wir hatten im Februar Notartermin. Zahlungsziel Kaufpreis Mai.
Mittlerweile haben wir Notarrechnungen und Grundbuch Rechnungen (Vormerkung) erhalten.
Mir fehlt noch die Grunderwerbssteuer und eben die Fälligkeitsmitteilung.
Der Notar prüft für die Fälligkeitsmitteilung einige Sachen. Das Finanzamt ist jetzt wegen der "Grundsteuer Thematik" stark gebunden. Deshalb hab ich noch keinen Grunderwerbsteuer-Bescheid erhalten.
Wenn dieser sich nun verzögert. Verzögert sich die Fälligkeitsmitteilung auch ? oder sind das zwei autarke Verfahren?
Benötigt die finanzierende Bank den Bescheid der Grunderwerbsteuer? In meinen Unterlagen der Bank steht nur: Fälligkeitsmitteilung und Zahlungsziel und wo hin.
Hallo,
in deinem Kaufvertrag stehen verschieden Fälligkeitsvoraussetzungen. Üblich ist z.B.
-Zahlung der Grunderwerbsteuer (Negativzeugnis des Finanzamts),
-die Bestätigung der Nichtausübung des gesetzlichen Vorkaufsrechts durch die Stadt/Gemeinde (beim Haus/Grundstück) und
-die Eintragung der Auflassungsvormerkung im Grundbuch (hast du schon).
Falls vorhanden z.B. auch die Löschung der Grundschulden des bisherigen Eigentümers.
Erst wenn alle Fälligkeitsvoraussetzungen beim Notariat vorliegen bekommst du die Fälligkeitsmitteilung. Das dient auch zu deinem "Schutz".
Erst dann kannst du zur Bank um den Kaufpreis zu überweisen. Vorher würde ich auch nichts zahlen.
Je nach Bundesland braucht der Grunderwerbsteuerbescheid schon mal 3-6 Wochen, habe ich gehört. So gesehen ist ja noch alles im Zeitplan. Du kannst beim Notariat auch nachfragen, welche Unterlagen noch fehlen.
Die Bank hat nach meiner Meinung gerne alle Zahlungen mal gesehen. Deshalb ist es bestimmt kein Fehler den Bescheid mit einzureichen. Wenn du die Grunderwerbsteuer nicht mit finanzierst ist das wahrscheinlich kein muss, aber ein kann.
Hallo Gustavo, auch wenn Zahlungsziel Mai im KV steht, der Kaufpreis ist erst zur Zahlung fällig wenn der Notar schriftlich den Kaufpreis zur Zahlung fällig stellt, vorher nicht.
Verzögert sich das beispielsweise in den Juni hinein ist es eben so.
Doch nehmen Sie auch Kontakt mit dem Notariat auf wenn Sie offene Fragen haben.