Wechsel der Wohngebäudeversicherung für ein Einfamilienhaus
Hallo, ich habe eine Frage:
von einem Bekannten haben wir gehört, dass er für seine Wohngebäudeversicherung einen sehr viel niedrigeren Beitrag zahlt als wir. Es würde sich für uns lohnen, die Versicherung zu wechseln. Nun kenne ich es von der Hausrat- und Haftpflichtversicherung nur so, dass man lediglich im Schadensfall die Versicherung wechseln kann. Ist das bei der Wohngebäudeversicherung auch so, oder habe ich dort ein ganz normales Kündigungsrecht? Wer hat Erfahrungen und kann mir helfen?
AW: Wechsel der Wohngebäudeversicherung für ein Einfamilienhaus
Hallo Pano,
grundsätzlich kann man jede Sachversicherung (PH, Hausrat usw., oder eben auch Wohngebäude) zum Ablauf kündigen. Laut VVG darf keine Sachversicherung mehr länger als 3 Jahre laufen, danach verlängern sich die meisten stillschweigend jährlich. Du kannst jeweils zum Ablauf mit dreimonatiger Kündigungsfrist kündigen. Oder eben nach bezahlten Schäden oder Beitragsanpassung. Mach aber bitte nicht den Fehler nur nach Preis zu selektieren, gerade bei den Sachversicherungen sind gravierende Unterschiede möglich was die Einschlüsse betrifft, und wegen ein paar Euros an der Absicherung sparen ist m.E. der falsche Weg.
AW: Wechsel der Wohngebäudeversicherung für ein Einfamilienhaus
Dem ist eigentlich nichts hinzuzufügen.
Wie der Kollege schon sagt, sollte man nicht Äpfel mit Birnen vergleichen !
Die Versicherungsbedingungen können große Abweichungen haben.
Außerdem kann das Gebäude der Bekannten in einem anderen Risikobereich liegen. Auch da gibt es nämlich große Unterschiede!
AW: Wechsel der Wohngebäudeversicherung für ein Einfamilienhaus
Ich bin eigentlich der Meinung, aus meiner Wohngebäudeversicherung auch unter Einhaltung einer normalen Kündigungsfrist herauszukommen, wenn ich das will. Weiß allerdings nicht, ob das auf jede Versicherungsgesellschaft zutrifft.