Ärger mit der BHW wegen Zuteilung Bausparvertrag

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  1. Avatar von Weyoun
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    Standard Ärger mit der BHW wegen Zuteilung Bausparvertrag

    Moin allerseits,
    schön, dass es noch so ein nettes "Oldschool"-Forum in Zeiten von facebook/twitter und Co. gibt :-)
    Ich suche schon seit zwei Tagen Hilfe über Google. So habe ich auch Euer Forum gefunden.

    Ganz schnell zur Sache, ich versuche mich kurz zu fassen
    Meine Frau und ich sind Kunde bei der BHW. Wir mussten leider für unseren Hauskauf auf das unglückliche Modell eines Darlehens und gleichzeitige Besparung eines Bausparvertrages zurückgreifen. Wir zahlen daher seit (weiteren) 10 Jahren volle Zinsen auf 145.000 Euro Darlehen.

    Unsere Zinsbindung läuft am 30.6. aus und unser Bausparvertrag war jetzt glücklicherweise auch in die Zuteilung gekommen. Wir haben einen DispoMaxx Vertrag mit 1.9% Zinssatz.
    Bei Abschluss des Vertrages sagte uns die Beraterin, dass man vor der eigentlichen Zuteilung des Bauspardarlehens die Rate, mit denen man dann das BausparDarlehen abbezahlt, ändern kann. Wir hatten 2013 870 Euro Rate festgelegt. Die ist uns jetzt aber deutlich zu hoch, weil wir beide im Vorruhestand sind.

    Auf unsere diesbezügliche Bitte, die Rate zu ändern, bekamen wir von der Hauptstelle in Hameln eine kurze Bestätigung, dass der Vertrag nun geändert wäre.
    Am Montag erhielten wir dann einen Anruf unserer Beraterin, die uns sagte wir hätten jetzt die Zuteilung "kaputt gemacht" und die Zuteilung würde nun erst November 2025 erfolgen. Und wir müssten jetzt einen "Prolongationsvertrag" abschließen.

    Wir sind natürlich aus allen Wolken gefallen. Niemand hat uns je darüber informiert, dass der "problemlose" Wechsel der Rate zu einer Veränderung der Zuteilung führen würde. Auch das Bestätigungsschreiben der BHW hat dies nicht erwähnt. Ein Anruf bei der BHW in Hameln und Erklärung unserer Sichtweise hat nur dazu geführt, dass wir jetzt erstmal das morgige Gespräch mit unserer Beraterin abwarten sollen. Die möchte aber sicherlich gerne wieder einen Neuvertrag oder sonstwas mit uns durchziehen.

    Fakt ist, dass wir vor 10 Jahren uns den Tarifwechsel haben "aufschwatzen" lassen. Damit wir die 1,9 % bekommen würden. Und nun sieht es so aus, als ob wir entweder die Kröte der hohen Rate schlucken müssten um an die 1,9 % zu kommen oder durch irgendwelche Umgestaltung des Tarifs dann 2,9 oder gar 3,9 Prozent fällig werden.

    Die Vertragsunterlagen aus 2013 beinhalten natürlich keine anschauliche Erklärung darüber, wie denn so eine Bewertungszahl und dann die Zuteilung erfolgt. Und wir haben naiv auf die Aussage der Beraterin, dass eine Änderung der Ratenhöhe möglich ist, vertraut.

    Für uns liegt hier klar eine Falschberatung vor. Mit der Verbraucherberatung habe ich auch schon telefoniert. Aber an einen Beratungstermin kurzfristig zu gelangen ist schwierig.

    Hier nun meine Frage: was können wir tun? Beschwerde bei der BHW einreichen und den Ombudsmann/Schlichter einschalten? Die Zentrale in Hameln hatte uns gesagt, wir könnten die Änderung rückgängig machen bis zu einem bestimmten Tag und dann würde der Bausparvertrag zum 1.7 ausgezahlt werden. Allerdings eben mit dem Haken, dass die Rate weiter bei 870 Euro bleibt. Das würde uns aber durchaus das Genick brechen...

    Wir sind von der BHW und unserer Beraterin sowieso nicht begeistert. Insgesamt zahlen wir nun seit 20 Jahren Zinsen auf 145.000 Euro und sollen nun noch mal 2 Jahre drauflegen, weil unsere Beraterin uns Kokolores erzählt hat.

    Hat jemand von Euch eine Idee. Und bitte keine Häme bezüglich der 20 Jahre. Es wäre eine lange Geschichte Euch zu erklären, warum wir keine andere Wahl hatten.

    Viele schöne Vor-Ostergrüße
    Weyoun

  2. Avatar von BenniG
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    Standard AW: Ärger mit der BHW wegen Zuteilung Bausparvertrag

    Hallo,
    also bei mir steht in §4 (2) b) der Bausparbedingungen: "Der Bausparer kann den Tilgungsbeitrag ... verändern. Die Bewertungszahl wird neu berechnet. Der BSV kann dann frühestens in der Zuteiungsperiode zugeteilt werden, für die der auf den Eingang der Mitteilung folgende Bewertungsstichtag ... maßgebend ist."

    Ich habe im März z.B. "nur" den Zinssatz von 3,9% auf 1,9%. Logischerweise ist dadurch die Zuteilung erloschen und die Bewertungszahl auf 33,54 "abgestürzt". Die zuteilungsrelevante Mindestbewertungszahl ist bei 33.
    Gemäß §4 (2) a) erfolgt die Zuteilung im 3. Quartal, weil der Vertrag zum 31.3.2023 zuteilungsreif war. Bei mir in der Onlineübersicht steht die voraussichtliche Zuteilung nun mit 1.8.2023 drin.

    Bei mir geht es nur um einen Bausparvertrag von 50.000 € und einem Darlehen von rund 26.500 €. Bei mir steht im System 300 € Tilgungsbeitrag und wenn man auf die Info klickt: "Der gewählte Tilgungsbeitrag nimmt hier zudem Einfluss auf den Zuteilungszeitpunkt und damit auch auf die Höhe des Darlehensanspruchs."

    Natürlich ist es ärgerlich, dass ihr nicht schon letztes Jahr auf die Idee mit der Tilgungssatzsenkung gekommen seid, aber wenn man zu spät ist, ist man eben zu spät.

    Klar, ich gebe zu, einfach zu verstehen ist das nicht, aber es steht in de Unterlagen und online.

    Viele Grüße
    BenniG

  3. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Ärger mit der BHW wegen Zuteilung Bausparvertrag

    Sie können gar nichts tun, denn es gibt ein Zusammenspiel aus Liegezeit/Ansparzeit/Zuteilungszeitpunkt, Anspargrad (Verhälnis Guthaben zum Bauspardarlehen), Sparhöhe, Zinssatz und Zins-, und Tilgungszeit. Aus diesen Parametern wird die Zuteilungszeit berechnet.

    Will ich nun z.B. die Tilgungszeit zu dem festen Zuteilungszeitpunkt verlängern, strecken, geht da nur zu Lasten der anderen Parameter. Der Anspargrad ist nicht grob zu ändern, es sei denn, man tätigt eine Einmmalzahlung, diese wiederum verändert aber die durchschnittliche Liegezeit, da der Anteil der Einzahlung ja nicht lange gelegen hat (und das muss Spargeld in eibem BSV, da die Kasse mit dem Geld ja im Sparkollektiv eine Weile mit arbeiten muss), will ich nun die Tilgung strecken, geht das nur, in dem ich den Zinssatz über die Tarifoptionen und/oder die Zuteilungszeit verändere/verschlechtere.

    Die Verbesserung des Darlehenszinssatzes z.B. über Tarifoptionsmöglichkeiten geht fast immer nur zu Lasten der anderen oder eines der anderen Zuteilungspatametern.

    Eine Beschwerde können sie sich sparen, denn die Bausparkasse steht zu ihren Zuteilungsberechnungen und den Zuteilungsparametern Darlehenszins, Zins-, und Tilgungsrate/Tilgungsstrecke, Zuteilungszeit und Anspargrad. Das wird man ihnen auch genau ab oder mit Änderungsoptionszeitpunkt berechnet haben, auch stellte die Zuteilungsberechnung alle Parameter dar, auch können sie diese tatsächlich verändern, aber eben nur zu Lasten einer der anderen Parameter und wenn sie Auszahlungssumme, Anspargrad (Guthaben) und Zinnsatz als Fakt stellen, dann geht eine geringere Zins-, und Tilgungsrate nur zu Lasten der Zuteilungszeit. Möglich, das wäre zu erfragen, wäre noch, die Zuteilungssume/Auszahlungssumme zum Zuteilungszeitpunkt (den sie ja nicht verschlechtert sehen wollen/können) zu verringern, wodurch sich das Bauspardarlehen verringert, aber eben auch den Zins-, und Tilgungsbeitrag senken lässt.

    Naja und was ein Berater dann irgendwann mal irgendwem gesagt hat, dass nach so langer Zeit zu beweisen, dass sollten sie sich sparen, bringt ganz genau gar nichts und hat sie nichts gesagt, dann hat sie ihnen das auf einmal doch gesagt!

  4. Avatar von Weyoun
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    Standard AW: Ärger mit der BHW wegen Zuteilung Bausparvertrag

    Moin BenniG,
    Danke für Deine Antwort.
    Wir haben bisher unsere BHW Angelegenheiten schriftlich, also nicht online, durchgeführt. Gab bisher einfach keinen Grund dafür, einen Onlinezugriff zu beantragen.

    Es ist natürlich schön, dass es wenigstens Online diese Hinweise gibt. Die hätte man uns ja auch erläutern können, bevor man einfach lapidar unsere Änderung annimmt. Zusammen mit der Aussage der Beraterin gibt das natürlich ein sehr unschönes Szenario.

    Bei uns in den Unterlagen und AGBs, die ich nun natürlich nochmals gewälzt habe, ist das alles wunderbar "verklausuliert" und von Darlehensrate wird da so nie geredet :-(

    An den Bewertungsstichtagen wird jeweils die Bewertungszahl
    ermittelt. Die Bewertungszahl des einzelnen Bausparvertrages berech-
    net sich aus der Ansparleistung multipliziert mit dem Bewertungs-
    zahlfaktor geteilt durch die Darlehensleistung.
    Die Ansparleistung ist die Saldensumme (Summe der jeweiligen Bau-
    sparguthaben an den vom Bausparvertrag schon durchlaufenen
    Bewertungsstichtagen) zuzüglich einer nochmaligen Hinzurechnung
    des Guthabens am Bewertungsstichtag. Über die Bausparsumme hin-
    ausgehende Guthaben werden nicht berücksichtigt. Die Darlehens-
    leistung ist das Bewertungsdarlehen (Bausparsumme minus Gut-
    haben am Bewertungsstichtag; mindestens aber 25 % der Bauspar-
    summe) multipliziert mit der Laufzeit des Bewertungsdarlehens in
    Jahren (gemäß dem nach § 11 Abs. 2 festgelegten Tilgungsbeitrag
    und dem Zinssatz von 3,75 %).
    Die Saldensumme wird auf volle EUR, die Tilgungslaufzeit und die
    Bewertungszahl kaufmännisch auf 2 Nachkommastellen gerundet.
    Die Berechnungsformel für die Bewertungszahl lautet damit:
    Saldensumme + Guthaben x Bewertungszahlfaktor
    Bewertungsdarlehen x Tilgungszeit
    Der Bausparer kann den Tilgungsbeitrag durch eine schriftliche
    Mitteilung gemäß § 11 Abs. 2 verändern. Die Bewertungszahl wird
    neu berechnet.
    Der Bausparvertrag kann dann frühestens in der Zuteilungsperiode
    zugeteilt werden, für die der auf den Eingang der Mitteilung folgen-
    de Bewertungsstichtag nach § 4 Abs. 2a) maßgebend ist
    Daraus soll ein normal denkender Mensch ohne tatsächlichem Rechnungsbeispiel schlau werden :-(

    Die Beraterin wird morgen sicherlich auch verkünden, dass sie uns das haarklein erklärt hat. Weil Fehler machen die ja nie. Und haben nur das Beste für den Kunden im Sinn

  5. Avatar von Weyoun
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    Standard AW: Ärger mit der BHW wegen Zuteilung Bausparvertrag

    Zitat Zitat von noelmaxim
    Das wird man ihnen auch genau ab oder mit Änderungsoptionszeitpunkt berechnet haben, auch stellte die Zuteilungsberechnung alle Parameter dar, auch können sie diese tatsächlich verändern, aber eben nur zu Lasten einer der anderen Parameter und wenn sie Auszahlungssumme, Anspargrad (Guthaben) und Zinnsatz als Fakt stellen, dann geht eine geringere Zins-, und Tilgungsrate nur zu Lasten der Zuteilungszeit.
    Hallo Herr Buhmann,
    erstmal Danke für die Antwort. Viel Hoffnung bleibt also nicht.

    Zu dem Zitat: ausgerechnet oder mitgeteilt hat man uns nichts. Lediglich ein Schreiben geschickt, mit dem man die Vertragsänderung dokumentiert. Das "Erklären" kam dann später per Telefon. O Ton "Kaputt gemacht"...

  6. Avatar von utopus
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    Standard AW: Ärger mit der BHW wegen Zuteilung Bausparvertrag

    Warum sprichst du von Beratern/Beraterinnen?
    Das sind Verkäufer/Verkäuferinnen!

    Gibt (wie immer) ein paar Grundsätze:
    Nichts unterschreiben, was man nicht vollständig verstanden hat.
    Sich selber informieren, bevor man Finanzgeschäfte tätigt.

    Natürlich sind Bausparverträge nicht unbedingt einfach zu verstehen - und ich kann mir persönlich keinen Grund vorstellen, warum die der einzig mögliche Weg war/ist.
    Aber wenn man hier möglichst frühzeitig fragt, bekommt man Antworten - auch wenn einem diese vielleicht nicht immer gefallen.

    Auch eine Bausparkasse hat nichts zu verschenken - kleinere Rate bedeutet in der Regel, dass der Zins steigt (und damit die Gesamtkosten/Laufzeit).

    Aus meiner Sicht hat die "Baraterin" auch nicht unbedingt gelogen - die Rate lässt sich ja "einfach" ändern - die Auswirkungen stehen halt in den Vertragsunterlagen - auf Nachfrage wäre einem das vermutlich genauer erklärt worden.

    Wie stark steigt denn der Zins für den Tilgungsaussetzungskredit für die nächsten 2 Jahre? Bei z.B. 4,5% wären das ja schon über 540€ pro Monat + Bausparbeiträge.

    Sind die 870€ überhaupt nicht möglich, oder "nur" ein deutlicher Einschnitt im Lebensstil? (Augen zu und durch ...) Oder könnte man in der Familie Unterstützung bekommen?
    Möglicherweise ist auch Wohngeld eine Option? Die entsprechenden Grenzen wurden ja stark erweitert.

  7. Avatar von BenniG
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    Standard AW: Ärger mit der BHW wegen Zuteilung Bausparvertrag

    Denkt dran, es gibt eine ordentliche Rentenerhöhung.

    Wie viel könntet ihr denn monatlich tilgen? Diese Differenz über die gesamte Laufzeit könnt ihr ja als Ratenkredit aufnehmen (ich weiß, zu einen schlechteren Zinssatz, aber wahrscheinlich günstiger als 145.000 € zu 4%), das Geld jeweils so anlegen, wie ihr es braucht und so monatlich etwas zum Leben abzwacken.

    Ich an eurer Stelle würde die Änderung rückabwickeln und mich über die 1,9% Zinsen im aktuellen Marktumfeld freuen.

  8. Avatar von tneub
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    Standard AW: Ärger mit der BHW wegen Zuteilung Bausparvertrag

    Manchmal sollte man auch die Schuld bei sich selbst suchen und nicht nur bei allen anderen.

    Ihr habt scheinbar bewußt die Kommunikation mit eurer Beraterin/Verkäuferin/Vermittlerin vermieden, lasst euch auch von der Bausparkasse nicht nochmal dazu beraten, sondern schickt einfach ein Schreiben mit Bitte um Änderung und wundert euch dann, dass euch niemand aufgeklärt hat? Ernsthaft?
    Ihr schaut auch nicht vorab in die Geschäftsbedingungen und fallt dann aus allen Wolken?

    Zum Thema "aufschwatzen". Habt ihr unterschrieben oder jemand anders? Warum habt ihr euch keine Alternativangebote ohne Bausparer eingeholt?

    War nicht damals schon abzusehen, dass ihr die Rate von 870€ nicht tragen könnt? Warum unterschreibt man dann sowas?

  9. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Ärger mit der BHW wegen Zuteilung Bausparvertrag

    Zitat Zitat von tneub
    Manchmal sollte man auch die Schuld bei sich selbst suchen und nicht nur bei allen anderen.

    Ihr habt scheinbar bewußt die Kommunikation mit eurer Beraterin/Verkäuferin/Vermittlerin vermieden, lasst euch auch von der Bausparkasse nicht nochmal dazu beraten, sondern schickt einfach ein Schreiben mit Bitte um Änderung und wundert euch dann, dass euch niemand aufgeklärt hat? Ernsthaft?
    Ihr schaut auch nicht vorab in die Geschäftsbedingungen und fallt dann aus allen Wolken?

    Zum Thema "aufschwatzen". Habt ihr unterschrieben oder jemand anders? Warum habt ihr euch keine Alternativangebote ohne Bausparer eingeholt?

    War nicht damals schon abzusehen, dass ihr die Rate von 870€ nicht tragen könnt? Warum unterschreibt man dann sowas?
    Hart, aber irgendwo auch die Wahrheit!

    Zur Wahrheit gehört aber auch, wie erscheckend es ist, wie nicht wenige Verbraucher sich - noch heute - von diesen Modellen haben überrumpeln lassen, überrumpeln lassen! Meistens oder systematisch geschah, geschieht das bei den Sparkassen und den Volksbanken. Alternativen werden nicht gegenüber gestellt, Bausparen nicht richtig erklärt, am besten Riester verkomplizierend noch integriert.

    Bausparen kann Sinn ergeben, das ist dann der Fall, wenn:

    1) Man ihn - ausgerichtet auf die Restschuld nach Zinsfestschreibungsende als Zinssicherungsinstrument- neben der annuitätischen Tilgung neben der Finanzierung freiwillig bespart und der Bausparer nicht abgetreten ist.
    2) Der Bausparer individuell und mit allen verfügbaren Tarifen aller Kassen berechnet und verglichen wird.
    3) Man mit diesem mit wenig Kapital (Bausparguthaben) viel Darlehen (Bauspardarehen) abgrenzt.


    Fürchterlich auch das Werben mit Bauspardarlehenszinsen von um die 1 % oder geringer, denn das bedeutet im Zusammenspiel hoher Anspargrad, schnelle Tilgungsstrecke und eben dieses macht den ganzen Zinssatz kaputt, unrentabel und nicht zu gebrauchen! Warum? Weil viel Kapital (auch noch mit Gebühren) in einer schlecht verzinsten Anlage (max 1 %) liegt, während man den Zahlzins von rund 4 % mit eben geringer Tilgungsleistung oder bei Vorausdarlehen gar keiner Tilgungsleistung bezahlt! Das dann eben mit viel Kapital (oder lange), bei schnellem Rückführungszang!

    Nun ja, den ein oder anderen konnten wir hier in den letzten 12 Jahren davor bewahren, aber den meisten Verbrauchern war das leider nicht gegeben, da sie bei ihrer Lebensinvestition entweder ihrer Bank blind vertraut haben oder meinten, das tun zu müssen, da sie meinten, bei einer anderen Bank nichts darstelbar ist oder schlimmer noch, das gar nicht erst in Erfahrung gebracht haben.

  10. Avatar von tneub
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    Standard AW: Ärger mit der BHW wegen Zuteilung Bausparvertrag

    Zitat Zitat von noelmaxim
    Fürchterlich auch das Werben mit Bauspardarlehenszinsen von um die 1 % oder geringer, denn das bedeutet im Zusammenspiel hoher Anspargrad, schnelle Tilgungsstrecke und eben dieses macht den ganzen Zinssatz kaputt, unrentabel und nicht zu gebrauchen! Warum? Weil viel Kapital (auch noch mit Gebühren) in einer schlecht verzinsten Anlage (max 1 %) liegt, während man den Zahlzins von rund 4 % mit eben geringer Tilgungsleistung oder bei Vorausdarlehen gar keiner Tilgungsleistung bezahlt! Das dann eben mit viel Kapital (oder lange), bei schnellem Rückführungszang!

    Nun ja, den ein oder anderen konnten wir hier in den letzten 12 Jahren davor bewahren, aber den meisten Verbrauchern war das leider nicht gegeben, da sie bei ihrer Lebensinvestition entweder ihrer Bank blind vertraut haben oder meinten, das tun zu müssen, da sie meinten, bei einer anderen Bank nichts darstelbar ist oder schlimmer noch, das gar nicht erst in Erfahrung gebracht haben.
    Gehe ich konform. Bausparen mag durch Splitttung, Teil- oder Kompletttilgung etc. sehr flexibel sein, führt aber dazu, dass es für Otto-Normal kaum zu durchblicken ist. Ich habe bei meinem ehemals vorhanden Bausparer die Bausparbedingungen einige Male durchlesen müssen, ehe ich die Bewertungszahl nachrechnen und die vorraussichtliche Zuteilung mit verschiedenen Einzahloptionen ausrechnen konnte. Wenn dann noch Splittung oder Änderung der Vorbedingungen ins Spiel kommt, dann ist man ganz raus. Ich mag das Konstrukt deshalb nicht.

    Bausparen ist ganz klassisch eine Wette auf steigende Zinsen. Eigentlich kommt die aktuelle Situation dem Treaderöffner sogar entgegen und er müsste froh sein, seine Anschlussfinanzierung bereits zu haben und nicht erst jetzt zu 3-4% zeichnen zu müssen. Die Zinsen waren zum damaligen Zeichnungszeitpunkt vor 10 Jahren bei ca. 3%, da ist er mit 1,9% eigentlich jetzt gut bedient. Die Beraterin kann sich hier eigentlich sogar auf die Schulter klopfen. Wenn man jetzt den unterzeichneten Vertrag natürlich zu seinen Gunsten abändern will, dann muss man halt auch mit den Folgen leben.

    Hätte man bei der Entscheidung pro/kontra zum Vorruhestand sich vielleicht nochmal beraten lassen, hätte man vielleicht noch ein ganz anderes Konstrukt bauen können.
    Da hätte man vielleicht vor 2-3 Jahren ein Forward zeichnen können und das BHW Bauspardarlehen gar nicht in Anspruch nehmen müssen. Dann wäre der Zinssatz jetzt vielleicht bei 0,x%-1,x%.
    Das Thema Umschuldung war ja während der Niedrigzinsphase lange genug in den Medien.

    Da muß man halt mal über den Tellerrand der eigenen Hausbank drüberrausschauen.

  11. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: Ärger mit der BHW wegen Zuteilung Bausparvertrag

    Gut beschrieben und wir versuchen ja auch all denen zu helfen, die hier stranden

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