Kreditübertragung auf andere Immbilie (Zinsen steuerlich absetzbar?)
Hallo, ich bin Eigentümer von drei vermieteten Ladengeschäften. Für ein Laden hat sich ein Käufer gemeldet und bei den glänzenden Aussichten für diese Art von Immobilie, will ich den Laden auch gerne verkaufen. Der Käufer will jetzt ausgerechnet den Laden haben, auf dem ein Kaufkredit läuft.
Jetzt zu meiner Frage:
Kann ich den Kredit von einem Laden auf einen anderen Laden (mit Grundbucheintragung) übertragen, so daß nach dem Verkauf des einen Ladens weiterhin die Kreditzinsen auf den anderen Laden steuerlich absetzbar sind?
AW: Kreditübertragung auf andere Immbilie (Zinsen steuerlich absetzbar?)
Ich kann die Kreditverträge aufgrund familiärer Verträge nicht einfach ablösen. Die Zinszahlungen möchte ich natürlich weiterhin von der Steuer absetzen können.
AW: Kreditübertragung auf andere Immbilie (Zinsen steuerlich absetzbar?)
Das wird nicht funktionieren,
mit dem Verkauf geht das Recht des Gläubigers, durch die Freigabe der GS, verloren.
Zudem würde, ihr Ansinnen der Übertragung eher zu einer steuerlichen Missgestaltung führen, was bei einer Steuersumme von 50.000 € zu einer Haftstrafe ohne Bewährung führen würde.
Auch der Verkaufspreis führt zu einer Steuerprüfung, denn beim Verkauf wird die Grunderwerbsteuer fällig, diese ist in % berechnet daher lässt sich in Umkehrschluss auch den Verkaufspreis errechnen!
Rest-AFA minus Verkaufspreis gleich Gewinn!
Sie müssen, wenn Sie verkaufen alles, was mit dem Grundstück zu tun hat abwickeln! Alle Steuer- und vermögenstechnische Sachen.
Denn beim Verkauf geht alles auf den Käufer über, auch die neue AfA-Abschreibung! Ihnen bleibt nur das Netto, also nach Steuern Rest über!
Im Pechfall besteht eine Nachschusspflicht, weil zu viel abgeschrieben wurde!
Ob daher der Verkauf überhaupt wirtschaftlich ist, nun, das bleibt den StB überlassen. Denn das Aufdecken versteckter Gewinne führt unweigerlich vorn Kadi, mit anschließender Verarmung durch Vermögens- und Freiheitsentzug.
AW: Kreditübertragung auf andere Immbilie (Zinsen steuerlich absetzbar?)
ja, ja tneub,
was er will, ist letztlich Steuerhinterziehung, wie im Bilderbuch steht.
Denn steuerlich kann nur das verwendet werden, was man selber als Eigentum hat. Eine doppelte Abschreibung am gleichen Objekt gibt es weltweit nirgends!
Und die Grundschulden werden nur nach der Auslösung der Restschuld, durch den Gläubiger freigegeben! Also dem "bezahlen" dessen, was verkauft wird.
Was bleibt nach dem Verkauf über? Richtig, Geld und nicht mehr die Rest-AfA! Diese wird als steuerfreier Gewinn gewertet! Besteht eine Rest AfA von 50.000 €, sind dies vom Kaufpreis unversteuert abzuziehen!
Der Kaufpreis wird mit den Restjahren verrechnet und als neue AfA für den neuen Eigentümer als Abschreibung genutzt. Also wo soll dort eine Möglichkeit für den Alteigentümer sein? Und warum sollte man eine Abschreibung nutzen, deren steuerlichen Abschreibung (Steuerersparnis), nur max. 50 % vom AfA-Wert entspricht?
Und dazu: Wie sollen die dazu gehörenden Sollzinsen jährlich steuerlich absetzbar sein? Von einem Objekt, was keine Mieteinnahmen mehr erzielen kann?
Daher ist und bleibt ein verschieben auf andere Objekte ist eine steuerliche Missgestaltung, wie es im Bilderbuch steht. Da die AfA vom Finanzamt und vom Gesetzgeber vorgeschrieben ist. Zudem ist die Frage, ob es wirtschaftlich sinnvoll ist, ein Objekt mit geringer Laufzeit zu verkaufen!
Da dann der Verkaufspreis der vollen Besteuerung unterliegt und mit der Restschuld zu einer Vermögensfalle wird. Wobei die Ablösung der Restschuld ja zuerst durch Bezahlen, des neuen Eigentümers erfolgt, weil die Grundschuld sonst nicht freigegeben wird.
Und ohne das Freigeben durch das Finanzamt wird kein Notar, eine Grundbuch-Übertragung beim Amtsgericht veranlassen. Zudem wird das Amtsgericht seine Kosten, die sich nach dem Kaufpreis richtet, vom neuen Eigentümer bezahlen lassen bevor diese veranlasst, die Grundbücher umschreiben bzw. übertragen lässt.
Daraus wird die Steuer für den Verkäufer errechnet, weil dies ja Einnahmen sind.
Und Wucher ist, wenn der Wert des Objektes weniger als 50 % oder über 200 % liegt, dann gilt § 138 BGB und gleichzeitig Null und Nichtigkeit!
Grundstücke weg und die Steuerfahndung im Hause, wegen GWG wegen Förderung der Steuerhinterziehung, schwere Bandenkriminalität, Geldwäsche und Terrorfinanzierung. Such dir das Thema aus, worauf der Staatsanwalt tendieren wird, bzw. was denn möglicherweise in den HB zusätzlich steht
Ich weiß selber wie schwer die Bilanzen korrekt zu erstellen ist. Weil das Bestellen und Einkaufen, zwei verschiedene Sachen sind.
Das haben hier in Kassel schon hunderte Vermittler (PKV) erlebt und viele zahlen heute noch 12 Jahre danach ihre Steuerschulden ab, weil eine Restschuldbefreiung wegen des Verstoßes gegen § 370 AO
versagt wurde.
Er wird wohl die AfA genutzt, aber die Tilgung nicht im gleichen Umfang erfüllt haben! Damit hat er eine Unterdeckung in den Bilanzen, was eine steuerliche Missgestaltung nach §42 AO darstellt. Hätte er die Objektschulden in oder über pari getilgt, wäre eine solche Fragestellung völlig irrelevant.
Sonst würde er nicht fragen.
AW: Kreditübertragung auf andere Immbilie (Zinsen steuerlich absetzbar?)
@Bruno
dein Beitrag glänzt wie immer mit Halbwahrheiten gepaart mit völligem Schwachsinn. Da du wie immer sowieso am Fall vorbeigeschrieben hast und das Widerlegen deines Beitrags dem TE nix bringen würde, spare ich mir die Zeit.