Abgeltungssteuer prozentual berücksichtigen

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  1. Avatar von elknipso
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    Frage Abgeltungssteuer prozentual berücksichtigen

    Hallo,

    bei uns ist eine Diskussion ausgebrochen, und ich möchte ausschließen, dass ich eventuell gerade etwas auf dem Schlauch stehe.

    Wenn ich ausrechnen möchte ab wann es sich nicht mehr lohnt einen Kredit vorläufig abzulösen und dabei die Abgeltungssteuer berücksichtigen möchte, dann ist es doch im Kern ganz einfach:

    Wenn ich einen Hauskredit bei der Bank mit 1,69% habe und die Abgeltungssteuer bei den üblichen 26,375% liegt, dann komme ich ab einer Verzinsung von 1,69% + 0,26375% also 1,95375% in den positiven Bereich.

    Sprich sobald der Zinssatz z.B. auf einem Tagesgeldkonto diese 1,95375% übersteigt fahre ich besser damit keine Sonderzahlung zu leisten sondern die freien Geldmittel angelegt zu lassen.

    Oder habe ich da irgendwo einen Denkfehler drin?

  2. Avatar von utopus
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    Standard AW: Abgeltungssteuer prozentual berücksichtigen

    Würde den Sparerfreibetrag von inzwischen 1000€/Person/Jahr auch berücksichtigen - (evtl. noch Kirchensteuer)
    und bei der Steuererklärung die Günstigerprüfung machen lassen - evtl. liegt der persönliche Steuersatz ja besser.

    Ist natürlich auch immer eine Sache, wieviele € es dann im Jahr wirklich betrifft und wieviel Aufwand die ganze Bürokratie verschlingt.

    Wobei 26,375% Kapitalertragssteuer+Soli dann beim Beispiel natürlich bedeutet:

    1,69% * 1,26375 = 2,1357375% müssten übertroffen werden.

  3. Avatar von elknipso
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    Standard AW: Abgeltungssteuer prozentual berücksichtigen

    Stimmt natürlich, 2,1357375% abzüglich eines Sparerfreibetrag. Da hatte ich bei der Prozentrechnung einen Denkfehler drin.

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