Zitat von
bruno68
Hier muss man verstehen, das die Gesamtzulage, die Untersterblichkeitsrate oder das Langlebigkeitsrisiko, ab 85. Lebensabdecken abdecken.
Wird die Riester-Rente ab 67 ausgezahlt, wird der Beitrag 82.775 € geteilt bis zum 85. Lebensjahr, 18 Jahre, 216 Monate = 379,70 € Riester-Rente, abzüglich 20 % Steuern 63 €, Nettozusatzrente von 313 €.
Davon wird das Sozialamt den Freibetrag von 160 € abziehen und die Sozialleistung um 153 € kürzen.
Alternative mit 62, 79.800 €, 6.750 € Zulage Steuersatz 20 %
Wird die Riester-Rente ab 62 ausgezahlt, wird der Beitrag 79.800 € geteilt bis zum 85. Lebensjahr, 23 Jahre, 276 Monate = 289,10 € Riester-Rente, abzüglich 20 % Steuern 48 €, Nettozusatzrente von 241 €.
Davon wird das Sozialamt den Freibetrag von 160 € abziehen und die Sozialleistung um 81 € kürzen.
Egal wie man rechnet, man bleibt immer im unteren Drittel. Ist der Mindestsatz auf 1.500 € Nettorente festgelegt so kann dieser nicht über oder unterschritten werden. Da die Rente immer auf diesen Satz gekürzt oder aufgefüllt wird. Allenfalls der Freibetrag kann diesen Satz übersteigen.
Aber 175 € monatlich sparen, um den Freibetrag von 160 € zu erhalten, 516 Monate sparen um später 216 Monate, einen Freibetrag von 160 € zu genießen? Das sind schon 4.500 € Verlust. von der entstehenden jährlichen Steuerpflicht mal ganz abgesehen, wer zahlt denn dann den Steuerberater?