Wechsel der Wohngebäudeversicherung für ein Einfamilienhaus

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  1. Avatar von Pano99
    Pano99

    Frage Wechsel der Wohngebäudeversicherung für ein Einfamilienhaus

    Hallo, ich habe eine Frage:

    von einem Bekannten haben wir gehört, dass er für seine Wohngebäudeversicherung einen sehr viel niedrigeren Beitrag zahlt als wir. Es würde sich für uns lohnen, die Versicherung zu wechseln. Nun kenne ich es von der Hausrat- und Haftpflichtversicherung nur so, dass man lediglich im Schadensfall die Versicherung wechseln kann. Ist das bei der Wohngebäudeversicherung auch so, oder habe ich dort ein ganz normales Kündigungsrecht? Wer hat Erfahrungen und kann mir helfen?

    Gruß, Pano99

  2. Avatar von PI112
    PI112 ist offline

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    Standard AW: Wechsel der Wohngebäudeversicherung für ein Einfamilienhaus

    Hallo Pano,

    grundsätzlich kann man jede Sachversicherung (PH, Hausrat usw., oder eben auch Wohngebäude) zum Ablauf kündigen. Laut VVG darf keine Sachversicherung mehr länger als 3 Jahre laufen, danach verlängern sich die meisten stillschweigend jährlich. Du kannst jeweils zum Ablauf mit dreimonatiger Kündigungsfrist kündigen. Oder eben nach bezahlten Schäden oder Beitragsanpassung. Mach aber bitte nicht den Fehler nur nach Preis zu selektieren, gerade bei den Sachversicherungen sind gravierende Unterschiede möglich was die Einschlüsse betrifft, und wegen ein paar Euros an der Absicherung sparen ist m.E. der falsche Weg.

    Gruß, Chris

  3. Avatar von Mike Spezi
    Mike Spezi ist offline

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    Beitrag AW: Wechsel der Wohngebäudeversicherung für ein Einfamilienhaus

    Dem ist eigentlich nichts hinzuzufügen.

    Wie der Kollege schon sagt, sollte man nicht Äpfel mit Birnen vergleichen !
    Die Versicherungsbedingungen können große Abweichungen haben.
    Außerdem kann das Gebäude der Bekannten in einem anderen Risikobereich liegen. Auch da gibt es nämlich große Unterschiede!

    mfg
    mike

  4. Avatar von Kleeblatt
    Kleeblatt

    Standard AW: Wechsel der Wohngebäudeversicherung für ein Einfamilienhaus

    Ich bin eigentlich der Meinung, aus meiner Wohngebäudeversicherung auch unter Einhaltung einer normalen Kündigungsfrist herauszukommen, wenn ich das will. Weiß allerdings nicht, ob das auf jede Versicherungsgesellschaft zutrifft.

    Viele Grüße,
    Kleeblatt

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