Wurden Sie in den letzten 5 Jahren wegen Alkohohlkonsum beraten oder behandelt! Wie verhält es sich bei einem Sturz mit genähter Wunde! Im Brief steht Patient war alkoholisiert (keine Blutprobe)
Ist das eine Behandlung wegen Alkohol?
Kann das Probleme geben?
Allein diese Frage: "Wurden Sie in den letzten 5 Jahren wegen Alkoholkonsum beraten oder behandelt?"; sie haben zwar ein Ausrufezeichen verwendet, was aber im Antrag doch eher ein Fragezeichen war!
Das ist eine richtige Fangfrage, hier geht es nicht um sichtbare Probleme wie Wunden, sondern um organische Spätfolgeschäden, die im Zusammenhang mit der Leber stehen! Auch das Gelbe in den Augenhintergrund.
Das Gleiche gilt auch für weitere Körperschäden, die im Zusammenhang mit Alkohol stehen.
Allein ein Einblick in die G Akte des Hausarztes, und zwar aus den letzten 10 Jahren, denn Fragen nach Psyche kommen noch.
Hinzu kommt die Frage nach der Erlaubnis zur G-Akte Einsicht, mit den Fall A oder B in Antrag der SBU, hier liegt der Cruz im Programm, weil dort die Frist zur Einsicht läuft, ab der Erteilung der Erlaubnis zur Akteneinsicht!
Allein diese Frage: "Wurden Sie in den letzten 5 Jahren wegen Alkoholkonsum beraten oder behandelt?"; sie haben zwar ein Ausrufezeichen verwendet, was aber im Antrag doch eher ein Fragezeichen war!
bruno68
Na das ist jetzt aber mal total relevant, ob der TO jetzt hier ein Fragezeichen oder Ausrufezeichen verwendet hat. Vermutlich war jedem klar (ausser Ihnen?)
dass es sich hier um eine Frage handelt.
Zitat von bruno68
Das ist eine richtige Fangfrage, hier geht es nicht um sichtbare Probleme wie Wunden, sondern um organische Spätfolgeschäden, die im Zusammenhang mit der Leber stehen! Auch das Gelbe in den Augenhintergrund.
Das Gleiche gilt auch für weitere Körperschäden, die im Zusammenhang mit Alkohol stehen.
bruno68
Es gibt KEINE Fangfragen, ausser in Ihrer kruden Vorstellungswelt.
Der Versicherer stellt ganz normale Fragen in Textform - das, was da gefragt wird, hat der VN nach bestem Wissen und Kenntnisstand zu beantworten.
Es gibt keine - wie auch immer geartete Verpflichtung, da mehr draus zu machen.
Natürlich ist - je nach Fragestellung des Versicherers - der Umstand des Arztbesuches evtl. anzeigepflichtig - "Sep. 2020 - bin auf den Rüssel gefallen - Wunde wurde ambulant vernäht - ohne Folgen verheilt - seither Beschwerdefrei." Basta. Alle Anzeigepflichten darüber hinaus gibt es bei der gestellten Frage nur in Ihrer Fantasie.
Und - um bei Ihrem bescheuerten Beispiel zu bleiben: Wenn keine Leberschäden behandelt oder bisher diagnostiziert wurden, dann ist da auch nichts anzeigepflichtig.
Jaja - Die Versicherer und Ihre Fangfragen .. Sie sollten da dran bleiben, ich denke, Sie sind da einer grossen Sache auf der Spur!
Zitat von bruno68
Allein ein Einblick in die G Akte des Hausarztes, und zwar aus den letzten 10 Jahren, denn Fragen nach Psyche kommen noch.
bruno68
Auch hier stellt der Versicherer eindeutige Fragen. Punkt. Panikmache völlig fehl am Platz - unabhängig davon, dass ein Einblick in die persönliche Krankenakte VOR Abschluss einer BU fast immer zu empfehlen ist.
Zitat von bruno68
Hinzu kommt die Frage nach der Erlaubnis zur G-Akte Einsicht, mit den Fall A oder B in Antrag der SBU, hier liegt der Cruz im Programm, weil dort die Frist zur Einsicht läuft, ab der Erteilung der Erlaubnis zur Akteneinsicht!
bruno68
Was das jetzt mit der Fragestellung des TO zu tun hat, erschliesst sich vermutlich nur, wenn man so verquer um die Ecke denkt, wie Sie!
Wie oft wollen Sie eigentlich noch zu Dingen schreiben, von denen Sie keine Ahnung haben?