angenommen habe man 1 recht hochpreisiges auto.
Es wurde durch unfall demoliert, zerstört. schuld ist der unfallgegner.
es würde nur die reparaturkosten entschädigt.
was ist mit bleibenden schaden "als unfallwagen eingestuft, weniger wert"
gilt dies als eigenschaden, eigenrisiko ?
welche versicherung deckt solchen wertverlust, mit welchen versicherung absicherbar ?