Mit ü55 zurück in die GKV? Nur wie?

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  1. Avatar von Smuji
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    Standard Mit ü55 zurück in die GKV? Nur wie?

    Hallo,

    meine Mutter (ü55) war vor 13 Jahren mit ihrem Partner nach Asien ausgewandert. Nun ist er und ihr Hund im vorletzten Jahr urplötzlich verstorben. Zudem haben viele Freunde (expats) schlagartig das Land verlassen. Nun war sie dort sehr einsam und ist zudem "Fern-Oma" geworden.

    All diese Schicksalsschläge haben sie dazu bewegt dort wieder die Segel abzubrechen und zurück zu kommen um die letzten Jahre im Kreise ihrer Familie zu verbringen.

    Allerdings war sie über Jahre privat in Asien versichert, da sie ja nicht mehr in DE gelebt hat (Singlife with Aviva).

    Nun ja, jetzt ist sie hier, ist Rentnerin und kommt nicht mehr in die GKV rein, obwohl sie vor 2 Jahren für etwa 1 Monat (kurzzeitig beschäftigt) in der Techniker KK versichert (gesetzlich) war.

    Sie würde ja auch weiterhin bei ihrer privaten Auslandskkv bleiben, jedoch wird das auf Dauer nicht möglich sein, da ihr neuer Wohnsitz ja wieder Deutschland ist.

    Gibt es irgendwelche Kniffe, wie sie doch wieder in die GKV kommt?

    Ich habe was gelesen von europäisches Ausland und dann zurück nach DE kommen.


    Ich würde mich über eure Hilfe sehr freuen.

    Grüße.

  2. Avatar von titan1981
    titan1981 ist offline

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    Standard AW: Mit ü55 zurück in die GKV? Nur wie?

    Nur wenn sie arbeiten geht. wahrscheinlich nur wenn sie über 12 Monate als Angestellte unter der BBG der KV liegt. Wenn überhaupt. Eigentlich sollte man bei der privaten auch etwas für die Rent weg legen. In Deutschland wird sie aber aufgrund des Alters auch keinen Versicherungsschutz erhalten. Am besten an jemanden wenden der auswanderabbrecher in versichungsfragen betreut. Der wird mehr sagen können.

  3. Avatar von BenniG
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    Standard AW: Mit ü55 zurück in die GKV? Nur wie?

    Hm, wahrscheinlich ist es nun schon zu spät, da sie schon Rentnerin ist.
    Wenn sie zwischen Rückkehr und Ruhestandsversetzung wenigstens 12 Monate (wie titan schreibt), z.B. als Kinderfrau, gearbeitet hätte, sähe das sicherlich anders aus.

  4. Avatar von Smuji
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    Standard AW: Mit ü55 zurück in die GKV? Nur wie?

    Ja, sie ist mittlerweile Rentnerin. Hat aber nicht genug Geld um sich die private leisten zu können.

    Wie sieht es eigentlich aus wenn sie jetzt krank wird und nicht versichert ist. Bekommt sie dann private Rechnungen, die sie sowieso nicht zahlen kann? Also einfach bei Schmerzen ins KH gehen, Rechnung nicht zahlen, die Finger heben und wie ein Hartzer leben?

    Ich habe was gelesen, dass man z. B. In Holland versichert werden kann und dann wieder nach deutschland Immigriert und aufgrund EU Gesetze sind sie dann verpflichtet sie aufzunehmen?

  5. Avatar von tneub
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    Standard AW: Mit ü55 zurück in die GKV? Nur wie?

    Habt ihr denn schonmal bei einer gesetzlichen KV angerufen?
    Ich habe in der Vergangenheit schon gehört, dass die kulanterweise auch den einen oder anderen Ü55er aufgenommen haben.

    Was sagt denn die Asiatische KV dazu?

  6. Avatar von titan1981
    titan1981 ist offline

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    Standard AW: Mit ü55 zurück in die GKV? Nur wie?

    Man kann auch in den privaten bairischen Tarif wechseln der ungefähr die Leistungen einer GKV hat. Unter Umstände werden die Kinder Unterhaltspflichtig für die Oma. Auch das würde geprüft werden.

  7. Avatar von Gluecklich
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    Standard AW: Mit ü55 zurück in die GKV? Nur wie?

    Du kannst dich an mich wenden. Dazu benötigen wir ein Gespräch um die Situation detaillierter zu besprechen und analysieren.

  8. Avatar von Bankkaufmann
    Bankkaufmann ist offline

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    Standard AW: Mit ü55 zurück in die GKV? Nur wie?

    Kann die Mutter mit 55 Jahren nicht hier auch übergangsweise ein sozialversicherungspflichtiges Jobangebot annehmen und "kündigt" dann nach beispielsweise 1 Jahre wieder? und bleibt in der gesetzlichen KV?

  9. Avatar von bruno68
    bruno68 ist offline

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    Standard AW: Mit ü55 zurück in die GKV? Nur wie?

    Hallo Smuji,

    nein geht es nicht, zu einem muss man sich früher mit dem Problem befassen als mit 55.

    Zum anderen ist die Frage: "Bei welcher PKV ist sie versichert und wie lange"?

    Auch die Frage: "Aus welchen Einkommen stammt bisher die PKV Beiträge"?

    Zudem eine GKV kann auch teuer werden, ich haben Kunden die zahlen auch den vollen Beitrag selber und dieser liegt auch schon bei 920 € monatlich! Also auch nicht billig.

    Zudem stellt sich die Frage: "Wie soll das bezahlt werden?" Denn ein 520 € Job, das funktioniert nicht. Und sie dann als freiwillige Versicherte angenommen wird, mit der völligen offenlegen der Einkommenssituation, was auch steuerlich sehr unangenehm werden kann.

    Denn den Kunden steht nach dem § 204 VVG eine kostenfreie Beratung innerhalb der Versicherung zum einen billigeren oder leistungsstarken Tarifwechsel gesetzlich zu.
    Dementsprechend auch die Wandlung innerhalb der PKV mit dem Erhalt der Altersrückstellung, die bei Verlassen der PKV verloren sind.

    Diese könnten nach den Jahren ohne weiteres mehrere Zehntausend € betragen.
    Zudem die jährliche Kostenrückerstattung von mehrere Monatsbeiträge entfallen.

    Nachteilig ist auch bei der GKV

    die vollständige Verbeitragung aller Einkünfte bis zum Höchstbetrag.
    die jährliche Erstellung der Steuererklärung,
    die Einschränkung der globalen Leistungen und teilweise Einschränkung innerhalb Europas.

    Es gibt diverse Möglichkeiten, die ein Vermittler hat, die ein Kunde eben nicht hat. So es möglich über einen Maklerbetreuer des Versicherers in einen geschlossenen Tarif zu gelangen, deren Beiträge unverschämt billig ist oder eine derart hohen Beitragserstattung zurückzahlt. Das sich, wegen der Beiträge eine GKV nicht lohnt.

    Daher ist ihr Überlegung zurück zur GKV zu kurz gedacht, dafür ist nämlich eine angemessene Beratung nötig, aber hier bleibt nur ein Makler über. Der ein Direktkontakt zu dem Versicherer hat,

    Ein gebundener Vermittler des Versicherers ist wegen seiner Wohlverhaltenspflicht, gegenüber seinen Prinzipal nicht in der Lage den billigsten Tarif anzubieten.
    Ein Honorar-Berater muss unabhängig vom Erfolg ein Honorar einfordern.

    Merke: Zuerst prüfen und dann nicht zu spät handeln, im Übrigen muss bei einer Verarmung das Sozialamt, auch die PKV vollständig übernommen werden. Allerdings nur der Beitrag der in Art und Umfang der GKV entspricht und das Wechselrecht des Kunden steht ab dem 121. Monat zu. Was meistens zu einer enormen Beitragsentlastung führt, weil ja die Weltgeltung, Chefarzt, und so weiter entfällt.

    Ich gehe mal davon aus, das es sich um die GKV "Central" handelt?

    bruno68

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