Zweckerklärung Grundschuldeintragung

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  1. Avatar von Schuldfrei
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    Standard Zweckerklärung Grundschuldeintragung

    Hallo miteinander,
    ich hätte eine Frage zu folgendem Sachverhalt :

    Ich hatte ein Haus gekauft und über einen Bankkredit finanziert.
    Die Anschlussfinanzierung wurde mit einer Lebensversicherung abgesichert.
    Diese Lebensversicherung steht jetzt zur Auszahlung bereit und musste durch die Bank an mich freigegeben werden und ist auch so erteilt worden.
    Jetzt möchte die Bank aber im nach hinein noch eine Zweckerklärung für eine Grundschuldeintragung von mir haben, obwohl ich den Rest der Anschlussfinanzierung locker bezahlen kann.
    Jetzt meine Frage :
    MUSS ich diese Zweckerklärung abgeben, oder kann ich diese auch verweigern, bzw. was würde/kann im Worst case geschehen, wenn ich diese verweigere.
    PS : Die Bank ist auch meine Hausbank bei der ich mein Hauptkonto habe.

    Danke schonmal für eure Antworten

  2. Avatar von bruno68
    bruno68 ist gerade online

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    Standard AW: Zweckerklärung Grundschuldeintragung

    Es ist schwierig das richtig zu sagen, weil hier wahrscheinlich andere Sachen noch hineinspielen!
    Die Anschlussfinanzierung wurde mit einer Lebensversicherung abgesichert.
    Diese Lebensversicherung steht jetzt zur Auszahlung bereit und musste durch die Bank an mich freigegeben werden und ist auch so erteilt worden.
    Jetzt möchte die Bank aber im Nachhinein noch eine Zweckerklärung für eine Grundschuldeintragung von mir haben, obwohl ich den Rest der Anschlussfinanzierung locker bezahlen kann.
    Jetzt meine Frage:
    MUSS ich diese Zweckerklärung abgeben, oder kann ich diese auch verweigern, bzw. was würde/kann im Worst case geschehen, wenn ich diese verweigere?
    PS: Die Bank ist auch meine Hausbank, bei der ich mein Hauptkonto habe.
    Zerlege ich ihre Fragen in Einzelfragen, so ergeben sich eine andere Deutung:

    A) Die Anschlussfinanzierung wurde mit einer Lebensversicherung abgesichert. Hier möchte ich nur im Kurzform hinweisen:
    Ein Makler handelt nach dem Urteil des LG Itzehoe vom 29.10.2009 (Az. 7 O 27/09) pflichtwidrig, wenn er keine alternativen Finanzierungen zum empfohlenen endfälligen Darlehn aufzeigt und er bei der Auswahl der tilgungsersetzenden Lebensversicherung den Tarif eines Versicherers vorschlägt, der sich nur im Markt-Mittelfeld bewegt.
    Wie Sie unschwer erkennen können, ist erst die Frage zu klären, warum die LV nicht zur vollständigen zur Tilgung reichte?

    B) Jetzt möchte die Bank aber im Nachhinein noch eine Zweckerklärung für eine Grundschuldeintragung von mir haben, obwohl ich den Rest der Anschlussfinanzierung locker bezahlen kann.
    Wieso sind anderes noch in Verbindlichkeiten vorhanden? Auto?...?

    Prüfen Sie erstmal, ob die Ablaufleistung des Ursprungsvertrags mit den aktuellen Ablaufleistungen übereinstimmen, nicht dass da die Ablaufsumme jährlich unmerklich abgesenkt worden ist! Bedenken Sie, die LV ein tilgungsersetzenden Produkt und damit mit dem Darlehnsvertrag verbunden ist. Demnach ein Koppelgeschäft.

    Zudem könne Sie die Restschuld ohne Grundbuch bis 50.000 € blanko, weg von der Hausbank umschulden.

    Ich glaube eher, Sie brauchen einen Fachanwalt und danach wohl eher eine neue Hausbank!

    bruno68

  3. Avatar von Bankkaufmann
    Bankkaufmann ist offline

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    Standard AW: Zweckerklärung Grundschuldeintragung

    @schuldfrei, ich drehe das Rad der Zeit nochmal zurück.
    Sie kaufen das Haus, finanzieren über eine Bank und tilgen in eine Lebensversicherung.
    Spätestens hier wird doch zur Sicherheit der Bank bereits eine Grundschuld im Grundbuch bei Ihnen eingetragen oder?
    Vielleicht wurde heute festgestellt dass damals die Zweckerklärung vergessen wurde von Ihnen anzufordern?
    Auch wenn Sie jetzt "möglich" alles zurückzahlen können, haben Sie das bestimmt noch nicht.
    Der Bankpartner geht ja davon aus dass Sie hier weiter finanzieren.
    Hier wäre der "Wortlaut" des Schreibens interessant was die Bank genau anfordert.

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