Verwaltungsgebühren bei Vorfälligkeit

+ Antworten
7Antworten
  1. Avatar von BlueSkyX
    BlueSkyX ist offline
    Themen Starter

    Title
    Benutzer
    seit
    28.04.2015
    Beiträge
    65
    Danke
    16

    Standard Verwaltungsgebühren bei Vorfälligkeit

    Wir überlegen derzeit einen unserer beiden Kredite vorzeitig abzulösen. Zu den Eckdaten: Restschuld ca. 14.500€, Sollzins 0,84% und nach einer letzten Sondertilgung Anfang 2024 planmäßig in 09/2024 abbezahlt. Ohne die ganzen Sondertilgungen würde der Kredit eigentlich bis 04/2028 laufen.

    Dazu haben wir bei der PSD Bank mal nach den Konditionen gefragt. Eine Vorfälligkeit wollen sie (bei den Zinsen wenig überraschend nicht), dafür aber 200€ “Verwaltungsgebühr”. Rein finanziell gesehen ergibt das bei noch gut 100 € zu zahlenden Zinsen für uns wenig Sinn ……

    Hat jemand eine Ahnung, ob eine solche Gebühr - erst Recht, wenn sie die zu erwartenden Zinsen deutlich überschreitet - überhaupt rechtmäßig ist? Finde über Google immer nur Berichte und Urteile zu Gebühren zur eigentlichen Berechnung der Vorfälligkeit, nicht aber für die vorzeitige Ablösung.

    Meiner laienhaften Auffassung nach ist der Aufwand bei einer Ablösung jetzt doch der gleiche wie zum regulären Ende des Kredites und müsste “eingepreist” sein.

  2. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    07.03.2010
    Ort
    Braunschweig
    Beiträge
    13.309
    Danke
    1029

    Standard AW: Verwaltungsgebühren bei Vorfälligkeit

    Zitat Zitat von BlueSkyX
    Wir überlegen derzeit einen unserer beiden Kredite vorzeitig abzulösen. Zu den Eckdaten: Restschuld ca. 14.500€, Sollzins 0,84% und nach einer letzten Sondertilgung Anfang 2024 planmäßig in 09/2024 abbezahlt. Ohne die ganzen Sondertilgungen würde der Kredit eigentlich bis 04/2028 laufen.

    Dazu haben wir bei der PSD Bank mal nach den Konditionen gefragt. Eine Vorfälligkeit wollen sie (bei den Zinsen wenig überraschend nicht), dafür aber 200€ “Verwaltungsgebühr”. Rein finanziell gesehen ergibt das bei noch gut 100 € zu zahlenden Zinsen für uns wenig Sinn ……

    Hat jemand eine Ahnung, ob eine solche Gebühr - erst Recht, wenn sie die zu erwartenden Zinsen deutlich überschreitet - überhaupt rechtmäßig ist? Finde über Google immer nur Berichte und Urteile zu Gebühren zur eigentlichen Berechnung der Vorfälligkeit, nicht aber für die vorzeitige Ablösung.

    Meiner laienhaften Auffassung nach ist der Aufwand bei einer Ablösung jetzt doch der gleiche wie zum regulären Ende des Kredites und müsste “eingepreist” sein.
    Mal eine Frage, haben sie nichts besseres zu tun???

  3. Avatar von BenniG
    BenniG ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    04.11.2015
    Beiträge
    1.715
    Danke
    115

    Standard AW: Verwaltungsgebühren bei Vorfälligkeit

    Ich kann verstehen, dass man einen solch niedrigen Kredit nicht noch 5 Jahre mit sich rumschleppen will und ggf. auch die Grundschuld anderweitig nutzen will.
    Aber wenn die Bank dieser Gebühr für jetzt anfallende Arbeiten aufruft, dann kann man sie entweder bezahlen oder eben den üblichen Vertrag einhalten und in 1,5 Jahren den Kredit beerdigen.

  4. Avatar von Martin79HN
    Martin79HN ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    05.08.2014
    Beiträge
    815
    Danke
    49

    Standard AW: Verwaltungsgebühren bei Vorfälligkeit

    Hi BlueSkyX,
    bei der Restschuld und Zinsen ist ja logisch das keine Bank dies mit Handkuss macht.
    Ich würde mir bei der Höhe von Zinsen keine Gedanken machen vorallem bekommen Sie
    mehr Zinsen für Festgeld z.B.! Somit völlig richtig von "Noelmaxim" Kommentar.

    Wir haben selbst bei Hausbank angefragt. 100t tilgungsfrei und 18t mit 2% Tilgung Sollzins 1,55%.
    Restschuld 105t. Zinsbindung läuft noch gut 3 Jahre könnten über Bausparer mit Vorlauf von gut 4 Wochen umschulden.
    Frage ob ohne Vorfälligkeit Umschuldung aus Kulanz möglich ist. Kreditnachfrage eingebrochen ist und vermutlich Aufwand zu groß wurde von Hausbank abgelehnt nach einer Prüfung.
    Aber da sprechen wir nicht von 100 € Zinskosten!

    Differenz zwischen Guthabenzins Bausparer und Kredit und der Möglichkeit jetzt einer Anlage
    in Festgeld ist Zinsunterschied nicht so groß. (1500-2000 €)
    Hätten die 100t eben nicht tilgungsfrei aufnehmen sollen oder z.B. eine Sondertilgungsoption uns einräumen lassen.
    Möchte nicht jammern Zins vor 7 Jahren 1,55% auf 10 Jahre war Top und ist Top und im zweiten Rang Förderdarlehen mit 0,75% somit abhacken.

    Mein Feedback aktuelle ob man vorzeitig umschulden kann.
    Wenn die Zinsen noch weiter steigen vielleicht aber Aufwand werde ich mir sparen. (könnte ja in 1/2 Jahr oder 1 Jahr nochmal anfragen)

  5. Avatar von BlueSkyX
    BlueSkyX ist offline
    Themen Starter

    Title
    Benutzer
    seit
    28.04.2015
    Beiträge
    65
    Danke
    16

    Standard AW: Verwaltungsgebühren bei Vorfälligkeit

    Zitat Zitat von noelmaxim
    Mal eine Frage, haben sie nichts besseres zu tun???
    Als was? Die Rechtmäßigkeit von Bankgebühren zu hinterfragen? Auch wenn es (in Anbetracht der Gesamtsumme) nur 200€ sind - ist für mich eine Prinzipiensache. Gerade in Zeiten wo die Banken nach Jahren niedriger Zinsen immer kreativer werden was die Einnahmengenerierung angeht. Verstehe nicht wo das Problem ist.

    Aber danke für den freundlichen Ton.

  6. Avatar von Martin79HN
    Martin79HN ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    05.08.2014
    Beiträge
    815
    Danke
    49

    Standard AW: Verwaltungsgebühren bei Vorfälligkeit

    BlueSkyX ganz einfach nur die Rate machen wie gefordert und keine Sondertilgungsoption!
    Die 14500 € anlegen zu 2-3 % Festgeld ich bin da bei der NIBCdirekt Bonität von Niederlande
    halte ich für sehr gut. Laufzeit für Festgeld würde ich 1 Jahr wählen und in 1 Jahr gibt es dann vermutlich 3% Zinsen mit 1 Jahr Laufzeit
    bei der selben Bank.

    Guthabenzinsen dann höher wie Kreditzinsen!
    Vielleicht hilft der Tipp

  7. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    07.03.2010
    Ort
    Braunschweig
    Beiträge
    13.309
    Danke
    1029

    Standard AW: Verwaltungsgebühren bei Vorfälligkeit

    Zitat Zitat von BlueSkyX
    Als was? Die Rechtmäßigkeit von Bankgebühren zu hinterfragen? Auch wenn es (in Anbetracht der Gesamtsumme) nur 200€ sind - ist für mich eine Prinzipiensache. Gerade in Zeiten wo die Banken nach Jahren niedriger Zinsen immer kreativer werden was die Einnahmengenerierung angeht. Verstehe nicht wo das Problem ist.

    Aber danke für den freundlichen Ton.
    Ja eben, Prinzipsache, deshalb frage ich, ob sie nichts besseres zu tun haben!

    Laufen lassen oder sofort gegen Gebühr ablösen, wir reden über 200 Euro, 200 Euro, die sie so oder so zahlen müssen! Zumal, wären die Zinsen nicht gestiegen, kämen sie dann auch auf die Idee, die 200 Euro Gebühren zum Prinzip zu machen?

    Sie haben sogar noch einen positiven Effekt, legen Sie die freiwerdende Rate an, gibt es ein paar Zinsen drauf!

    Auch Ihre Aussage, die Banken werden immer kreativer kann ich so nicht stehen lassen, denn zu Zeiten fallender Zinsen waren jetzt mal über den Widerrufsjoker die Verbraucher 10 Jahre kreativ und haben den Banken einen massiven Schaden zugefügt!!

  8. Avatar von utopus
    utopus ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    20.01.2018
    Beiträge
    2.455
    Danke
    157

    Standard AW: Verwaltungsgebühren bei Vorfälligkeit

    Zitat Zitat von BlueSkyX
    Als was? Die Rechtmäßigkeit von Bankgebühren zu hinterfragen? Auch wenn es (in Anbetracht der Gesamtsumme) nur 200€ sind - ist für mich eine Prinzipiensache. Gerade in Zeiten wo die Banken nach Jahren niedriger Zinsen immer kreativer werden was die Einnahmengenerierung angeht.
    Dann vielleicht einen Termin bei der Verbraucherzentrale oder einem Fachanwalt vereinbaren und sich beraten lassen?

    Ist halt auch immer eine Sache der Verhältnismäßigkeit. Warum soll denn frühzeitig getilgt werden?
    (Verkauf einer Immobilie oder "nur" für das Gefühl keine Schulden mehr zu haben?)
    Am wirtschaflichsten ist es natürlich nicht zu tilgen, sondern entsprechend anzulegen und die Zinsen einzustreichen ...
    und natürlich ist es für die Bank ein entsprechender Aufwand - hier lohnen sich "Kleinkredite" für die Banken eher nicht ...
    Banken können hier auch Fremdkosten an Kunden weitergeben (z.B. Notar bei Grundschuld)

Ähnliche Themen

  1. Anschlussfinanzierung / Vorfälligkeit

    Von Elmas im Forum Baufinanzierung
    Antworten: 11
    Letzter Beitrag: 16.03.2014, 11:21
  2. Rückerstattung von Verwaltungsgebühren

    Von MaGie im Forum Baufinanzierung
    Antworten: 1
    Letzter Beitrag: 03.02.2012, 19:10
  3. Anschlussfinanzierung und Vorfälligkeit

    Von hansemann im Forum Baufinanzierung
    Antworten: 4
    Letzter Beitrag: 17.11.2011, 09:34
  4. Antworten: 1
    Letzter Beitrag: 08.04.2010, 16:34
  5. Verwaltungsgebühren gerechtfertigt ???

    Von hovercraft64 im Forum Börsen-Talk
    Antworten: 2
    Letzter Beitrag: 04.03.2010, 06:05