meine Frau hat aktie noch eine Riesterrente und ich überlege, ob ich sowas auch machen soll.
Oder soll ich lieber den Weg über den Arbeitgeber gehen mit der Entgeltumwandlung?
Lohnt sich das Riestern überhaupt noch? Wir haben gerade 2 Kinder bekommen.
Ich meine irgendwo gelesen zu haben, dass es sich nur lohnt, wenn man wenig verdient und viele Kinder hat. Wieviel sollte man einzahlen?
Und was genau bringt mir die Kinderzulage?
Ich habe irgendwo in den Papieren meiner Frau gelesen, dass sie zwar irgendeinen Zuschlag erhält, dafür auch jährlich irgendeine Gebühr (Verwaltung oder so) zahlt....
Deine Frau müsste überlegen was sie damit machen möchte. Wenn sie das Kindergeld bekommt. Sind wenn sie die 4% einzahlt einmal 175€ und 2x300€ extra drin. Wenn sie nur 60€ einzahlt ist das nicht schlecht.
Steuerlich müsste man schauen, da verheiratet und wie veranlagt wird. Da es keine Angaben hierzu gibt kann da nichts dazu gesagt werden.
Du musst den Vertrag genau lesen dann gibt es wahrscheinlich auch genauere antworten wenn die Fragen konkret werden. Wichtig wäre welche Art Riester, wie hoch die Kosten intern und extern, wie hoch das Einkommen der Frau, des Mannes, steuerliche Veranlagung.
Lohnen kann sich rieseltet wenn das Einkommen hoch ist. Dann bekommt man Steuervorteile. Man viele Kinder hat und nur 60€ einzahlt. Und bei verheiratet wäre der Idealfall dass der der mehr verdient die Kinder nicht auf dem Riester hat. Das muss man rechnen. Weiter muss der Vertrag günstig sein, das sieht man wenn man konkrete Angaben machen kann.
Und die Kinderförderung gibt es nur auf einen Vertrag - die 300€ pro Kind können nicht beide gleichzeitig bekommen.
Riester kann sich lohnen - es gibt aber auch viele Verträge/Anbieter die sehr hohe Kosten haben und dort kann es sich auch nicht lohnen.
Vor allem: Nichts vorschnell unterschreiben und sich nicht drängen lassen.
Da meine Partnerin (nicht verheiratet (noch nicht)) und ich gehen gerade unsere Versicherungen durch bzw. überlegen neue abzuschließen oder alte nichtrentable zu kündigen.
Sie hat bereits hat bereits ein Kind, ist verbeamtet und verdient etwa 57k/a.
Zudem hat sie noch einen "Altvertrag" bei der Generali Riesterrente STRATEGIE (Hauptversicherung, BU-Zusatzvers.(Beitragsbefreiung) und BU-Zusatzv. (Rente))
Monatlicher Beitrag etwa 120€ abzgl. 30€ Überschussanteile die angerechnet werden.
Aktuell sind etwa 14500€ drinnen (Beitragssummer der Rentenversicherung).
Kapitalanlage in nicht fondsgebundenen Sicherungsvermögen 0%
Kapitalanlage in den von uns gewählten Investmentfonds 100%
Garantiert wird aktuell, dass zum Rentenbeginn (ende 2055) eine Mindestrente von 25€ je 10.000€ des vorh. Anlagevermögens.
Monatliche BU-Rente: 1280€
Bei Rentenbeginn 2058:
Leistung inkl. Dynamikerhöhung und Überschussbeteiligung bei jährl. Wertsteigerung der Fondsanteile von 1%=80, 4%=132€, 6%= 193€, 8%= 291€
oder Kapitalabfindung zu je: 24k, 40k, 58k, 88k
Beitragsfreie Leistungen inkl. erreichter Überschussbeteiligung bei jährlichen Fondssteigerung von:
Fondes sind DWS European (RK 6), DWS Vermögensbildung (RK 5), DWS Concept Kaldemorgen (RK4)
Hinterbliebenenschutz Anlagenvermögen aus Hauptversicherung: 2k
Nun ist im Rahmen eines Versorgungsausgleichs ein Betrag von 5000€ aus dem Vertrag entnommen worden und die garant. monatl. Rente beträgt 257€ bei monatlich 156€ Beitrag (jährliche Beitragserhöhung nach Dynamikplan 3%)
Altervorsorgevermögen 75k
min dynamikerhöhung kann die monatliche rente bei 4% 559€, 6% 874€, 8% 1400€ betragen...garantiert ist jeweils nur 257€
Altervorsorgevermögen ähnlich, 88k , 154k, 241k, 383k..... garantiert jedoch nur 75k
Für mich sind das alles böhmische Dörfer.
Nun meine Fragen:
1. Taugt der Vertrag was?
2. Benötigt ein Beamter wirklich eine BU?
3. Hinterbliebenenschutz?
Wir haben nun zwei weitere Kinder erhalten. Bekommt sie nun automatisch für die zwei weiteren Kinder zusätzlichen Kinderzuschlag?
Oder kann ich auch für mich eine Riesterrente abschließen und ein Kind auf mich laufen lassen?
Mein Einkommen schwankt zwischen 65k und 95k...
ich gebe beiden recht! Riester ist so eine Sache! Das sind Sachen, die einen für die nächsten 60 bis 70 Jahre begleiten!
Wichtig ist der Zustand ihrer Situation, nicht aber die Zulagen! Mittelfristig, könnte die ganze Sache platzen, weil auf einmal das Eigenheim ins Auge tretet.
Zum anderen, ob es zukünftig steuerneutral und/oder bleibt! Ist mehr als fraglich! Auch muss verstanden werden, dass die Riesterrente im Sterbefall der beider Elternteile nichts an die Kinder vererbt wird.
Sie zahlen ein, und beim Unfall kassiert der Versicherer, die Riesterversicherung jederzeit vollständig ein. Ein Übertrag auf die Erben findet einfach nicht statt.
Glauben Sie mir, dass sich Überraschungsgeschenke, die keiner haben will.
Oder das Gesamteinkommen bricht ein, und der Sparbeitrag sinkt, was natürlich die Ablaufleistung vernichtet.
Hier stellt sich ihre Situation auf einmal ganz anders dar. Sie müssen bedenken, dass Riester nicht das Problem löst, sondern das Lebensarbeitszeitproblem ist. Denn vor dem Rentengeld kommt das Arbeitsgeld und nicht die Rente.
Selbst bei voller Erwerbsunfähigkeit, fängt die Riesterrente erst zu zahlen, wenn das Mindestrentenalter erreicht ist.
Nehmen Sie sich ruhig Zeit, so ca. 20-Std. Achten Sie darauf, dass Sie eine gesonderte Abschrift mit ihrer Unterhaltung vor ihrer Unterschrift erhalten. Prüfen Sie den Inhalt sehr genau.
Irgendwas verwechseln sie hier! Grundsätzlich gilt es: "Kein auszahlbares oder vererbbares Vermögen bei Riester!"
Richtig erkannt haben Sie selbst: "Das sind böhmische Dörfer!" Allein dieser Satz:
Zudem hat sie noch einen "Altvertrag" bei der Generali Riesterrente STRATEGIE (Hauptversicherung, BU-Zusatzvers.(Beitragsbefreiung) und BU-Zusatzv. (Rente))
Was bedeutet dieser Satz? Wie ist dieser richtig zu verstehen?
(Hauptversicherung, BU-Zusatzvers.(Beitragsbefreiung) und BU-Zusatzv. (Rente)
Wie ist die Beitragsbefreiung zu verstehen? Bezieht diese sich auf den Gesamtvertrag oder nur auf die BUZ Versicherung! Also im Falle eines BU Falleintritt, wird der Gesamtvertrag oder nur der BUZ Beitrag beitragsfrei?
Also was meinen Sie?
Zudem bei 57 k EK p.a. sind volle 2.100 € in die Riester einzuzahlen, also ohne die BUZ Anteil. Da dürfte so mancher Traum platzen, weil ernüchtern immer mit der vollen Zulage gerechnet wurde.
Noch mal: "Es gibt keine Kapitalabfindung bei Riester, außer eine einmalige 30 % Auszahlung, aber nur aus dem Eigenanlagevermögen, um die einmal Zahlung der Steuer zu ermöglichen."
Nun meine Fragen:
1. Taugt der Vertrag was?
2. Benötigt ein Beamter wirklich eine BU?
3. Hinterbliebenenschutz?
Wir haben nun zwei weitere Kinder erhalten. Bekommt sie jetzt automatisch für die zwei weiteren Kinder zusätzlichen Kinderzuschlag?
Oder kann ich auch für mich eine Riesterrente abschließen und ein Kind auf mich laufen lassen?
Mein Einkommen schwankt zwischen 65k und 95k...
Wie schätzt ihr den Vertrag ein?
Meine ehrliche Meinung zu diesem Vertrag! Ohne eine richtige Einsicht?
1) Ich würde mal sagen er ist nicht mehr zeitgemäß, wegen der Frage 2.
2) Ein Beamter braucht keine BU, sondern eine echte leistungsfähige und starke DU = Dienstunfähigkeitsversicherung
Grund: Eine BU zahlt erst ab 50 % Leistungsminderung!
Eine DU zahlt ab der Versetzung in den Ruhestand durch den Dienstherren! Auch bei Burn-out, oder weniger 30 %. Allerdings wegen des Pensionsanspruchs für die ersten 20 Beamtenjahre, zahlt der Dienstherr nur ca. 30 % vom Gehalt als Pension weiter!
Die Vermögenslücke muss ja geschlossen werden.
3) Das sind die Überschüsse aus den Beiträgen der BU! Denn Riester sieht keine Versorgung der Kinder vor!
Also wenn ich ehrlich bin ist mir die ganze Sache noch immer zu komplex.
Wen kann ich denn ansprechen und fragen ob sich der Kram noch lohnt?
Oder sollen wir den ganzen Kram lieber kündigen und mit dem auszuzahlenden Betrag eine Weltreise machen?
Uns stellt sich die Frage, da sie im Elterngeld ist und jeder Euro mehr uns gut tut.
Eigenheim wird bei der aktuellen Lage nicht mehr in Frage kommen. Trotzdem teils guter Gehälter zu teuer.
Bzgk. BU dachte ich mir auch schon, dass es sich als Beamte kaum lohnt. Wenn es hart auf hart kommt, machen die meisten Beamten es ja mittels gelbe Zettel und Stille Kündigung.
Zudem hat sie 50% Behinderung, ich weiß nicht wie man das im Notfall anwenden könnte.
Gerne sind wir bereit was fürs Alter auf die Seite zu legen, aber nur wenn es sich rentiert, ansonsten verleben wir lieber das Geld.
Auch mit dem aktuellen Modell werden wir ohnehin schon nicht in Altersarmut leben, sobald wir in Rente geht. Zudem haben wir ein Haus in Asien, wohin wir zu Not auswandern können.
Was erwarten Sie eigentlich? Ohne richtige Antworten von ihnen? Ein tragfähiges Vermögens- und Absicherungskonzept für die nächsten 20 Jahre?
Das ist ein Müllberg, den es nicht gibt, denn mit jeder Wunschänderung ist das erstellte Konzept eine Makulatur. Also, die geschriebene Dokumente, des ersten Konzept endet, wenn der Wunsch von kein Eigenheim auf nun doch ein Eigenheim wandelt.
Ein Sinneswandel innerhalb von 20 Jahren kann kein Gesetz erfassen bzw. berücksichtigen.
Es ist schon erstaunlich, inwieweit nicht darüber aufgeklärt werden, was in den ersten 20 Jahren an Absicherungen erhalten und wie schlecht eine Versorgung während der Dienstzeit ist. Denn was nützt eine Absicherung in der Pensionsphase, wenn der Körperschaden während der Dienstzeit eintritt? Genau genommen: "Nichts!"; denn das Restleben endet beim Hartz IV Niveau!
Weil in den ersten 20 Dienstjahren max. 30 % vom jetzigen Bruttobezug beträgt. Aber was in den ersten 5 Jahren noch weniger bis Leistungsfrei bedeutet, inkl. einer Nachversicherung in der GRV.
Deshalb hilft nur wirklich eine richtige Beratung, allein eine Vermittlung einer BU für einen Beamten zeigt doch, das Schlechte hat System.
Und sich selber ver- und vorsorgen, mal ernsthaft machen sie auch alle ihre Operationen an ihrem Körper selber? Aber warum macht man an seiner eigenen Lebensqualität solche Vermögensverrisse?
Vielen Dank erstmal für die zahlreichen Infos. Aber an wen wende ich mich zwecks Beratung am besten? Die Versicherer selbst wollen ja alle nur verkaufen.....
Man kann sich bei der gesetzlichen Rentenversicherung beraten lassen - oder bei Verbraucherzentralen/Volkshochschulen/Gewerkschaften/Internet/Bücher/...
auch einige Parteien bieten Rentensprechstunden an - oder natürlich Honorarberater - wie du richtig erkannt hast, wenn du zur XYZ-Versicherung gehst, wird dir diese eine XYZ-Versicherung empfehlen.
Selbst wenn man die Vorschläge utopus, einzeln analysiert, verbleibt ein Problem, es wird zu ihnen nicht passen.
So hat sich utopus vertan, mit der Aussage:
- "gesetzlichen Rentenversicherung beraten lassen und einige Parteien bieten Rentensprechstunden an"; hier zeigt sich schon das Problem, denn die gesetzliche Rente ist nicht für Beamte zu ständig. Es sei, Sie wollen aus dem Beamtentum aussteigen!
Einzig der Dienstherr darf über seine Versorgungsleistung informieren, weil dieser dann auch die Versorgungshaftung übernimmt! Allerdings, welche/r Vorgesetzte/r übernimmt dann die persönliche Haftung?
Hier hat sich das OLG Koblenz 2022 den Hammer gelegt, diese schloss wegen "Unterlassung" wegen nicht aus! Demnach sah das Gericht nicht nur wegen Falschberatung eine Haftung vor, sondern auch wegen einer unterlassenden Beratung einen Schadenanspruch in fünfstelliger Summe vor.
Bei einem Beamten, der in die PKV wollte! Dieser verklagte den Vermittler, wegen Unterlassen und Falschaussage mittels Telefonauskunft, ohne schriftliche Unterlagen. Gegenwärtig 50.000 € Schadenssumme.
Zu den anderen Vorschlägen, wie
Verbraucherzentralen/Gewerkschaften, auch liegt der Fehler im Kleinen, denn für die Beratung bedarf es grundsätzlich einer Zulassung! Entweder über den KWG (Bank) oder den GewO bei Versicherungen!
Mehr Zulassungen gibt es nicht!
Grobe Einteilung bei der KWG ausschließlich, ihre eigenen Produkte aus dem Haus! Bei der Sparkasse, Sparkassenversicherungen, Deka-Fonds, LBS-Bausparen, bei Krediten, da wird kniffelig, weil einmal es eine gesetzliche Vorgabe sein kann, nur eine Co-Finanzierung als Pflicht vorsieht.
oder die Bank als eigene Immobiliendarlehnsrichtlinie dies sich selbst vorschreibt
oder gemäß Weisung Bafin, EZB ihre Systemrelevanz mittelfristig zu sichern!
bei Volkshochschulen? Nun ja, wer will denn schon eine 996 Regel dauerhaft eingehen? Von 9:00 Uhr bis 19:00 Uhr, bei 6 Tage arbeiten und lernen! 8 Std. Arbeiten 2 Std. fahrt und 2 Std. Abends und am Wochenende VHS?
Zudem zeigen Sie mal den Lehrer, der dies machen soll! Ohne Zulassung eine Beratung für 10 bis 20 Personen in Versicherungsrecht, Finanzanlagen oder Immobiliendarlehens erteilen?
Allein in den Finanzanlagenbereich gelten als Ordnungswidrigkeit eine Geldstrafe von bis zu 50.000 € je Fall (§ 144 Abs. 2 Buchstabe m und n, Abs.3)
Bücher = da gilt da gleiche ohne Zulassung keine Bücher, jedem Lektorat fällt es auf.
Internet = da braucht man nur in dem Impressum nach schauen, wer außerhalb von Europa ist, wie groß ist die Chance auf Schadenersatz? Wahrscheinlich 0 %! Denn warum aus dem EU-Ausland?
Weil diese in Europa weit keine Zulassung haben oder mehr bekommen.
Aber auch der Weg über den Honorarberater! Deren Anzahl sich auf allenfalls 400 Personen deutschlandweit beschränkt ist. Deren Mehrheitlich sich auf PKV fokussiert haben und deren Stundensätze sich um die 200 € pro Stunde bewegen.
Allerdings nach Gespräch haben Sie dann auch keine Versicherung, weil dieser keine "verkaufen" darf.
Ihr Problem ist systembedingt und letztlich nur durch eine Teilillegalität gelöst werden, denn keiner setz sich hin und wendet 10 bis 20 Std. auf ihr Problem zu lösen, ohne Geld daran zu verdienen.
Denn selbst der Tod arbeitet nicht für um sonst, sondern er nimmt das Leben als Preis!
Mal wieder ein paar Verständnisprobleme bei Bruno:
Er ist kein Beamter!
Das Vermögen eines Riestervertrages kann durchaus bei Tod auf den Ehepartner übertragen werden - also eine Art Vererbung.
Bei 50% Behinderung wäre ich sehr vorsichtig, was das Kündigen von Verträgen betrifft - wer weiß ob man wieder neue abschließen kann, falls notwendig?
Eine Auszahlung des Riestervertrages hat u.U. die Rückzahlung der staatlichen Förderung und der steuerlichen Vorteile zur Folge - da ist möglicherweise nicht mehr viel über - je nach Konstellation. (Besonders bei Kinderförderungsbeträgen kann sich das summieren.)
ist doch für Bruno egal der möchte nur verkaufen und seine Stundenhonorare an den Mann bringen in dem er Angst und Schrecken verbreitet....
Seit dem er mal gesagt hat dass ETFs ganz böse sind und man 24/7/365 am Rechner sitzen das schafft man nicht alleine. Er das aber für vermeintlich seine Kunden hin bekommt, das muss ja mehr als einer sein, damit man auch mit seinen angeblichen Stundensätzen über Wasser halten kann ist das auch für ihn nicht möglich. Somit gehört er zur Kategorie "All Heils bringer" nur er kann die Erlösung bringen.... Was davon zu halten ist kann sich jeder von klaren Verstand alleine an einer Hand abzählen.....
Und es kann ja nicht jeder jeden für alles in Haftung nehmen - es gibt ja auch eine gewisse Möglichkeit der Eigenverantwortung und Selbstinformation.
(Wenn du möchtest, dass etwas gut gemacht wird, dann mach es selber.)
Uns geht es einfach darum, dass wir momentan Kosten einstreichen wollen wo es nur geht.
Und wenn sich dieser Vertrag nicht/kaum lohnt, dann kündigen wir ihn lieber und kaufen mit dem Geld eine neue Küche.
Wie ich schon hier gelesen habe, bringt ihr also der BU Teil nicht viel. Also lieber dies streichen und beim reinen Riestervertrag übertragen? Senn das so geht...
Oder halt kündigen, niedrigere Beiträge und nur den Rest weiterlaufen lassen?
Wenn ich nun wüsste, wen man da am besten fragen könnte.....
Wenn Sie möchten, schaue ich mir ihre Situation mal ganz genau an.
Ich habe Einsicht in eine ganze Menge an Portfolios von diversen Versicherungen.
Gerne senden Sie mir einfach per Direkt Nachricht mal ihre E-Mail Adresse und/oder Telefonnummer, dann melde ich mich bei ihnen.
Mal wieder ein paar Verständnisprobleme bei Bruno: Er ist kein Beamter!
Tatsächlich ist seine Ehefrau aber eine Beamtin!
Was aber nicht verstanden wird, ist, dass Beamte/in keinen direkten Anspruch auf Riester und Rürup haben! Nur über den Ehepartner, der / die als Arbeiter, Angestellter/in tätigt ist, lässt sich ein Berechtigung "erschaffen".
Hier wurde für eine Beamtin ein Riestervertrag mit einer BUZ angedreht! Hier zeigt sich, wie schlecht die Unterrichtung war. Weil der Vermittler zu fähig war, denn ein Beamter/in unterliegt einer anderen Bewertung als ein Arbeiter!
Da für Beamte/in immer ein Dienstposten vorhanden sein muss, deshalb wird ein Beamter eher in den Ruhestand versetzt, als ein Arbeiter, AN. Deshalb gibt es auch den Unterschied, zwischen
einer BU, als SBU, bBUZ,...
und der DU, die es nur als SDU gibt, allenfalls gibt es eine SDUC oder mit den Zusatzbuchstaben K wie Komfort
Hier sollte man als Vermittler auch das Verständnis der Versorgung nach dem Ausscheiden aus dem Dienstverhältnis haben. Diese unterscheiden sich erheblich,
- so besteht in den ersten 5 Jahren bei Freizeit kein Anspruch auf Pension, sondern nur eine Nachversicherung bei GRV!
- so besteht in den ersten 5 Jahren bei Dienstzeit ein Anspruch auf Pension, nur allerdings bis zu 30 % von aktuellem Gehalt!
Man braucht kein Idiot sein, um zu verstehen, das jeder Beamte/ in bis zur Besoldung A 16 finanziell richtig abwärts geht! Bei A 16 und 9.000 € bleiben für die ersten 20 Jahre eine Pension von 3.000 € über.
Davon sind die Eigenbeiträge PKV und PN abzuziehen.
Hier stellt sich die 1. Frage, inwieweit der 44 € je Person abgezogen werden müssen, die die Leistung gestrichen wird!
Zudem die 2. Frage, ob und wie viel in dem Beitrag der Übersteigerung des Basisbeitrages enthalten ist?
Und dann bekommt der Beamte jährlich 1,75 % mehr an Pension, was weitere 23 Jahre mal 1,75 % bedeutet, 40,25 %, demnach ist das Höchsteinkommen gedeckelt.
Allerdings, sollte man begreifen, dass die Mehrheit der Beamten keine 72 %, den Höchstsatz erreichen werden, allenfalls die Beamten, die den einfachen oder höchsten Dienst, haben diese Möglichkeit.
Für alle anderen sieht es mau aus, weil die Fachschulen, Fachhochschulen und Uni-Zeiten nicht mehr als Dienst- oder Arbeitszeit in die Berechnung des Altersruhegeldes mehr einfließt.
Denn wer mit Ende 30 Beamter wird, bekommt keine 43 Jahre mehr zusammen! Allenfalls 37 Jahre! Was 6 Jahre je 1,75 %, was ein Abschlag von 10,5 % von den 72 % bedeutet. Also nur 61 % vom letzten Gehalt.
Zudem Titan1981 sagt folgendes:
ist doch für Bruno egal, der möchte nur verkaufen und seine Stundenhonorare an den Mann bringen, in dem er Angst und Schrecken verbreitet....
Vielleicht sollte man endlich seinen sturen Weiterbildungsverweigerungsmodus aufgeben und endlich mental zulassen, was der BGH aus geurteilt hat.
Das BGH, hat aus geurteilt, das eine Honorarberatung, immer also erfolgsunabhängig zu bezahlen ist. Und die Gebühren sich nach Stunden richten können!
§ 13d Vergütung der Rentenberater
(1) Für die Vergütung der Rentenberater gilt das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz entsprechend. Richtet sich die Vergütung nach dem Gegenstandswert, so hat der Rentenberater den Auftraggeber vor der Übernahme des Auftrags hierauf hinzuweisen. (2) Rentenberatern ist es untersagt, geringere Gebühren und Auslagen zu vereinbaren oder zu fordern, als das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz vorsieht, soweit dieses nichts anderes bestimmt. Die Vereinbarung eines Erfolgshonorars (§ 49b Absatz 2 Satz 1 der Bundesrechtsanwaltsordnung) ist unzulässig, soweit das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz nichts anderes bestimmt; Verpflichtungen, die Gerichtskosten, Verwaltungskosten oder Kosten anderer Beteiligter zu tragen, sind unzulässig. Im Einzelfall darf besonderen Umständen in der Person des Auftraggebers, insbesondere dessen Bedürftigkeit, durch Ermäßigung oder Erlass von Gebühren oder Auslagen nach Erledigung des Auftrags Rechnung getragen werden.
(3) Für die Erstattung der Vergütung der Rentenberater in einem gerichtlichen Verfahren gelten die Vorschriften der Verfahrensordnungen über die Erstattung der Vergütung eines Rechtsanwalts entsprechend.
Folgerichtig ist es allen anderen Verboten eine erfolglose Beratung Geld zu verlangen, erfolgt dies trotzdem, so dürfte dies zur eine Meldelücke bei der Zulassungserlaubnis bei der IHK führen, deren Maßnahme steht im § 144 GewO!
Weil aber nur ordnungsgemäße Vertragsabschlüsse umsatzsteuerfrei sind, tritt nicht nur der Verlust der Umsatzsteuerfreiheit ein.
Sondern auch die der Geldwäsche, weil dies ja wegen der Illegalität, der Vermittler keine Rechnung schreiben kann, da kein erfolgreicher Abschluss vorliegt!
Es gibt zwar ein Weg, aber dieser ist mehrheitlich verschlossen.
Zum Teil zusammenhanglose Nennung von Gesetzen und Urteilen querbeet durch die verschiedenen Rechtsgebiete mit zum Teil waghalsigen bis lachhaften Interpretationen derselben. Dazwischen durchaus Brauchbares aber alles zusammengewürfelt in eine Schreibweise, die grammatikalisch schwer bis gar nicht gar nicht zu verstehen ist.
Man fragt sich, welches Ziel verfolgt diese Person? Plagt sie die Langeweile ob der fehlenden Kundschaft?
Zudem bei 57 k EK p.a. sind volle 2.100 € in die Riester einzuzahlen, also ohne die BUZ Anteil. Da dürfte so mancher Traum platzen, weil ernüchtern immer mit der vollen Zulage gerechnet wurde.
Unsinn, zu den 2.100 € (pro Nase und pro Jahr) gehören auch die Zulagen. Demzufolge muss nur ein um die Zulagen verminderter Betrag eingezahlt werden, Beispiel: Ehefrau mit vier Kinder: 2.100 abzügl. 175 abzügl. 4*300 = 775 €.