Das Wichtigste in Kürze
Wucherzinsen liegen bei Privatkundenkrediten vor, wenn ein Zinssatz relativ um 100 Prozent oder absolut um 12 Prozentpunkte über dem marktüblichen Zins liegt.
Es handelt sich ebenfalls um Wucher, wenn Kreditgeber die Notsituation oder Unwissenheit eines Kreditnehmers zu ihrem Vorteil ausnutzen.
Verbraucher sind durch das Gesetz vor Wucher geschützt: Ein solches Kreditgeschäft ist sittenwidrig und nicht rechtskräftig.
Wann gilt ein Zinssatz als Wucherzins?
Es gibt keine gesetzlich festgelegte Obergrenze für Zinssätze – aber einen rechtlich vorgegebenen Rahmen für Kredite:
Subjektives Kriterium: Banken dürfen die Lebenssituation ihrer Kunden bei der Kreditvergabe nicht zu ihrem eigenen Vorteil ausnutzen. Dazu zählen laut Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB §138) mangelndes Urteilsvermögen und Unerfahrenheit des Kreditnehmers oder die Ausbeutung in Zwangslagen.
Objektives Kriterium:
Zinswucher liegt vor, wenn der vertraglich festgelegte Zins relativ um 100 Prozent (also doppelt so hoch) oder absolut um 12 Prozentpunkte über dem Marktzins liegt. Leistung und Gegenleistung stehen bei einem solchen Darlehensvertrag in einem Missverhältnis – zulasten des Kreditnehmers.
Welche Rechtsfolgen hat Zinswucher?
Treffen die objektiven und subjektiven Kriterien für Zinswucher zu, so ist der Kreditvertrag sittenwidrig. Das Gesetz schützt Kreditnehmer vor derartigen Darlehensverträgen – und erklärt sie für nichtig und nicht rechtsgültig.
Für Kreditgeber kann dies strafrechtliche Folgen haben, sofern sie die Situation des Kreditnehmers ausgenutzt haben.
Für Kreditnehmer entfallen die Zinsen. Sie müssen nur die reine Kreditsumme an den Kreditgeber zurückzahlen.