da meine Eltern beide verstorben sind, bin ich für die Pflege meiner Großmutter zuständig.
Das Barvermögen geht langsam zur Neige und ich überlege, wie ich an Barmittel für ihre Pflege komme.
Sie besitzt ein großes Grundstück mit leerstehendem Haus.
Das der Grundstücksteil mit Haus soll meiner Schwester überschrieben werden.
Beim anderen Teil (großer Bauplatz) ist nun die Frage ob ich diesen abkaufen und mittels Bankkredit finanzieren soll.
Wir möchten eine Lösung bei der wir innerhalb der Familie verkaufen/finanzieren.
Nach Bodenrichtwert ist das Grundstück jedoch über 300.000 EUR wert. Ist auch ein Kredit möglich wenn ich z.B. nur ein Drittel abkaufen würde?
Wollen Sie einen Neubau finanzieren? Oder den Bauplatz verkaufen um damit Barmittel für die Pflege zu bekommen?
Weil Sie von Kredit sprechen.
Oder soll ein Teil des Bauplatzes als Sicherheit für ein Kredit dienen womit Sie dann die Pflege Ihrer Großmutter finanzieren?
Wer soll dann hier Darlehensnehmer werden?
Ist das Grundstück denn schon offiziell geteilt oder redest du nur von Teil, weil du nicht die gesamte Fläche meinst?
Falls das Grundstück nicht geteilt ist, dann gibt es nur ein Grundbuch, wo dann in Zukunft du und deine Schwester gemeinsam steht.
Im Rahmen der Übertragung auf die nächste Generation wäre natürlich zu überlegen es zu teilen.
Du könntest auch z.B. nur 100.000 € für das Grundstück bezahlen und der Rest würde dann als Schenkung an dich gehen können oder im Besitz der Oma bleiben.
Wegen möglicher Schenkungssteuer musst du natürlich Freibeträge beachten (auch bei der Schenkung an deine Schwester).
Wenn die 100.000 € nicht mindestens 10 Jahre reichen, dann müssen die Beschenkten für den Unterhalt aufkommen.
1) Wie viel Geld benötigen sie?
2) Was heisst an die Schwester überschreiben? Wenn an ihre Schwester, warum hälftig nicht auch ein Teil an sie?
3) Wenn die Großmutter an sie und/oder Schwester verkauft, dann wären doch Mittel für die Pflege bei der Großmutter vorhanden?
4) Was meinen sie mit ein Drittel abkaufen? Teilen in 3/3?
5) Wo befindet sich das Grundstück?