Hey, hast du dein Einkommen schon versichert? Wüsstest du, dass du die Berufsunfähigkeitsversicherung kostenlos bekommen kannst? Falls du noch keine Berufsunfähigkeitsversicherung hast, kannst du dich gerne bei mir melden.
Bis zu 500€ Versicherungsbeitrag im Jahr wird übernommen. Die meisten zahlen nicht so viel für die BU, daher wäre es kostenlos für sie. Wer mehr als 500€ im Jahr zahlt hat dadurch eine Vergünstigung von 500€.
Aha komische Herangehensweise, wäre es nicht besser den wirklichen Bedarf abzusichern plus Luft für Gehaltssteigerungen ohne dass man dich eine erneute Gesundheitsprüfung muss…..
Es gibt in Deutschland rund 4000 Versicherungsgesellschaften. Du findest fast immer bessere Angebote wenn du die nötige Zeit dafür investierst. Probiert dein Glück.
Ich brauche kein Glück. Ich benötige zahlen um das berechnen zu können. Im Leben ist nichts umsonst. Von den 4000 Gesellschaften die du nennst fallen schon einmal 3900 raus weil sie nicht das anbieten was der Kunde benötigt. Und nein da muss man nicht die 3900 durch gehen in der Regel gibt es nur wenige Gesellschaften die überhaupt in Frage kommen. Diese haben sich zusätzlich darauf spezialisiert und sind schon länger in dem Bereich erfolgreich tätig.
Bei 500€ Jahresbeitrag in eine SBU kann nicht vielAbsicherungshöhe dabei raus kommen…. Was bringt eine SBU wenn sie am dem tatsächlichen Bedarf vorbei geht? Zumal keine Versicherung diese Absicherung umsonst macht sie haftet unter Umständen ein ganzes Berufsleben bis zum 67 ggf. + Lebensjahr
Wenn du als Versicherungs Jogi deine Dienste anbieten möchtest und daran Geld zu verdienen mache es doch wie die anderen gewerblichen hier. Klarname, Webseite, Referenzen. Wenn du gut bist musst du dich nicht verstecken. Wenn nicht ist das wie ein Haustür Geschäft unseriös, teuer, nutzlos.
Es gibt nichts zu berechnen. Übrigens 500€ Beitrag pro Jahr ist für viele Menschen viel Geld. Wer das zurückbekommt hat schon viel gespart. Wenn du weißt um welche Versicherung es geht dann brauchst du keine Unterstützung. Ich berate ganzheitlich. Wer Interesse hat kann sich melden.
Du hast aber nicht die Bedingungen genannt die die 500€ beinhalten. Man bekommt das nur wenn man die GKV Versicherung wechselt…. Dann müsste geprüft werden ob diese auch noch die Leistungen bringt die einem wichtig sind es gibt ja Leistungen die der ein oder andere behalten möchte. Weiter wer sagt, dass die 500€ wirklich dauerhaft bleiben? Dass da PKV versicherte keine Möglichkeit haben die 500€ zu bekommen hast du nicht erwähnt. Ich dachte du möchtest ganzheitlich beraten bisher nur ein Griff in den Ofen. Ein Berater wie sich die Leute schimpfen müssen beraten verkaufen kann jeder….
Das ist wie Versicherungen abzuschließen um steuern zu sparen, anstatt erst gar keine Steuern zahlen zu müssen…. Man sieht du spielst nicht mit offenen Karten und du möchtest im verborgenen Beraten wie ein dealer….. sehr vertauenserweckend. Dunkönnstest mit Bruno dich mal ausdiskutieren ihr scheintmzueinander zu passen.
eine solche Zusammenarbeit kommt für mich gar nicht infrage! Denn wer sich als Berater oder sonst wie bezeichnet der hat sowieso verschissen! Der dürfte schon kräftig verarscht wurden sein.
Fakt ist und bleibt, was das BVerfG 1970 entschieden hat!
Der kreativen Namensentwicklungen, rechtlich keinerlei Bedeutung zusteht!
Eine selbst ernannte Berufsbezeichnung ist nicht nur wertlos, sondern auch schadensträchtig für den Vermittler, weil dieser dann persönlich, wegen der Lücken in der VSH haftet.
Denn es gibt nur drei Rechtsformen der Zulassungen!
Die Bankzulassung, mit dem KWG, als abhängiger sozialpflichtiger AN der sogenannte Bankberater
Die Institutszulassung durch die Bafin, wo durch die Vermittler als Tied-Agenten untern dem wertlosen Haftungsdach des Vertriebs arbeiten!
Die Zulassung nach den GewO, allerdings tummeln sich hier verschiedene Vertriebsformen, Kernmerkmal ist dem Verbot der Annahme von Beiträgen durch Inkasso. Ausnahme durch gesonderte Erlaubnis des Prinzipals, bei Altverträgen.
Zudem trennen zwischen Gluecklich und bruno68 sich Ausbildungs- und Berufstechnisch Welten. Zwar hat Gluecklich den Fachwirt, was schon mal eine Einschränkung von 50 % bedeutet. Während ich vor 18 Jahren den Betriebswirt als Masterstudium abgeschlossen habe. Demnach steht mir die Tür zum Dr. Titel offen.
Aufgrund meiner Vita wäre für mich der Weg für folgende Dr. Titel offen, Maschinenbau (Meistertitel und Masterstudium), Luft- und Raumfahrt (Technikertitel und Meistertitel), Volks- und Betriebswirtschaft (Masterstudium).
Ich glaube kaum, dass es viele Prozente gibt, die solch eine Horizonte und vertikale Aus-, Weiter- und Fortausbildung erfahren haben. Daneben sind in den letzten 20 Jahren sind in den GewO Bereich, durch die Neuordnung 2007 für Versicherungen, 2014 für Finanzanlagen und 2016 für die Kreditvergabe diverse Lehrgänge mit Abschuss erfolgt! Wie man unschwer erkennt, sind dies nur 150 Stunden im Jahr.
Aber die Juristerei muss mitbedacht werden, die entscheidet mit, wenn es um die berufliche eines Vermittlers geht. Und da fallen, für jede Zulassung je 50 Std. an. Für den indirekten Teil auch mindestens 50 bis 100 Std. jährlich.
So finde ich hier das Auftreten als Vermittler sehr sensibel, weil 1902 das Reichsgericht entschieden hat: "Wenn einer als Experte ausgibt, so haftet dieser als Garant seiner Aussage finanziell bis zu seinem eigenen Bankrott hin".
Selbst auf eine In sich geschlossene Forums-Seite wie hier.
Je fantasievoller die Berufsbezeichnung, desto geringer die Toleranz der Gerichte zur eigenen Bankrotthaftung des Vermittlers.
Zudem wer glaubt es besser zu können, den steht jederzeit nach dem Gesetz die Möglichkeit der Erwerbung der jeweiligen Erlaubnis zu.
Deren 7 Stück es sind,
- ein reiner Bausparvermittler,
- ein reiner Bausparblankovermittler, nach § 34 c Abs. 2 GewO, als Blanko bis 30/50.000 €
- ein reiner Immobiliendarlehnsvermittler, nach § 34 i, mit Sicherheitsstellung über Grundbuch, ab 30.001/50.001 €
- ein reiner Kreditvermittler nach § 34 c Abs. 2 GewO, als Blanko bis 30/50.000 €
- ein reiner Kreditvermittler, nach § 34 i GewO, mit Sicherheitsstellung über Grundbuch, ab 30.001/50.001 €
- ein reiner Versicherungsvermittler, § 34 d GewO,
- ein reiner Finanzanlagenvermittler, § 34 f Abs. 1,
für diese 7 Zulassungen benötige Ich selbst kein Haftungsdach, weil ich sie alle habe. Dass eine Zulassung, eine doppelte Funktion hat, liegt an der deutschen gesetzlichen Auslegung der EU-Richtlinien!
Alles klar Bruno manchmal denke ich dass dein Kopf nur zum Haareschneiden gut ist. Lese doch mal die Beiträge oder besser verstehe sie bevor du schreibst.
Und du bis das Beispiel dafür dass man Leuten wie dir nicht trauen kann und ihr nur auf Geld aus seit.
Welche Banken interessieren User hier im Forum? Anders gefragt, die Anzahl welcher Banken interessieren mich sowohl als Finanzierungsmakler, als auch als Verbraucher?
Er/Sie könne, bezogen auf einen deutschen Verbraucher mit Hilfegesuch im Bereich Immobilienfinanzierung, auf die Auswahl von 2.000 Banken zurückgreifen, eben dies habe ich in einem anderen thread relativiert und hier im Zusammenhang mit der nächsten falschen Behauptung noch mal erwähnt.