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  1. Avatar von Golfinius
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    Standard Robo Advisor

    Hallo,
    ich versuche gerade eine Summe von mehr als 300 k gut anzulegen und bin mir total unsicher, wo. Habe schon kurze Erfahrung mit Lqid, jetzt Gespräche mit Quirin und
    bin auch selbst investiert über Ing Diba. Kann es hier einen Erfahrungsaustausch geben?

  2. Avatar von bruno68
    bruno68 ist offline

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    Standard AW: Robo Advisor

    Was wollen eigentlich, Golfinius?

    Wollen Sie "All in", also volles Risiko = 80 bis 100 % Verlust? Oder was anderes?

    Bei reinen Fondsinvest ohne qualifizierte Absicherung, da sind schon Abstürze von 20 bis 30 % in einer Woche möglich, also einen Wertverlust von 60 bis 90.000 € Verlust möglich.
    Wenn Sie es sich leisten können, die 300 k € zu verlieren, könne Sie auch das Geld direkt im Grillgerät verbrennen.

    Bedenken Sie, ihre Aussage wird aufgezeichnet und schriftlich niedergelegt wird.
    WICHTIG: ab 01. August 2020 gelten Neue Regeln für Finanzanlagenvermittler
    Am 1. August 2020 ist die Zweite Verordnung zur Änderung der Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) in Kraft getreten. Damit werden die vor dem Hintergrund der MiFID II erforderlichen Änderungen für Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater umgesetzt.
    Die Verordnung sieht insbesondere folgende Neuerungen vor:
    Zuwendungen

    ..
    Taping
    Künftig wird es eine Aufzeichnungspflicht der Inhalte von Telefongesprächen und elektronischer Kommunikation geben, die die Vermittlung von oder die Beratung zu Finanzanlagen gemäß § 34 f GewO betreffen.
    Die Aufzeichnung dient dem Zweck der Beweissicherung und soll primär dokumentieren, ob der Anleger über die Chancen, Risiken und Eigenschaften einer empfohlenen Finanzanlage informiert wurde. Der Umfang der Aufzeichnung darf nicht über das hinausgehen, was zur Erreichung des genannten Zwecks der Beweissicherung hinausgeht.

    ...
    Der Gewerbetreibende ist verpflichtet, angemessene technische und elektronische Maßnahmen zu ergreifen, um die Aufzeichnung von einschlägigen Telefongesprächen und elektronischer Kommunikation zu ermöglichen. Dies gilt sowohl für die vom Gewerbetreibenden zur Verfügung gestellten dienstlichen technischen Geräte, z. B. Smartphone, Festnetztelefon oder Laptop, als auch für die genutzten privaten technischen Geräte des Gewerbetreibenden und seiner Angestellten.
    Der Gewerbetreibende ist verpflichtet, die Anleger über die Aufzeichnung von Telefongesprächen und elektronischer Kommunikation vorab zu informieren.
    ...
    Sofern die Vorabinformation über die Aufzeichnung nicht erfolgt ist oder der Anleger der Aufzeichnung widersprochen hat, darf der Gewerbetreibende keine telefonische oder mittels sonstiger elektronischer Kommunikation durchgeführte Anlageberatung oder Anlagevermittlung durchführen.
    Ferner ist der Gewerbetreibende verpflichtet, technische Vorkehrungen zu treffen, die die Aufzeichnungen gegen nachträgliche Verfälschung und unbefugte Verwendung sichern. Zudem wird klargestellt, dass die Aufzeichnungen nur zu dem genannten Zweck der Beweissicherung dienen und nicht zu anderen Zwecken genutzt werden dürfen.

    ...
    Der Gewerbetreibende hat dem Anleger jederzeit auf Verlangen eine Kopie der ihn betreffenden Aufzeichnungen zur Verfügung zu stellen. Die Aufzeichnungen sind nach zehn Jahren zu löschen bzw. zu vernichten sind und die Löschung bzw. Vernichtung zu dokumentieren ist.
    Der Gewerbetreibende muss sicherstellen, dass seine Beschäftigten auch die Pflicht zur Aufzeichnung von Telefongesprächen und sonstiger elektronischer Kommunikation einhalten.
    Geeignetheitserklärung
    Statt des bisherigen Beratungsprotokolls muss der Gewerbetreibende bei einer Anlageberatung künftig dem Privatkunden vor Vertragsschluss eine sog. Geeignetheitserklärung zur Verfügung stellen, in der die Beratung und die Abstimmung auf die Präferenzen, Ziele und sonstigen Merkmale des Kunden erläutert werden. Die Pflicht zur Erstellung und Zurverfügungstellung der Geeignetheitserklärung gilt nicht gegenüber professionellen Kunden und Privatkunden, die als professionelle Kunden eingestuft werden. Die Verpflichtung, dem Anleger regelmäßige Geeignetheitsberichte zur Verfügung zu stellen, besteht jedoch nur in den Fällen, in denen der Gewerbetreibende dem Anleger eine regelmäßige Beurteilung der Geeignetheit der empfohlenen Finanzanlagen angeboten hat
    Interessenkonflikte
    ... Falls trotzdem nach vernünftigem Ermessen das Risiko der Beeinträchtigung des Anlegerinteresses bestehen bleibt, muss der Gewerbetreibende dem Anleger die allgemeine Art oder die Quellen des Interessenkonfliktes rechtzeitig vor Geschäftsabschluss offenlegen.
    ...
    Information über Risiken und Kosten
    Die Vorgaben hierzu wurden an die Vorgaben der MiFID II angepasst. Dies führt zu einer Erweiterung der Pflichten für Finanzanlagenvermittler. Der Gewerbetreibende hat den Anleger darüber hinaus regelmäßig, mindestens jedoch jährlich während der Laufzeit der Anlage über die Kosten und Nebenkosten zu informieren. Der Gewerbetreibende kann dazu die ihm vom Emittenten oder dem depotverwaltenden Institut zur Verfügung gestellten Kosteninformationen verwenden. Dies gilt allerdings nicht für die Informationen über die Kosten, die bei dem Gewerbetreibenden anfallen.
    Über diese muss der Gewerbetreibende in jedem Fall eine eigenständige Information zur Verfügung stellen, da dem Emittenten oder depotverwaltenden Institut darüber keine Informationen vorliegen. Die Pflicht zur regelmäßigen, mindestens aber jährlichen Information des Anlegers besteht nur, sofern im Laufe des Kalenderjahres eine laufende Geschäftsbeziehung zwischen dem Gewerbetreibenden besteht oder bestand.
    Berücksichtigung des Zielmarkts (Geeignetheitsprüfung)
    Finanzanlagenvermittler müssen künftig die Vereinbarkeit der Finanzanlage mit den Anlegerbedürfnissen unter Berücksichtigung des Zielmarkts beurteilen. Der Gewerbetreibende muss sich dazu alle erforderlichen Informationen zum Zielmarkt des Produktgebers bzw. Konzepteurs beschaffen und die Merkmale der jeweiligen Finanzanlage sowie den Zielmarkt verstehen. ,,,
    Aufbewahrungsfrist
    Die Pflicht des Gewerbetreibenden, Unterlagen und Aufzeichnungen auf einem dauerhaften Datenträger aufzubewahren, wird auf die Aufzeichnungen von Telefongesprächen und elektronischer Kommunikation erstreckt. Die bisherige fünfjährige Aufbewahrungsfrist wird auf zehn Jahre ausgeweitet. Grund für die Ausweitung der Aufbewahrungsfrist ist, dass Finanzanlagen oftmals eine längere Laufzeit als fünf Jahre haben. So können Anteile an geschlossenen Investmentfonds häufig in den ersten fünf bis zehn Jahren nicht veräußert werden. Die Unterlagen sind so aufzubewahren, dass sie von den Geschäftsräumen aus zugänglich sind. Dies kann z. B. durch die physische Aufbewahrung der Unterlagen in den Geschäftsräumen selbst erfolgen, aber auch durch eine Aufbewahrung von elektronischen Kundenakten auf externen Servern, soweit diese von den Geschäftsräumen aus zugänglich sind.
    Sachkundeprüfung...
    Allein die gesetzlichen Bedingungen, setzen schon voraus, das sie selber vorher sich selber sicher sein müssen! Und billig sieht etwas anderes aus, geht man auf den Flyer reden, die da von ab 1,28 % p.a. Gebühren und open offen!

    Demnach sind auch 1,5 % bis 2,00 % p. a. möglich! Was bei 300.000 € gleich min. 4.500 € Honorar jährlich bedeutet! Immer! Erzielen Sie 10 % Rendite, so sind 30.000 € abzgl. den Freibetrag, 29.000 € zu versteuern, ab 25 % 5.800 € sind 25.200 € plus die 300.000 € Kosten 4.878 € (bei 1,5 % Agio) für die Bank. Nettogewinn nach Kosten 30.000 € minus 10.680 € Kosten ergibt einen Nettogewinn von nur 19.320 € und eine Rendite von weniger als 5,5 %. p. a.

    Wo rüber, wollen Sie denn reden?

    bruno68
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  3. Avatar von Golfinius
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    Standard AW: Robo Advisor

    mal meine Frage lesen. Ich wünschte eien Erfahrungsaustausch, bezogen auf Lquid, Quirin und keine Belehrungen allgemeiner Art.

  4. Avatar von utopus
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    Standard AW: Robo Advisor

    Wie hoch sind denn die Kosten beim Start und die laufenden Kosten pro Jahr?

    Wenn man hier selber per ETF einsteigt, kann man diese ja teilweise kostenlos/ohne Ausgabeaufschlag anschaffen und ist mit +/- 0,2% TER dabei.
    (Das wären bei 300tEUR ca. 600EUR pro Jahr an laufenden Kosten.)

    Wenn hier im WorstCase z.B. 5% Ausgabeaufschlag (15.000 EUR) noch 2% TER p.a. (6000EUR) und 1% Robokosten p.a. (3000EUR) kommen ist dies halt deutlich teurer -
    die Frage wäre dann, welcher Mehrwert dafür u.U. entgegensteht.

    Mir persönlich wäre hier ein "Robo" zu unpersönlich/unsicher - teilweise hat man das in der Coronakrise gesehen - da haben einige Fonds-Versicherungen nach Kursrückgang teilweise zum Tiefstpreis verkauft und in sichere Werte umgeschichtet - aber damit wuden natürlich die Verluste realisiert.

  5. Avatar von ZehWeh
    ZehWeh ist offline

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    Standard AW: Robo Advisor

    Bei der Summe sollte man das eigentlich selbst in die Hand nehmen und sich in die Materie einlesen statt blind auf Berater (Verkäufer) zu vertrauen.

    Als Fachliteratur ist das Buch von Gerd Kommer zu empfehlen, ansonsten auch Youtube Kanäle wie z.b. Finanzfluss, die thematisieren auch Robo Advisor.

    Die ganze Thematik ist nicht so komplex wie man meint. In 1-2 Wochen kann man sich ein solides Wissen aufbauen und ist dann deutlich sicherer in seiner Entscheidung wie man nun investiert.

    Ich sehe in keinem Robo einen besonderen Vorteil ggü. einem einfachem ETF Depot um das man sich selbst kümmert, ausser das der Robo mehr kostet und man es komfortabler hat. Der Arbeitsaufwand bei einem ETF Depot ist aber auch nicht wirklich groß. Ich schau monatlich einmal in mein Depot und aktiv mache ich einmal im Jahr etwas, meist um noch den FSA komplett auszuschöpfen. Wichtig ist halt zu beachten das viele Robos laufende Gebühren nach Anlagesumme kosten, was bei 300k nicht wenig ist. Da sind dann jedes Jahr 3000€ einfach weg. Ein All World hat eine TER von 0,2%

  6. Avatar von Golfinius
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    Standard AW: Robo Advisor

    Danke für die ersten Hinweise und Erfahrungen. Führe gerade weitere Gespräche mit Lquid und Quirin und muss erfahren, dass die auch nicht zaubern können.
    Wenn ich bedenke, dass man mit insgesamt 1 Mio Kapital ca. 10 k Gebühr zahlt, ist dies genau so viel, wie meine Rente.

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