hätte jemand eine Link für mich, wo man nachlesen kann, wie die Regeln für die Versteuerung von mehrjährigem Festgeld mit Zinseszins (Thesaurierend) sind?
Es gibt Banken, bei denen erst zum Laufzeitende die Zinserträge versteuert werden. Und dann gibt es wiederum andere Banken, die von den Zinsen jährlich die Abgeltungssteuer abziehen und nur die verbleibenden 75 % dem Anlagebetrag gutschreiben.
Wie sind hier die Regeln? Oder kann das jede Bank selbst entscheiden?
Es gibt Banken die Verzinsen monatlich, dann würde der Freibetrag monatlich belastet. Es gibt aber auch jährliche Auszahlungen da würde einmal jährlich die angefallenen Zinsen ausgezahlt. Oder halt Endfällig, dann würde die Zinsen am Ende ausgezahlt werden. Damit würde in dem Jahr der Auszahlung der Freibetrag genutzt und auch versteuert werden.
Das steht nicht im Gesetz sondern bei den Bedingungen der Bank, wann diese Zinsen zahlt und entsprechend versteuert man das dann in dem Jahr in dem der Zins ausgezahlt wurde. Aus dem Grund die Frage was steht in den AGB der Bank? Da kannst du das nachlesen.
Steuerlich gesehen ist immer das Zuflussprinzip wann du die Steuern zu zahlen hast. In welchem Jahr sind Zinsen geflossen und somit werden diese Zinsen in diesem Steuerjahr versteuert.
Steuerlich gesehen ist immer das Zuflussprinzip wann du die Steuern zu zahlen hast. In welchem Jahr sind Zinsen geflossen und somit werden diese Zinsen in diesem Steuerjahr versteuert.
Weil in der Fragestellung explizit das Thema Zinseszins angesprochen wurde, müsste man hier ergänzen, dass dann das Geld natürlich als zugeflossen gilt, wenn es wieder verzinst wird. Zugeflossen heißt also nicht unbedingt auf deinem Konto, sondern kann natürlich auch auf dem Festgeldkonto passieren.