Anrechnung der privaten Altersvorsorge auf das Arbeitslosengeld 2
Hallo, guten Tag.
Vor zehn Jahren habe ich in unserem Ort eine Bäckerei übernommen, die leider in der letzten Zeit nicht mehr so gut läuft. Es kann gut sein, dass ich sie irgendwann aufgeben muss. Was dann kommt, weiß ich noch nicht. Vor ca. zwei Jahren habe ich als Selbstständiger einen Vertrag über die Rürup-Rente abgeschlossen. Sollte ich irgendwann auf Arbeitslosengeld II angewiesen sein, muss ich diesen Vertrag dann auflösen und wird er auf das ALG II angerechnet? Wer kann mir sagen, was dann passiert?
AW: Anrechnung der privaten Altersvorsorge auf das Arbeitslosengeld 2
Hallo Milchbrötchen,
Du musst Dir diesbezüglich keine Sorgen machen!
Wenn es sich um einen Rürup- Rentenvertrag bzw. Basisrentenvertrag handelt, ist dieser auf das Arbeitslosengeld 2 nicht anrechenbar.
Die Basisrente ist Hartz 4 sicher und insolvenzgesichert.
Deshalb ist der Vertrag auch nicht kapitalisierbar oder beleihbar.
Du kannst also kein Bargeld als Einmalzahlung aus dem Vertrag erhalten.
Lediglich Rentenzahlungen zum vereinbarten Zeitpunkt.
Falls Du durch finanzielle Probleme die Beiträge nicht mehr zahlen kannst, ist dies auch kein Problem. Du kannst den Vertrag jederzeit unterbrechen oder beitragsfrei stellen.
Bei Selbstständigen ist auch die Entrichtung von Einmalzahlungen zu empfehlen.
Habe ich ein gutes Wirtschaftsjahr und will den Fiskalrittern nicht alles opfern, kann ich meine Umsatz- oder Einkommenssteuer duch Einmalzahlung bei Alleinstehenden bis zu 20.000 u. bei verheirateten bis zu 40.000 steuermindernd ansetzen.
AW: Anrechnung der privaten Altersvorsorge auf das Arbeitslosengeld 2
Mir hat man bei der Bank erzählt, dass Riester, und damit ja wahrscheinlich auch Rürup, sicher sind vor dem ALG II, weil sie erst nach dem 60. Lebensjahr ausgezahlt werden dürfen.