Kontokündigung - wirklich postalisch mit Unterschrift erforderlich?

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  1. Avatar von Zappzarapp
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    Standard Kontokündigung - wirklich postalisch mit Unterschrift erforderlich?

    Hallo,

    ich möchte eine Sparkonto bei einer Bank kündigen. Während ein Girokonto dort problemlos online gekündigt werde kann, geht das bei einem Sparkonto leider nicht.

    Nun hatte ich an diversen Stellen im Internet gelesen, dass für die meisten Kündigungen (Miet- und Arbeitsverträge ausgenommen) keine Unterschrift mehr erforderlich ist.

    Die Bank, bei welcher ich das Sparkonto habe, antwortete auf die Kündigung per Email wie folgt: "Sofern Sie mit der Kündigung die Überweisung eines restlichen Guthabens von Ihrem Girokonto beauftragen wollen, beachten Sie bitte, dass wir zu Ihrer Sicherheit einen authentifizierten Auftrag über die vereinbarten Zugangswege (z.B. Online-/Telefon-Banking, per Post mit Ihrer Unterschrift) von Ihnen benötigen."

    Ich habe noch ein restliches Guthaben auf dem Konto. Ist also in diesem Fall wirklich die Kündigung per Post mit Unterschrift zwingend erforderlich?
    Einerseits ist es mir ersichtlich, dass sichergerstellt werden muss, dass das Restguthaben nicht auf ein x-beliebiges Konto überwiesen wird, andererseits läuft das andere Konto ebenfalls auf mich.

    Wenn ich bei der Einsendung der Kündigung per Post ganz auf Nummer Sicher gehen möchte und die Kündigung per Einschreiben verschicke, reicht dann ein normales Einwurf-Einschreiben?
    Das Problem ist, dass es sich bei der Kündigungsanschrift um eine Postfach-Anschrift handelt und eine andere Art des Einschreibens wohl nicht möglich ist.

  2. Avatar von Datenklau
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    Standard AW: Kontokündigung - wirklich postalisch mit Unterschrift erforderlich?

    Zitat Zitat von Zappzarapp
    Wenn ich bei der Einsendung der Kündigung per Post ganz auf Nummer Sicher gehen möchte und die Kündigung per Einschreiben verschicke, reicht dann ein normales Einwurf-Einschreiben?
    Das Problem ist, dass es sich bei der Kündigungsanschrift um eine Postfach-Anschrift handelt und eine andere Art des Einschreibens wohl nicht möglich ist.
    Normalerweise würde auch ein normaler Brief es tun. Der Sachbearbeiter sieht dem Umschlag ja nicht zwingend.

    Bei einer Wohnungskündigung würde ich ein Einschreiben nehmen. Aber das Sparkonto verursacht keine laufenden Kosten. Daher kann man auf den Nachweis verzichten.

  3. Avatar von Zappzarapp
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    Standard AW: Kontokündigung - wirklich postalisch mit Unterschrift erforderlich?

    Ja, das stimmt schon, dass mir dadurch keine Kosten enstehen, denn das Sparkonto ist in der Tat gebührenfrei. Aber in diesem Fall drängte es zeitlich. Online-Überweisung vom Sparkonto auf ein Girokonto war nicht möglich, Überweisung nur nach schriftlicher Kündigung möglich.

    Jedenfalls hatte sich über 4 Wochen nach Einsenden der Kündigung per Post immer noch nichts getan. Darum die Frage. Durch mehrmaliges Nachhaken telefonisch und per Email hat es dann letztendlich geklappt mit der Kündigung. Irgendwie hatte die Bank die Bearbeitung verbummelt. Doch nur telefonisch oder per Email wäre es in diesem Fall laut Bank aber nicht möglich gewesen.

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