An das
Bundesverfassungsgericht Postfach 1771 76006 Karlsruhe Kassel, 05.09.2023
Auskunft bzw. Bestätigung über die Geltung eines Beschlusses und eines Urteils des BverfG.
Um den BverfG-Beschluss von 18.Juni 1980, Az.1 BvR 697 /77.
Hier frage ich mich in Zuge der Weiterbildung, die ausgestellten Qualifikationen seit der Weiterbildungspflicht aus dem Jahr 2018 zu verfahren ist.
So gibt es die sogenannten
- bAV Berater
-Generationsberater
- Finanzberater
- Vermögensberater
Die Auflistung ist zwar nicht abschließen zeigt aber auf das Problem auf, dass Kunden getäuscht bzw. den Irrtum erlegen und daher aus den bisherigen Informationspflichten bei der Mittlung über den Status des einzelnen Vermittlertypus eine Intransparenz auftritt.
Der Kunde kann daher nicht erfahren, ob der Vermittler in seinem Sinne arbeitet oder für sein Prinzipal.
Daher stellt sich die für mich jetzt Frage:
Gilt diese BverfG - Beschluss von 18.Juni 1980, Az.1 BvR 697 /77 auch heute im Jahr 2023 im vollen Umfang?
Oder ist das BverfG seit dem teilweise oder voll kommend von diesem Beschluss abgerückt?
Ich bin dankbar für diese Anfrage eine schriftliche Auskunft zu erhalten!
In der zweiten Anfrage geht es um das Apotheker Urteil von 11.Juni 1958 – 1BvR 596/56
Mit freundlichem Gruß bruno68