Bedeutung des Grundbuchs beim Kauf eines Hauses

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3Antworten
  1. Avatar von Nicki
    Nicki

    Standard Bedeutung des Grundbuchs beim Kauf eines Hauses

    Hallo zusammen!


    Ich habe mir mit meiner Freundin vor einigen Tagen ein Haus angesehen,
    das wir unter Umständen gerne kaufen würden. Auf diesem Gebiet haben
    weder wir noch unsere Verwandten Erfahrung und daher sagen uns viele
    Begriffe überhaupt nichts. Im Zusammenhang mit einem Hauskauf taucht
    immer wieder der Begriff "Grundbuch" auf, in das die Schuldner wohl
    eingetragen werden.

    Welche Bedeutung hat es genau und welche Daten werden dort eingetragen?
    Freue mich über Informationen,

    Grüße,

    Nicki8

  2. Avatar von MThiemann
    MThiemann ist offline

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    Standard AW: Bedeutung des Grundbuchs beim Kauf eines Hauses

    Hallo Nicki,

    das Grundbuch ist in mehrere Abteilungen aufgeteilt und enthält mehrere Informationen:

    1. Deckblatt (Grundbuchbezeichnung)
    2. Bestandsverzeichnis (genauere Grundstücksangaben: Größe, Flur- und Flurstücksbezeichnungen)
    3. Erste Abteilung (hier sind die Eigentumsverhältnisse ersichtlich)
    4. Zweite Abteilung (für zum Beispiel: Wohnrechte, Wegerechte, Leitungsrechte etc.)
    5. Dritte Abteilung (Eintragung der Grundschulden und Hypotheken für die Gläubiger/Banken)

    Aus meiner Sicht müssen Sie sich mit diesem Thema aber nicht weiter auseinandersetzen, wenn Sie ein Haus kaufen möchten.

    Das Grundbuch wird beim Grundbuchamt geführt und alles was dazu zu regeln ist, wird der Notar, der Ihren Kauf abwickelt für Sie erledigen.

    Viele Grüße
    M. Thiemann

  3. Avatar von Lieschen
    Lieschen

    Standard AW: Bedeutung des Grundbuchs beim Kauf eines Hauses

    Das Grundbuch ist ein amtliches Register, in das jeder eingetragen wird, der in irgendeiner Form Rechte an der Immobilie oder dem Grundstück hat. Auch die Höhe der Belastung wird hier eingetragen.

    LG, Lieschen

  4. Avatar von Nicki
    Nicki

    Standard AW: Bedeutung des Grundbuchs beim Kauf eines Hauses

    Zitat Zitat von MThiemann
    Hallo Nicki,

    das Grundbuch ist in mehrere Abteilungen aufgeteilt und enthält mehrere Informationen:

    1. Deckblatt (Grundbuchbezeichnung)
    2. Bestandsverzeichnis (genauere Grundstücksangaben: Größe, Flur- und Flurstücksbezeichnungen)
    3. Erste Abteilung (hier sind die Eigentumsverhältnisse ersichtlich)
    4. Zweite Abteilung (für zum Beispiel: Wohnrechte, Wegerechte, Leitungsrechte etc.)
    5. Dritte Abteilung (Eintragung der Grundschulden und Hypotheken für die Gläubiger/Banken)

    Betsen Dank für diese Informationen!!

    Grüße,

    Nicki

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