichkeiten, die auch steuerliche Vorteile haben, auf die du aber viel flexibler zugreifen kannst. Und viel wichtig, wo deutlich mehr Rendite bei rumkommt.
Lg Rene
Ist ja eigentlich nicht mein Thema, aber wenn ich so ein Geschwurbel lese...
Steuerliche Vorteil?
Flexibel Abrufbar?
Hohe Rendite?
Träum weiter und frag Deinen Strukki mal bei Gelegenheit, ob er Dir mal das magische Dreieeck der Kapitalanlage erklären kann...
und: Rendite gibts nicht bei WO, sondern bei ETWAS
Reife Leistung... drei Sätze, fünf Kontext- und Rechtschreibefehler und dann noch inhaltlicher Müll.
AW: Metall Rente (bAV Direktversicherung) kündigen und in ETF anlegen?
Hier muss man Herrn Peter Wolnitza beipflichten!
Mittlerweile gibt es viel bessere private Vorsorgemöglichkeiten, die auch steuerliche Vorteile haben, auf die du aber viel flexibler zugreifen kannst. Und viel wichtig, wo deutlich mehr Rendite bei rumommt.
Gut, bei der privaten Vorsorge gibt es steuerliche Vorteile, die aber erst in den letzten Beitragsjahren richtig wirksam werden! Eine Quellenbesteuerung entfällt in der Spar- und Rentenphase
Alternativ gibt es die Möglichkeit seine Aktien, Fonds in einen Versicherungsmantel als Anlagevermögen einzubringen, um so eine jährliche Besteuerung legal zu umgehen.
Aber auch hier gilt, es ist nur wirtschaftlich, wenn die Geldsumme groß genug ist, um die Kosten des Versicherungsmantels in wenigen Jahren durch die Verzinsung zu bezahlen! Des Weiteren muss noch eine Laufzeit von 12 Jahren bis zur Rente vorhanden sein.
Dieser Satz
auf die du aber viel flexibler zugreifen, kannst.
Nun, ja diese Möglichkeit gibt es, aber nicht direkt, sondern eher als Policendarlehn mit Zinsen, die über die Verzinsung der Police im Regelfall liegen, also kein gutes Geschäft für den Kunden.
Alternativ wäre die Besicherung eines Darlehns durch eine werthaltige Police und/oder durch die Rentenauszahlung eine Zins- und Tilgungshandlung vorzunehmen.
Der zweite steuerliche Vorteil, liegt in der Ertragsanteilbesteuerung in der Rentenphase, hier ist der Kehrwert des Alters als Beteuerungsgrundlage vor, so werden beim Alter 66, runde 33 % der Jahresrente aus der pRV zur Besteuerung herangezogen.
Erhält der Rentner eine Rente in Höhe von 12.000 € jährlich, werden 4.000 € Rente mit dem aktuellen Steuersatz verrechnet, im teuersten Fall mit 2.000 € Steuer, die restlichen 10.000 € bleiben steuerfrei.
Im Lebensalter 99 Jahre werden 1 % versteuert, bei 12.000 € werden 120 € mit 50 % besteuert, aber da liegt man schon in der Regel im Pflegeheim und diese "Fressen", die 11.940 € der pR schon auf.
Aber auch hier gibt es das Problem, dass bei einer freiwilligen Krankenversicherung bei der GKV, auch diese bei pRV den vollen GKV-Beitrag verlangt!
Leider stimme des Weiteren zu, dass Sie wie eine Heißdüse auftreten, was auf eine typische Strukki-Ausbildung hindeutet, seinen Sie vorsichtig mit ihrem Geld, weil Sie sonst bald pleite sind!