Riester-Rente nach Verkauf einer ETW

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  1. Avatar von DLo87
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    Standard Riester-Rente nach Verkauf einer ETW

    Hallo!
    Ich bräuchte mal Hilfe hinsichtlich meiner Riester Rente, die ich vor etlichen Jahren abgeschlossen habe.
    Vor 5 Jahren (2018) habe ich mit meiner jetzigen Ex-Freundin die ETW ihrer Eltern übernommen und abgekauft, Anteil 50:50. zur Finanzierung habe ich die Riester für wohnwirtschaftlichen Zwecken verwendet.

    Nun ist es so, wie es halt ab und zu mal vorkommt. Ich bin nicht mehr mit der Freundin zusammen und bin aus der ETW raus und wohne aktuell zur Miete. Die ETW wird nun entweder verkauft oder die Ex-Freundin behält diese und zahlt mich aus. (reingestecktes EK usw)
    Durch die Adressänderung habe ich nun natürlich Post von der Deka erhalten.

    Meine Frage ist nun, wie läuft das mit dem angesammelten Wohnförderkonto ab?

    Muss der Betrag zurückgezahlt werden? In welchem Zeitraum?
    Wenn die Wohnung verkauft wird, muss mein Anteil vom Verkaufserlös komplett in die Riester investiert werden oder nur der aktuelle Stand vom Wohnförderkonto?

    Fragen über fragen ????
    Was für Möglichkeiten habe ich denn nun?

    Über eure Hilfe wäre ich sehr dankbar!

    Liebe Grüße
    Dennis

  2. Avatar von bruno68
    bruno68 ist offline

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    Standard AW: Riester-Rente nach Verkauf einer ETW

    Sie brauchen eine richtige Unterrichtung, kein Müll.

    Die Tatsache ist, Sie selber wissen nicht, was sie wollen.

    Wenn ich es richtig verstanden habe,

    - haben sich getrennt und ihnen gehört 50 % der ETW.
    - Sie haben über Riester finanziert?

    Nun stellen Sie die Frage nach dem Förderkonto?
    Meine Frage ist nun, wie läuft das mit dem angesammelten Wohnförderkonto ab?
    Nun, da Sie Riester haben, ist das Förderkonto eröffnet. Gibt es das Konto dort drinnen, sind alle Zulagen und steuerliche Förderung zusammengefasst und wird 2 % jährlich bis zum Renteneintritt verzinst.

    Jetzt, stellt sich die Frage, wie geht es weiter? Indessen, da hängt aber von ihnen ab!

    Das kann ihnen aber nur sehr wenige Vermittler aufschlüsseln, weil hier Immobilienrecht tangiert wird. Und ihre eigenen Fragen gar nicht hier von ihnen gestellt werden.

    So berichten Sie nichts über den Verbleibt, des Vertrages soll dieser

    - abgelöst
    - getilgt
    - getilgt und das Förderkonto gelöscht werden?

    Sind sie bereit bzw. fähig, dafür eine VFE zu zahlen?

    Und wie wollen denjenigen eigentlich bezahlen, der das für Sie abwickeln soll? Sie glauben doch nicht ernsthaft, der ihnen den Riestervertrag verschaffte, macht dieses für lau?
    Sie müssen eins bedenken: "Dass Sie ein vertragswidriges Verhalten wollen!"; was nicht Vertragsbestandteil ist, war oder je wird.

    Bedenke ein richtiger Rat, kann teuer werden, wenn die falsche Fragen zum Auflösen gestellt wird! Hier in ihren Fall muss erst die Frage nach der weiteren Verwendung gestellt werden. In den dann weitere Wege ergeben!

    Wie sie selber sehen, meldet sich in den meisten Fällen keine weitere Schreiberlinge! was verständlich ist, denn es geht hier zwischen 9 und 15.000 € Vermögensschaden.

    bruno68

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