EFH verkaufen - Whg. zwischenfinanzierung und temporär vermieten
Hallo liebe Community,
ich lese oft stumm mit, heute habe ich mich angemeldet, da ich einen Rat brauche.
Ich muss mein Haus verkaufen (250k Rest Baudarlehen, Erlös geschätzt 750k, Angebot 800k, Gewinn muss geteilt werden mit ExPartner). Da ich Kinder habe und deswegen im Ort bleiben will, kann ich nicht den Verkauf abwarten und schnell was neues suchen (kaum Kaufangebot und Miete nimmt mich keiner mit Kindern und Hund).
Neue Wohnung ist gefunden und soll endfällig zwischenfinanziert werden zu 4 %. Ich zahle nur die Zinsen. Da dies ordentlich hoch ist und ich bis zum Verkauf auch noch die Hausrate trage, plane ich, die Wohnung befristet zu vermieten, um die Zinsen und ersten Instandsetzungen abzusetzen.
Da ich das alles alleine ausklügeln muss, hier meine Frage: Fällt jemandem ein offensichtlicher Denkfehler auf?
AW: EFH verkaufen - Whg. zwischenfinanzierung und temporär vermieten
Hallo,
also du willst die Wohnung kaufen und befristet vermieten, aber im Haus wohnen bleiben, bis es verkauft ist.
Habe ich das soweit richtig verstanden?
Wie lange willst du deine Wohnung vermieten?
Willst du deine Wohnung als Ferienwohnung (z.B. über Airbnb) vermieten?
Mit dem Kauf der Wohnung willst du nicht warten, weil du denkst, dass es so eine tolle Wohnung nicht oft bei euch gibt?
Vereinbarst du für dein Darlehen eine Sondertilgungsmöglichkeit von 100%?
AW: EFH verkaufen - Whg. zwischenfinanzierung und temporär vermieten
Hallo Benni,
danke für deine Antwort. Ja genau, es ist alles so, wie du sagst.
Vermieten möchte ich es nicht über Airbnb, sondern befristet bis Ende des Jahres. Dann bei Bedarf verlängern. Wir haben viel Projektarbeiter und Studenten hier, das dürfte laufen per Aushang. Ich könnte mir auch vorstellen, dass die Verkäuferin noch drin wohnen bleibt in befristeter Miete. Sie renoviert gerade noch ein Haus im Ausland.
Mein Umfeld meint, ich spinne. Haus verkaufen geht eh nicht und dann noch was kaufen ohne den Erlös in der Hand zu haben.
Wie hoch die Vorfälligkeitsentschädigung ist, das hängt von der Restlaufzeit ab. Dass Sie einen Vermittler benötigten, denn es könnte sein, dass Sie selber eine Entschädigung zusteht.
Im besten Fall könnten Sie 300.000 € aus dem Hausverkauf erhalten!
Grundsätzlich muss das Darlehn zum passenden Grundbuch gemeinsam getilgt werden, daher ist ein "Überreichen" nicht mehr möglich.
Allein das sich bisher nur einer gemeldet hat, liegt an ihrer komplexen Fragestruktur ohne nennenswerte Auskunft. Was auch nicht unbedingt in die Öffentlichkeit gehört.
Aber ihre Situation ist ja auch nicht unbedingt einfach. Grundsätzlich muss vorher eine schriftliche Regelung, mit dem Ex her. Allein wegen der Kinder.
Mein Tipp wäre, erst die Scheidung beenden. Die Auszahlung kann ja erst später erfolgen, wenn das neue Eigenheim bezogen ist.
Grund:
Nicht das die neue Finanzierung mit seiner Unterschrift erfolgen muss! Oder später wegen Täuschung (Abweichung von der Wahrheit) der Gläubiger fristlos kündigt.
Bitte Verstehen Sie es nicht falsch, aber allein werden ihre Wünsche eher ein Reinfall, wenn nicht gar schlimmer.
Auch muss ihnen "klar sein", dass ihr "Ex" mit in die Planung eingebunden werden muss, ohne seine Zustimmung verlieren sie einen hohen Anteil vom Vermögen am Haus!
AW: EFH verkaufen - Whg. zwischenfinanzierung und temporär vermieten
Lieber Bruno,
vielen Dank für ihre Antwort! Tatsächlich habe ich vor einer Stunde der Verkäuferin der Wohnung abgesagt. Etwas, das mir zutiefst zuwider ist, aber wie Sie richtig sagen, es hängt zuviel dran.
Dass meine Frage komplex ist, merke ich tatsächlich daran, dass ich auch außerhalb des Forums keine Meinung bekomme.
Sie haben ebenfalls damit recht, dass zuviele Informationen fehlen, die zur Bewertung nötig wären. Wir wollen uns beispielsweise nicht scheiden lassen, auch bespreche ich alle Entscheidungen mit meinem Ex-Partner. Im Grundbuch stehe nur ich, es gibt keine Vorfälligkeit, da die Zinsbindung in wenigen Monaten ausläuft. Die Bank hätte die 300k für die Wohnung endfällig finanziert. Trotzdem ist auch mir die ganze Sache zu groß. Ich atme nun erst einmal durch und versuche dann - mit meinem Mann - eine vernünftige Entscheidung zu treffen.
AW: EFH verkaufen - Whg. zwischenfinanzierung und temporär vermieten
@livechange, Okay Sie sagen nun die Wohnung ab.
Aber eine Entscheidung steht dann ja in wenigen Monaten an da die Sollzinsbindung der EUR 250.000 bei der Bestandsimmobilie ausläuft.
Wieso jedoch wollen Sie sich nicht scheiden lassen wie Sie schreiben.
Das bedeutet ja dann, dass Sie getrennt lebend sind und das erschwert auf jeden Fall eine neue Darlehensaufnahme da viele Banken eine gesamtschuldnerische Haftung wünschen.
Oder gibt es bereits eine notarielle Vereinbarung wegen Aufdröselung Vermögen?
Was kostet eigentlich die Wohnung die Sie fast gekauft hätten und mit 4% finanziert?
Also der Kaufpreis?
Und wie hoch ist Ihr monatliches Nettoeinkommen?
Man benötigt einfach ein paar konkrete Detailangaben, vielleicht gibt es bei Ihnen auch noch eine andere Lösung?
AW: EFH verkaufen - Whg. zwischenfinanzierung und temporär vermieten
Guten Tag Bankkaufmann,
die Wohnung hätte 300k gekostet + NK, ohne Makler.
Mein Mann will sich nicht scheiden lassen. Da wir kleine Kinder haben, habe ich dem zugestimmt. Ich bilde mir ein, dass es im Zweifel eines Todesfalls besser ist, wenn wir verheiratet sind. Außerdem vertragen wir uns gut, das möchte ich nicht gefährden.
Wir haben ein Mediatoren-Paar, das mit uns die Trennungsfolgen erarbeitet, hier ist ein notarieller Vertrag im Sommer angestrebt.
Die Bank hat ihre Bereitschaft signalisiert, das Baudarlehen mit mir abzuschließen. Ich würde dazu das untere Stockwerk vermieten (wir haben zwei Vollgeschosse).
So habe ich zu meinem Nettoverdienst von 1600 Euro (TZ, Steuerklasse 2, ÖD) noch Mieteinnahmen und den Unterhalt für die Kinder (bewertet meine Bank mit).
Mein Mann hat Bereitschaft signalisiert, sich über die Überschreibung einer Immobilie, die auch auf mich läuft, "auszahlen" zu lassen.
Was dennoch ein Problem darstellt, da gebe ich Ihnen recht, ist, dass ich die Entscheidung aufgeschoben habe, das Haus zu verkaufen. Eigentlich ist mir das alles eine Nummer zu groß im Hinblick auf das finanzielle Risiko (Vermieten, Investitionen ins Haus, NK).
AW: EFH verkaufen - Whg. zwischenfinanzierung und temporär vermieten
Habt ihr denn Gütertrennung oder Zugewinngemeinschaft?
Es ist also noch (min.) eine weitere Immobilie vorhanden?
Problematisch könnte es natürlich werden, wenn neue Partner / Patchworkfamilien dazukommen ...
durch die Unterhaltszahlungen ist man natürlich weiter abhängig ... falls also dem Mann etwas passiert oder er sich ins Ausland absetzt, könnte ein Teil des Einkommens wegbrechen.
AW: EFH verkaufen - Whg. zwischenfinanzierung und temporär vermieten
Hallo Utopus,
Zugewinn haben wir, im Rahmen der Trennungsfolgen wird Gütertrennung vereinbart werden.
Da ich auch das Problem mit künftigen Partnerinnen sehe, möchte ich die Trennungsfolgen Vereinbarung (solange noch wir als Ehepaar sprechen und nicht noch weitere Interessen dazukommen).
Unterhalt habe ich bedacht, wird nur im Rahmen des UHV gezahlt, also minimal. Sollte etwas sein, kann ich dieselbe Höhe von staatl. Seite bekommen. Natürlich hoffe ich das nicht. Ins Ausland wird er nicht gehen, das ist nicht seins. Für den Ernstfall des Todes haben wir eine RisikolebensV in Höhe der Restschuld des Darlehens. Für den Unterhalt käme dann auch die staatl. Seite auf (UHV).
Aber ja, das Haus ist und bleibt eine große finanzielle Verpflichtung, die ich mir nicht unbedingt alleine antun möchte. Noch einmal mit jemandem zu wohnen kommt für mich nicht in Betracht.