Frage zu Absetzbarkeit von Kreditkosten bei einer PV-Anlage und Möbel
Hallo,
ich habe eine grundlegende Frage zur Absetzbarkeit von Kreditkosten für eine PV-Anlage und Möbel von vermieteten Wohnungen.
Im Zuge meines Hauskaufs letztes Jahr von einem Mehrfamilienhaus mit drei Wohnungen wovon zwei vermietet sind wurde ein extra Kredit über 20.000 Euro abgeschlossen welcher der Finanzierung der PV Anlage für 10.000 Euro diente und für 10.000 Euro der Übernahme von Möbeln in den beiden weiterhin vermieteten Wohnungen im Obergeschoss. Die Wohnung im Erdgeschoss wird durch uns selbst genutzt.
Hintergedanke war, dass ich mit den Kreditzinsen Kosten habe die ich steuerlich den Einnahmen aus der PV Anlage (52 Cent pro kWh) gegenüberstellen kann.
Nun hat sich ja rückwirkend zu 2022 die steuerliche Behandlung von PV-Anlage gesetzlich geändert, so dass Einnahmen aus der PV-Anlage überhaupt nicht mehr steuerpflichtig sind.
Sehe ich das richtig, dass es vor diesem Hintergrund sinnvoll wäre einen Teil des Kredits abzulösen um mir so die Zinsen dafür zu sparen, da ich die Zinskosten sowieso nicht mehr steuerlich geltend machen kann? Oder kann ich diesen steuerlichen Aspekt noch für den Möbel der Mietwohnungen nutzen und es würde zu Problemen mit dem Finanzamt führen wenn ich jetzt 10.000 Euro von dem Kredit ablöse und nur noch 10.000 Euro (für die Möbel) stehen lasse?
AW: Frage zu Absetzbarkeit von Kreditkosten bei einer PV-Anlage und Möbel
Da du keine getrennt zuordenbare Darlehen hast, würde ich mal behaupten, dass das Finanzamt wenn dann nur die anteiligen Zinsen anerkennt. D.h. z.b. 50% der entstehenden Zinsen. Du kannst also aus meiner Sicht nicht sagen, ich zahle den Darlehensanteil für die PV Anlage zurück.
AW: Frage zu Absetzbarkeit von Kreditkosten bei einer PV-Anlage und Möbel
Wenn dem wirklich so ist dann lohnt sich der Kredit wohl nicht mehr.
Ich zahle aktuell verhältnismäßig teure 2,75% für den Kredit. Wenn ich davon nur 1,38% steuerlich geltend machen kann fahre ich ja besser damit wenn ich den Kredit mit vorhandenem Eigenkapital komplett ablöse.
AW: Frage zu Absetzbarkeit von Kreditkosten bei einer PV-Anlage und Möbel
Und maximal 45% von den 1,38% ist dann die tatsächliche Steuerersparnis.
Sofern der Sparerfreibetrag noch nicht ausgeschöpft ist und man das Geld mit mindestens 2,2% anlegen kann, könnte es sich trotzdem lohnen, den Kredit bestehen zu lassen.