Wann Fälligkeitsmitteilung: Voraussetzungen?

+ Antworten
2Antworten
  1. Avatar von Gustavo
    Gustavo ist offline
    Themen Starter

    Title
    Neuer Benutzer
    seit
    03.04.2023
    Beiträge
    1
    Danke
    0

    Standard Wann Fälligkeitsmitteilung: Voraussetzungen?

    Hallo,

    wir hatten im Februar Notartermin. Zahlungsziel Kaufpreis Mai.
    Mittlerweile haben wir Notarrechnungen und Grundbuch Rechnungen (Vormerkung) erhalten.
    Mir fehlt noch die Grunderwerbssteuer und eben die Fälligkeitsmitteilung.

    Der Notar prüft für die Fälligkeitsmitteilung einige Sachen. Das Finanzamt ist jetzt wegen der "Grundsteuer Thematik" stark gebunden. Deshalb hab ich noch keinen Grunderwerbsteuer-Bescheid erhalten.

    Wenn dieser sich nun verzögert. Verzögert sich die Fälligkeitsmitteilung auch ? oder sind das zwei autarke Verfahren?

    Benötigt die finanzierende Bank den Bescheid der Grunderwerbsteuer? In meinen Unterlagen der Bank steht nur: Fälligkeitsmitteilung und Zahlungsziel und wo hin.

    Danke euch schonmal :-)

  2. Avatar von Sellicando
    Sellicando ist offline

    Title
    Benutzer
    seit
    25.05.2021
    Beiträge
    32
    Danke
    1

    Standard AW: Wann Fälligkeitsmitteilung: Voraussetzungen?

    Hallo,
    in deinem Kaufvertrag stehen verschieden Fälligkeitsvoraussetzungen. Üblich ist z.B.
    -Zahlung der Grunderwerbsteuer (Negativzeugnis des Finanzamts),
    -die Bestätigung der Nichtausübung des gesetzlichen Vorkaufsrechts durch die Stadt/Gemeinde (beim Haus/Grundstück) und
    -die Eintragung der Auflassungsvormerkung im Grundbuch (hast du schon).
    Falls vorhanden z.B. auch die Löschung der Grundschulden des bisherigen Eigentümers.

    Erst wenn alle Fälligkeitsvoraussetzungen beim Notariat vorliegen bekommst du die Fälligkeitsmitteilung. Das dient auch zu deinem "Schutz".

    Erst dann kannst du zur Bank um den Kaufpreis zu überweisen. Vorher würde ich auch nichts zahlen.

    Je nach Bundesland braucht der Grunderwerbsteuerbescheid schon mal 3-6 Wochen, habe ich gehört. So gesehen ist ja noch alles im Zeitplan. Du kannst beim Notariat auch nachfragen, welche Unterlagen noch fehlen.

    Die Bank hat nach meiner Meinung gerne alle Zahlungen mal gesehen. Deshalb ist es bestimmt kein Fehler den Bescheid mit einzureichen. Wenn du die Grunderwerbsteuer nicht mit finanzierst ist das wahrscheinlich kein muss, aber ein kann.

  3. Avatar von Bankkaufmann
    Bankkaufmann ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    20.05.2013
    Ort
    71229 Leonberg-Höfingen, Hinter der Kelter 3
    Beiträge
    6.937
    Danke
    519

    Standard AW: Wann Fälligkeitsmitteilung: Voraussetzungen?

    Hallo Gustavo, auch wenn Zahlungsziel Mai im KV steht, der Kaufpreis ist erst zur Zahlung fällig wenn der Notar schriftlich den Kaufpreis zur Zahlung fällig stellt, vorher nicht.
    Verzögert sich das beispielsweise in den Juni hinein ist es eben so.
    Doch nehmen Sie auch Kontakt mit dem Notariat auf wenn Sie offene Fragen haben.

Ähnliche Themen

  1. Voraussetzungen Gerüstbauer?

    Von Bossy im Forum Arbeit & Beruf
    Antworten: 2
    Letzter Beitrag: 29.10.2018, 11:02
  2. P-Konto & Freibetrag - wann wird er überschritten - wann wird Geld abgezogen?

    Von Lewy im Forum Kontoführung & Zahlungsverkehr
    Antworten: 1
    Letzter Beitrag: 26.06.2018, 08:36
  3. Voraussetzungen Aufnahme private KV?

    Von Jolme im Forum Krankenversicherung
    Antworten: 14
    Letzter Beitrag: 19.12.2013, 23:23
  4. Voraussetzungen für den Einzug der Kreditkarte

    Von Kramer77 im Forum Kontoführung & Zahlungsverkehr
    Antworten: 13
    Letzter Beitrag: 16.09.2013, 15:41
  5. Wie sind die Voraussetzungen für Immobilienkredite?

    Von Sportkanone im Forum Baufinanzierung
    Antworten: 2
    Letzter Beitrag: 09.11.2010, 13:26