ich habe seit kurzem ein Kleingewerbe mit Kleinunternehmerregelung.
Ich bin Arbeitnehmer in Vollzeit und möchte nebenbei einer kleinen nebenberuflichen Tätigkeit nachgehen. Eine kleine Bearatungsleistung an diverse Unternehmen im Hotelbereich, ca. einmal im Quartal. Der Umsatz wird 15.000€ pro Jahr nicht überschreiten.
Natürlich möchte ich auch hier versuchen möglichst den Gewinn zu schmälern und gewisse Ausgaben bei der EÜR zu verrechnen.
Daher bin ich jetzt bei dem Thema PKW angekommen.
Nun habe ich folgende drei Varianten mit jeweils ein paar Fragen:
Variante 1:
Ich habe einen eigenen PKW (privat) und fahre täglich mit diesem zu meinem Vollzeit Job und bekomme hier klassisch die Fahrtkostenpauschale bei meiner Einkommenssteuererklärung.
Bei meinem Kleingewerbe muss ich ca. alle zwei Wochen einmal zum Kunden. Mein PKW gehört nicht zum Betriebsvermögen.
1.1 Kann ich hier nun 0,30 € je km in Ansatz bringen und bei der EÜR abziehen?
1.2 Muss ich Tankquittungen sammeln oder ist dies mit den 0,30 € abgegolten?
Variante 2:
Ich habe einen eigenen PKW (privat) und fahre täglich mit diesem zu meinem Vollzeit Job und bekomme hier klassisch die Fahrtkostenpauschale bei meiner Einkommenssteuererklärung.
Bei meinem Kleingewerbe muss ich ca. alle zwei Wochen einmal zum Kunden. Mein PKW gehört nicht zum Betriebsvermögen.
Meine Frau hat ebenfalls einen privaten PKW.
Nun bin ich auf das Thema "PKW-Ehegatten-Mietmodell" gestoßen. Sprich meine Frau vermietet mir ihren PKW, um diesen für mein Kleingewerbe zu nutzen (einmal alle zwei Wochen). Ich kann diese Mietausgaben bei der EÜR angeben und für sie hat es ebenfalls Vorteile.
2.1 Akzeptiert das Finanzamt eine PKW-Miete überhaupt, wenn ich doch eigentlich einen eigenen PKW habe, hiermit täglich zu meinem Hauptjob fahre und auch die Fahrtkostenpauschale absetze?
Annahme: Sie vermietet mir ihren PKW zu 0,50€ je km. Ich fahre für mein Kleingewerbe ca. 1.000 km pro Jahr. Sie würde somit 500 € aus der Vermietung beweglicher Gegenstände einnehmen. Meine Frau wiederum kann deshalb als Werbungskosten eine Pauschale von 0,30 € pro km steuerlich geltend machen, also 300 € sodass unter'm Strich noch 200 € an Einnahmen stehen bleiben. Die Freigrenze pro Jahr sind 256 € und sollen natürlich nicht überschritten werden.
2.2 Ist diese Annahme so korrekt und umsetzbar?
2.3 Muss das Geld für die Miete überhaupt "fließen" oder reicht die fiktive Berechnung für die EÜR?
Vorteil: Ich hätte 500 € Ausgaben im Jahr mit dem Kleingewerbe. Sie kann 300 € als Werbungskosten geltend machen und muss die restlichen 200 € auch nicht versteuern. Die 500 € würden ihr somit nur "rübengeschoben" und schmälern dabei zusätzlich den Gewinn meines Kleingewerbes.
2.4 Ist diese Annahme so korrekt?
Variante 3:
Ich habe keinen eigenen PKW. Meine Frau hat einen eigenen PKW, welchen ich täglich nutze und hiermit zu meinem Vollzeit Job fahre. Klassisch gebe ich auch hier bei meiner Einkommenssteuererklärung die Fahrtkostenpauschale an.
Bei meinem Kleingewerbe muss ich ca. alle zwei Wochen einmal zum Kunden. Der PKW meiner Frau gehört natürlich nicht zu dem Betriebsvermögen meines Kleingewerbes.
Nun kommt wieder das Thema "PKW-Ehegatten-Mietmodell" (siehe Variante 2):
3.1 Akzeptiert das Finanzamt grundsätzlich die Fahrtkostenpauschale (meines Vollzeitjobs), auch wenn es nicht mein eigenes Fahrzeug ist?
3.2 Akzeptiert das Finanzamt das o.g. Mietmodell, wenn ich privat doch tagtäglich keine Miete für den PKW zahle und nun für das Kleingewerbe Miete zahlen soll?
Vermutlich ergeben sich mit der Zeit weitere Fragen oder Möglichkeiten, welche ich dann einfach kommentieren würde
Über eure Hilfe / Unterstützung würde ich mich riesig freuen!
Vielen Dank im voraus und einen schönen Abend euch
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Der Fragesteller dankt für diese hilfreiche Antwort
#41
tneub
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05.08.2016
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tneub
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AW: Kleingewerbe / Kleinunternehmen: PKW
Ich muß gestehen, ich habe schon seit Ewigkeiten keine Einnahmenüberschussrechnung mit dem vorgefertigten Formular erstellt.
Ich erstelle nur Bilanzen und nutze dafür ein seperates Anlagenprogramm für das Anlagevermögen. Dort nutzen wir die o.g. Vorgehensweise.
Du nutzt vermutlich die Anlage EÜR und die Anlage AVEÜR.
Soweit ich das auf die Schnelle richtig sehe, werden GWGs ja gar nicht in der Anlage AVEÜR erfasst werden, sondern kommen direkt in die Anlage EÜR in Zeile 43 rein. Damit kannst du gar keinen Restwert von 1€ stehen lassen, sondern trägst den vollen Wert in die Zeile ein.
Die GWGs tauchen dann in den Folgejahren gar nicht mehr auf.
Du musst eine Abschreibung buchen, entweder Sofortabschreinung beim jeweiligen Kauf oder am Jahresende eine Vollabschreibung (Konto heißt Abschreibungen auf GWG oder so ähnlich).
Damit buchst du das Konto GWG (Aktivkonto) immer am Jahresende auf Null. Die Abschreibungen sind Aufwand in der EÜR.
Damit sind GWG eigentlich gelöscht, allerdings müsste man früher ein Anlageverzeichnis führen d.h. du musst ein Verzeichnis anlegen welche Güter genau als GWG abschrieben wurden. Dieses Anlageverzeichnis musste man in Papierform zusätzlich zue EÜR beim Fionanzamt bei der Ek St Erklärung einreichen.
Ob das heute noch so ist, weiß ich leider nicht. Am besten mal beim Finanzamt anrufen, die wissen das am besten. Wenn man es nicht mehr anlegen und abgeben muss, dann sind die GWG quasi einfach verschwunden....
Obwohl der Prüfer bei einer Betriebsprüfung anhand Konto GWG natürlich sieht, was du das alles gebucht und gekauft hast und ob dieser dann einfach alles als "verschwunden" ansieht k.A....
Auf der sicheren Seite bist du, wenn du korrekt handelst. GWGs abschreiben und bei einer Entnahme Marktpreis oder Verkaufserlös als Gewinn buchen.
Hallo zusammen, ich komme nochmal auf das Thema „Nutzung Privat PKW für Nebengewerbe“ zurück. Im vergangenen Jahr bin ich knapp 20.000 km mit meinem Privat PKW gefahren. Hiervon ca. 5.000 km für meine Gewerbe, sprich 25% betriebliche Nutzung. Ist das von der Rechnung / Einstufung der betrieblichen Nutzung richtig?
Wird der Anteil betriebliche Nutzung so berechnet/ermittelt?
Ist mein Verständnis richtig, dass ich also jetzt sagen kann entweder bleibt es im Privatvermögen oder ich übernehme es ins Betriebsvermögen?
Ich würde den PKW im Privatvermögen lassen und entsprechend in der EÜR bei den Fahrtkosten 5.000 km x 0,30 € ansetzen.