Finanzcheck.de bietet erstmal nur 2 Kreditnehmer an. Unsere Bonität würde auch wahrscheinlich ausreichen für den Betrag, aber der Plan ist es mit drei Leuten ihn aufzunehmen, ohne notarlich den dritten abregeln zu lassen. Hat da wer eine Empfehlung?
Finanzcheck.de bietet erstmal nur 2 Kreditnehmer an. Unsere Bonität würde auch wahrscheinlich ausreichen für den Betrag, aber der Plan ist es mit drei Leuten ihn aufzunehmen, ohne notarlich den dritten abregeln zu lassen. Hat da wer eine Empfehlung?
Da das bei solchen Vermittlern ein Standardgeschäft ist, gibt es da kein links oder rechts vom Weg.....
Direkt zur Bank?
Lass es lieber lato,
Warum drei Kreditnehmer für ein Darlehn? Zu anderen: "Um wie viel Geld geht es?" 50 oder 100.000 €? Und warum?
Denn bei drei Partner hat
der eine das Geld
der andere die Firma
und der letzte die Schulden, nämlich Sie.
Warum sollten Sie den Idioten spielen? Sie brauchen nur den Einzeltest machen, dann werden Sie den finanziellen schwächsten von ihnen erkennen. Und dieser wird ihnen letztlich auch die Schwierigkeit machen, der sie evtl. in den Bankrott bringt.
Denn jeder Gesellschafter, darf mit seinem Anteil machen, was er will. Siehe unten!
Beispiel gefällig? Die MEG, Kassel, der PKV Spezialist hat, mit 50.000 EK als AG, letztlich 60 Mio. € Schaden hinterlassen!Natürlich kann man als unbedarfter, denken das die rechtliche Situation zwei verschiedene sind. Aber denen ist es nicht so, denn als AG wird immer eine persönliche Haftung der Aktionäre, wegen Mindervermögen der AG abverlangt.Mehmet Göker und seine Vermittlerfirma MEG Versicherungsspezialist e. K.
Mehmet E. Göker: Erfolg und Niedergang der MEG AG
Denn was sind 25 oder 50.000 € EK als GmbH oder AG, wenn drei Vorstände sich selber ein Gehalt von monatlich von 5 bis 10.000 € vertraglich zubilligen? Auf alle Fälle wäre die Firma in weniger als ein Jahr insolvent! Nicht nur das, sondern auch der Vorstand wäre betrügerischen Insolvenzverschleppung dran.
Was letztlich jede Rechtsform wegen Schadensersatz und Strafverfolgung ausgehebelt und mit der Folge, dass dies auf das gesamte Privatvermögen ein jeder der Anteilseigner die Vollhaftung übernimmt.
Dämlich ist glauben, das eine spätere Gütertrennung, nach der Gründung der GmbH oder AG eine Sicherheit bietet. Dies wäre nur im Fall, wenn der Ehepartner nachweislich vorher ein eigenes Vermögen besitzt oder eigen nennen kann.
Siehe die Vita an Verona Pooth, und ihren Mann!https://www.lehmkuehler-rechtsanwael...-nachgekommen/Verona Pooth ist der Forderung des Insolvenzverwalters der Firma Maxfield GmbH nachgekommen Von SuperAdmin / 20. September 2021
Frau Pooth hat in der Vergangenheit Leistungen über ein von der Maxfield GmbH verwaltetes Verrechnungskonto bezogen. Herr Pooth hat auf dieses Konto regelmäßig und in erheblichem Maße Zahlungen geleistet bzw. Ansprüche zur Verrechnung gestellt, um das Konto auszugleichen.
Frau Pooth ging immer davon aus, dass die von ihr erhaltenen Leistungen in der oben dargelegten Weise durch ihren Ehemann bezahlt worden seien.
Der Insolvenzverwalter hat das Verrechnungskonto geprüft und festgestellt, dass die Zahlungen und Leistungen des Herrn Pooth auf das Verrechnungskonto insolvenzrechtlich nicht zu akzeptieren sind. Mit der Klageschrift wurde der Vorgang Frau Pooth erstmals bekannt. Eine Prüfung der vom Insolvenzverwalter übermittelten Belege hat ergeben, dass die von diesem geltend gemachten Ansprüche, die sich in Höhe von mehr als € 90.000,00 aus Kosten für Personenschutz zusammensetzen, zu großen Teilen berechtigt sind. Dies hat Frau Pooth, nach Durchsicht der Unterlagen und Prüfung der Belege, akzeptiert und sich hinsichtlich der Beträge mit dem Insolvenzverwalter verständigt sowie entsprechende Zahlungen vorgenommen, da sie die Leistungen auch erhalten hatte.
Verona Pooth: Für mich ist es selbstverständlich, nach Prüfung durch meinen Anwalt, der Forderung nachzukommen. Ich betone noch einmal ausdrücklich, zu keinem Zeitpunkt mit der Maxfield GmbH etwas zu tun gehabt zu haben. Die Forderungen sind wie, durch meinen Anwalt RA M. Lehmkühler erklärt, entstanden.
https://www.stern.de/
Außerhalb des Insolvenzrechtes wären die von Herrn Pooth vorgenommenen Verrechnungen nicht zu beanstanden gewesen, sodass die Zahlungsverpflichtung von Frau Pooth zu ganz wesentlichen Teilen insolvenzspezifisch entstanden ist, da die Verrechnungen nicht insolvenzfest waren.
Man braucht kein echter Fachmann sein, um zu verstehen, wie sie, Verona naiv zu diesem Zeitpunkt war! Denn wenn, er ehrlich gewesen wäre, müsste man die 90.000 € um weitere 90.000 € erhöhen, um die fälligen 90.000 € Steuern zu bezahlen. Aber das wäre eine unangemessene Gewinnausschüttung gewesen, die vertragsrechtlich nicht vereinbart war.
Wer da was Böses denkt!
https://www.sueddeutsche.de/panorama...-frei-1.986093
Wer solch eine Ehe-, Mann oder Frau hat! Der hat ein Bündnis mit dem Strich geschlossen.
Sage mal, was wollen sie mit ein solches Darlehn überhaupt?
bruno68