ich habe eine kleine Firma im Bereich der ambulanten Krankenpflege. Am letzten Wochenende hatte eine meiner Aushilfen einen Unfall mit dem Firmenwagen. Natürlich habe ich den Schaden zunächst meiner Firmen-KFZ-Haftpflicht gemeldet. Im Nachhinein kam mir jedoch der Gedanke, ob nicht eventuell die Haftpflichtversicherung meiner Aushilfe dafür aufkommen müsste.
Wer kennt einen ähnlichen Fall und kann mir einen Rat
geben? Freue mich über eure Antworten,
Gipsbinde28
da bist Du leider auf dem Holzweg. Eine Übertragung der KFZ - Haftpflicht auf die Privathaftpflicht einer anderen Person ist grundsätzlich nicht möglich. Da Dein Fahrzeug gewerblich genutzt wird ist der Fahrerkreis ja auch durch mehrere Personen gegeben.
Als Vergleichsbeispiel: Ein Gapelstapelerfahrer fährt die Plattensäge im Baumarkt an ( er ist auch da beschäftigt ) und beschädigt diese, ist dieses Risiko grundsätzlich vom Arbeitgeber abzusichern.
Ausnahmen gibt es bei grober Fahrlässigkeit oder Alkoholeinfluss.
Dan kann der Versicherer prüfen, ggf. die Privathaftpflicht des Verursachers in Regress zu nehmen.
Für was sollte man denn dann noch eine KFZ Haftpflicht für Firmenwagen abschließen, wenn das die Privathaftpflicht des Fahrers bezahlen würde? Das ist doch mehr als unlogisch.