Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmersparzulage bei Bausparverträgen
mein Freund und ich haben überlegt, ob wir einen Bausparvertrag abschließen sollen. Wir haben von Freunden gehört, dass man die Wohnungsbauprämie und die Arbeitnehmersparzulage nur erhält, wenn das Einkommen unter einer bestimmten Grenze liegt.
Wir wüssten gerne, wie hoch diese Grenze ist und ob es sich auch ohne diese Förderung lohnt, einen Bausparvertrag abzuschließen, wenn man irgendwann bauen oder kaufen möchte.
AW: Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmersparzulage bei Bausparverträgen
Hallo Garfield,
Sie können jedes Jahr vom Staat 42,30 EUR Arbeitnehmersparzulage (9% auf maximal 470 EUR) erhalten, wenn Ihr zu versteuerndes Einkommen unter 17.900 EUR liegt.
Für Eheleute gibt es maximal den doppelten Betrag von 84,60 EUR bei einer Einkommensgrenze bis zu 35.800 EUR.
Die Vermögenswirksamen Leistungen müssen von Ihrem Arbeitgeber überwiesen werden.
Es ist bestimmt nicht schwer, aber ich hab das immer noch nicht ganz verstanden...
Wann bekomme ich Wohnungsbauprämie und wann Arbeitnehmersparzulage?
Auf was bekommt man die Zulagen?
Auf die Einzahlungen vom Arbeitgeber oder Arbeitnehmer?
AW: Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmersparzulage bei Bausparverträgen
Hallo,
Arbeitnehmersparzulage und Wohnungsbauprämie können auch beide parallel in Anspruch genommen werden!
Arbeitnehmersparzulage (9% (Bausparen) bzw. 18% (Fondssparen) auf Ihre Vermögenswirksamen Leistungen)
Sie können jedes Jahr vom Staat 42,30 EUR Arbeitnehmersparzulage erhalten, wenn Ihr zu versteuerndes Einkommen unter 17.900 EUR liegt. Für Eheleute gibt es den doppelten Betrag von 84,60 EUR bei einer Einkommensgrenze bis zu 35.800 EUR.
Der maximal geförderte Betrag liegt bei 470 EUR p.a. (also 39,17 EUR mtl.). Dieser Betrag muss von Ihrem Arbeitgeber auf den Bausparvertrag / in den Fonds überwiesen werden!
Die Prämie wird auf den Gesamtbetrag der VL gewährt, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind (also unabhängig davon, ob es sich nur um den Arbeitgeberanteil handelt oder ob der Arbeitnehmer auf den Maximalbetrag aufstockt!)
Wohnungsbauprämie (8,8% auf Ihre Einzahlungen in einen Bausparvertrag)
Sie können jedes Jahr vom Staat 45,06 EUR Wohnungsbauprämie erhalten, wenn Ihr zu versteuerndes Einkommen unter 25.600 EUR liegt. Für Eheleute gibt es den doppelten Betrag von 90,11 EUR bei einer Einkommensgrenze bis zu 51.200 EUR.
Der maximal geförderte Betrag liegt bei 512 EUR p.a. (also 42,67 EUR mtl.).
AW: Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmersparzulage bei Bausparverträgen
Zitat von Secret
Naja, is ja mal ein bißchen mickrig diese Zuschüsse von ca. 50 € / Jahr...
Und was kostet mich der Bausparvertrag beim Abschluss ? 400 € ???
Da bleibt dann als Rendite nich mehr viel übrig...
Hallo,
mmh nicht ganz. Es gibt Bausparkassen, welche die Abschlußgebühr zurückerstatten. Sowohl im 7 Jahresbereich (Rendite 3,5%) als auch im 10. Jahresbereich (4% Rendite). Mit den Prämien kommst Du dann schon mal über 5% an Rendite und das ganze noch sicher wohlgemerkt.
Darlehensverzicht vorausgesetzt.
Näheres unter: Mein Bausparvergleich Rendite-Sparer
AW: Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmersparzulage bei Bausparverträgen
Zitat von CoSchu
Für kostenlos geschenkt bekommen, finde ich das gar nicht schlecht. Ich habe nix für meine 7 Jahre Bausparvertrag bezahlt!
Nächstes Jahr komme ich endlich ran
Es besteht zwar die Möglichkeit, dass der Arbeitgeber den vollen VWL-Beitrag von jährlich 480 € übernimmt.
Allerdings den Beitrag von jährlich 516,00 € für die Wohnungsbauprämie muss jeder selbst zahlen.