Die Unbedenklichkeitsbescheinigung beim Kauf von Immobilien letztes Update: 14.03.2022
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung wird vom Finanzamt ausgestellt und bestätigt beim Immobilienkauf die Zahlung der Grunderwerbsteuer durch den Käufer.
Damit der Kauf einer Immobilie rechtsgültig wird, brauchen Käufer eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt, denn die Grundbuchämter sind dazu angehalten die Eigentumsumschreibung nur vorzunehmen, wenn auch die Grunderwerbsteuer bezahlt ist.
In der Regel hat jeder Anspruch auf eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, der seinen steuerlichen Verpflichtungen nachkommt und keine Steuerrückstände hat.
Doch welche Bedeutung hat diese beim Kauf und der Finanzierung von Immobilien, wie bekommt man sie und welche Formalitäten kann der Notar an Ihrer Stelle erledigen? Im Folgenden finden Sie alle wichtigen Informationen rund um die Unbedenklichkeitsbescheinigung.
1. Was ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung?
Die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung ist im siebten Abschnitt des Grunderwerbsteuergesetzes (GrEStG) verankert und für fast jeden Immobilienkauf erforderlich. Sie wird vom zuständigen Finanzamt ausgestellt und dient als Nachweis, dass der Käufer die Grunderwerbsteuer gezahlt und auch sonst keine Steuerrückstände zu entrichten hat.
Sobald der Notar die Bescheinigung bekommen hat, legt er sie dem Grundbuchamt vor und der Käufer kann endgültig als neuer Eigentümer der Immobilie eingetragen werden.
Die Grundbuchämter nehmen keine Eintragungen vor, wenn keine Erteilung der Bescheinigung vorliegt.
Das bedeutet, dass ohne die Zahlung der Grunderwerbsteuer und die im Ergebnis ausgestellte Unbedenklichkeitsbescheinigung die Immobilie den Besitzer nicht wechseln und das Geschäft nicht vollständig abgeschlossen werden kann.
3. Wozu braucht man eine Unbedenklichkeitsbescheinigung beim Verkauf?
Wer eine Immobilie kauft, wird nicht automatisch nach Vertragsschluss zum neuen Eigentümer der betreffenden Immobilie. Es müssen noch einige Formalitäten und Steuersachen erledigt werden, bevor der Käufer als neuer Eigentümer ins Grundbuch eingetragen werden kann: Nachdem der Kaufvertrag unterschrieben und beurkundet wurde, veranlasst der mitwirkende Notar die Auflassungsvormerkung im Grundbuch.
Des Weiteren ist der Notar dazu verpflichtet, eine sogenannte Veräußerungsanzeige in die Wege zu leiten. Eine Veräußerungsanzeige ist ein schriftlicher Hinweis über den Verkauf eines Grundstücks, den der Notar beim Finanzamt hinterlegen muss.
Dabei wird der Käufer als neuer Eigentümer im Grundbuch vorgemerkt, damit die Immobilie keinen weiteren Interessenten verkauft werden kann. Im nächsten Schritt stellt das Finanzamt den Grunderwerbsteuerbescheid aus.
Der Käufer der Immobilie muss die Steuer innerhalb eines Monats entrichten. Erst dann stellt das Finanzamt die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung aus.
Der Notar kann anschließend die Unbedenklichkeitsbescheinigung dem Grundbuchamt vorlegen und veranlassen, dass die Auflassungsvormerkung gelöscht und der Käufer endgültig als neuer Eigentümer der Wohnung oder des Hauses ins Grundbuch eingetragen wird. Ohne der Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung dürfen die Grundbuchämter laut Steuerrecht keine Eintragung vornehmen.
In der Regel möchte jeder Erwerber, dass der Immobilienkauf möglichst schnell rechtsgültig wird. Deswegen ist es in seinem eigenen Interesse, die Grunderwerbsteuer zeitnah zu entrichten. Manche Käufer ziehen es sogar vor, sich die Zahlung der Steuer durch die Bank quittieren zu lassen und direkt danach den Zahlungsbeleg dem Finanzamt bei einem Besuch selber vorzulegen. So können Sie Zeit sparen, indem Sie das Verfahren beschleunigen.
4. Wozu braucht man eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für die Finanzierung? Unbedenklichkeitsbescheinigung: Steuerrecht
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung ist laut Steuerrecht von enormer Bedeutung für die Finanzierung einer Immobilie: In der Regel machen die Banken die Überweisung eines Kredits davon abhängig, ob im Grundbuch eine Grundschuld eingetragen werden kann oder noch Steuerrückstände bestehen.
Die Grundschuld dient nämlich als Sicherheit für die finanzierende Bank. Der Eintrag der Grundschuld kann aber erst vorgenommen werden, nachdem der Käufer als neuer Eigentümer im Grundbuch steht. Deswegen sind die Entrichtung der Grunderwerbsteuer und die anschließend vom Finanzamt ausgestellte Unbedenklichkeitsbescheinigung eine unabdingbare Voraussetzung für die Überweisung der Kaufsumme durch die Bank.
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts ist in den meisten Fällen ein unabdingbares Dokument und entsprechend eine Voraussetzung für den Erwerb einer Immobilie.