Betriebliche Altersvorsorge - heute Direktversicherung - Zuschuß vom AG
Hallo zusammen,
habe schon recht lange eine Direktversicherung bei der Allianz als Direktversicherung - Maximalbeitrag 1752€ p.a.- versteuert als Pauschale mit 20%.
Nun gab es ja die Gesetzesänderung, dass Altverträge ab 2022 vom AG entsprechend bezuschußt werden müssen, in dem Maße, in dem auch Sozialversicherungsbeiträge eingespart werden.
Habe mich also letztes Jahr darauf vorbereitet, dass es 10,5% (über BBG KK) oder 15% (unter BBG KK) vom AG als Zuschuß gibt.
"Leider" gab es im Monat der Versicherungszahlung dann auch noch Weihnachtsgeld - so lag ich mit dem normalen Verdienst über der BBG der Rentenversicherung.
Ist das so richtig? Die Personalabteilung hat mir mitgeteilt, dass Sozialversicherungsberechnungen monatlich erfolgen und es so keine Rolle spielt, wenn ich im Jahresmittel unter der BBG Rentenversicherung liege.
(Die Abzüge für den Arbeitnehmeranteil der Rentenversicherung ist bei Sonderzahlungen aber durchaus höher als es die BBG vermuten lassen würde - betrifft das den AG-Anteil nicht?)
Die Versicherung hat mir mitgeteilt, dass man die Abrechnung auch auf einen anderen Monat verschieben könnte - wenn ich dann noch ein paar Tage unbezahlen Urlaub in dem entsprechenden Monat nehme, sollte ich sogar unter die BBG Krankenversicherung (für diesen Monat) kommen - dann müsste mir sogar der höhere Zuschuß von 15% zugesprochen werden?
Hat hier jemand ähnliche Erfahrungen gemacht oder zusätzliche Tipps / Hinweise?
AW: Betriebliche Altersvorsorge - heute Direktversicherung - Zuschuß vom AG
Sieht man das Zahlengewirr an, so ein Scheitern unausweichlich!
Hier wurde schon zu Anfang die Fehler gemacht.
Würde man richtig rechnen, so würde ich sagen: "Das untern Strich eher ein Minusgeschäft ist und bleibt!"
Da alle Parameter fehlen, allerdings kann ich unter groben Zügen folgendes errechnen!
1.752 € mal 43 Jahre =75.336 €
Das Durchschnittsentgelt liegt 2023 in den alten Bundesländern bei 43.142 Euro, dem nach fehlen insgesamt 1,75 Rentenpunkte
Denn Wert eines Rentenpunktes, beträgt aktuell 36,02 Euro für Westdeutschland, daraus ergibt sich automatisch eine Rentenkürzung von 63,04 € monatlich von 63,04 € mal 12 M = 756,36 € jährlich.
Zudem bezahlen sie jetzt 20 % pauschale Steuern auf 1.752 € sind 350,40 € mal 43 Jahre = 15.067,20 € Steuern.
Ersparnis:
GKV Beiträge von 1.752 € mit 16 % =280,32 €, dafür besteht ein vermindertes KG von der 7. W bis zur Verrentung (72 W) von 389 € zu.
PVN Beiträge Bruttoeinkommen ohne bAV minus Bruttoeinkommen mit bAV mal PVN volle % = gesparte Beiträge
GRV Beiträge Bruttoeinkommen ohne bAV minus Bruttoeinkommen mit bAV mal Renten volle % = gesparte Beiträge
Alu Beiträge Bruttoeinkommen ohne bAV minus Bruttoeinkommen mit bAV mal Alu volle % = gesparte Beiträge
Steuern Beiträge Bruttoeinkommen ohne bAV minus Bruttoeinkommen mit bAV mal Steuersatz volle % = gesparte Beiträge
Den stehen Kosten von bei einer Rentnerlebenszeit von 20 Jahren
Pauschale Steuern von 15.067,20 €
Gekürzte Gesetzl.-R- von 15.127,20 €
GRV entfällt
Alu entfällt
Und die persönliche Einkommenssteuer erhöht sich, wegen des Wegfalls, der Beiträgen von bAV, GRV und Alu.
Jetzt ernsthaft, wie viel muss die bAV ausspucken, das doppelte? Um mit einer privaten FLV, die Ertragsanteilig besteuert wird, mithalten zu können?
Man sollte nichts unterschreiben, was bzw. wo unsere Politiker ihren persönlichen Hirnmurks abliefern!
Januar 2022 tritt die nächste Stufe des Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG) in Kraft. Demnach sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, einen Zuschuss von 15 Prozent zu jeder bAV zu zahlen – wenn diese in Form einer Entgeltumwandlung über eine Direktversicherung, eine Pensionskasse oder einen Pensionsfonds erfolgt.
hier dürft die erste Frag sein: "Ob ihre bAV zu den drei genannten gehört, wenn nicht, erübrigt sich Frage nach den AG Zuschuss.
bruno68