Freie Werkstattwahl bei Beschädigung des Fahrzeugs
Guten Tag zusammen,
vor drei Wochen wurde das Auto meiner Frau bei einem Auffahrunfall beschädigt. Inzwischen hat die gegnerische Versicherung einen Sachverständigen beauftragt, ein Gutachten über den Schaden zu erstellen.
Nachdem dies erfolgt ist, teilte uns die Versicherung gestern mit, dass wir unser Fahrzeug zwecks Reparatur in eine Werkstatt ihrer Wahl bringen könnten.
Wir möchten aber gerne selbst eine Werkstatt aussuchen. Ist das möglich oder müssen wir dann auch selbst zahlen?
AW: Freie Werkstattwahl bei Beschädigung des Fahrzeugs
Hallo Traveller,
grundsätzlich erachte ich einen Zeitraum von 3 Wochen zur Reperaturfreigabe als sehr lange an. Mir ist bislang kein Fall bekannt, in dem eine Versicherung dem Geschädigten vorschreibt welche Werkstatt er beauftragen muss. Diesen Sachverhalt gibt es nur bei den Tarifen mit Werkstattbindung, dann aber nur für den eigenen Versicherungsnehmer, nicht für den Geschädigten. Nachdem sich der Fall bereits sehr lange hinzieht empfehle ich Ihnen den Gang zum Anwalt (wichtig ist vorher die Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung einzuholen).
AW: Freie Werkstattwahl bei Beschädigung des Fahrzeugs
Deine Angaben sind leider nicht ganz schlüssig.
Ich gehe mal davon aus , dass Deine Frau den Unfall nicht verschuldet hat und die Schuldfrage geklärt ist.
Also haftet die Versicherung des Gegners. Die wiederum kann mir keinesfalls vorschreiben wo ich mein Fahrzeug zu Reparatur bringe. Ich bin noch nichtmal verpflichtet, den Schaden überhaupt reparieren zu lassen. Bei kleineren Schäden nimmt man oft nur das Geld.
Die sogenannte Werkstattbindung kommt nur dann zur Anwendung, wenn ich den Unfall selbst verursacht habe , oder eine Teilschuld vorliegt. Dein Versicherer rabattiert Dir die Werkstattbindung im Beitrag und Dein Fahrzeug wird dann in einer Partnervertragswerkstatt Deiner Versicherung repariert.