Kaufvertrag wird einfach nicht Rechtskräftig Hauskauf

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  1. Avatar von Chris58
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    Standard Kaufvertrag wird einfach nicht Rechtskräftig Hauskauf

    Guten Tag,

    Ich habe am 17.6 .2022 einen Kaufvertrag bei einen Notar abgeschlossen. Man sagte mir das ich ca. 2 Monate warten müsste bis der Kaufvertrag bei Gericht genehmigt wird weil das Gericht den Kauf zustimmen müsste. Die Verkäuferin hat einen Gesetzlichen Pfleger.

    Aus den 2 Monaten wurden 7 Monate, am 7. 1.2023 kam der Beschluss das Gericht hat keine Einwände. Ich habe mich natürlich gefreut und gedacht endlich geht es weiter, aber der Beschluss wird erst mit Rechtskraft wirksam

    § 40 Abs.2 FamFG ( dies ist mit Endscheidung aus zu sprechen) bedeute es gibt keine fristen wie 14 Tage oder vier Wochen.

    das kann alles mögliche bedeuten wo nach das Gericht eine Endscheidung ausspricht. Ich weiß nicht mehr was ich machen soll.

    Ich muss Zinsen bezahlen, für das Darlehen, das ich nicht abrufen kann, weil der Kaufvertrag nicht Rechtskräftig ist ,und Miete.

    Meine Wohnung ist zum Ende des Monats gekündigt, ich bin völlig mit dem Nerven runter. ich überlege ob es viel eicht möglich ist vom Kaufvertrag zurück zu treten.

    Ich hab Wohl ein Haus gekauft das nicht verkauft werden kann. vielleicht hat jemand hier im Forum gleiche Erfahrungen und kann mir weiter helfen, was man machen kann

  2. Avatar von Bankkaufmann
    Bankkaufmann ist offline

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    Standard AW: Kaufvertrag wird einfach nicht Rechtskräftig Hauskauf

    Hallo Chris58, das erinnert mich an einen Fall aus dem Frankfurter Raum wo die Verkäuferin auch einen gesetzlichen Betreuer hatte.
    Das ging dann auch über das Gericht.
    Und klar, mit Rechtskraft wird der notarielle Kaufvertrag wirksam.
    Es ist ärgerlich wenn Sie Bereitstellungszinsen zahlen, doch erfahrungsgemäß möchte man ja Ihnen helfen, bzw. das Geschäft im Sinne des Verkäufers unterstützen.
    Deswegen einfach die Empfehlung den beteiligten Notar, Rechtspfleger anzusprechen und nach einer realistischen Meinung zu fragen.

    PS: Der notarielle Kaufvertrag lag Ihnen doch vor Beurkundung vor oder? Darin musste ja schon Bezug genommen werden auf die Genehming des Gerichtes oder?

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