Folgende Situation:
Immobilie gekauft im Jahr 2013 – 3 Personen sind ins Grundbuch eingetragen: Vater, Mutter, Sohn 1. Jeder zu 1/3 der Immobilie. Kaufvertrag auch für 3 Personen, bezahlt hat immer nur die Mutter.
Im Jahr 2022 Forwarddarlehen abgeschlossen. Hier neue Kaufvertrag nur über 1 Person – Mutter.
Die Familie hat 2 Kinder, die Immobilie soll an den kleineren Sohn (Sohn 2) (20 Jahre alt) übergehen.
Wie am besten muss man jetzt vorgehen?
-Schenkung? Kann die Immobilie erst verschenkt werden, wenn schon ausbezahlt ist, oder schon eher?
-Testament hinterlassen?
-Kann der Sohn 1 trotz dem seine Ansprüche stellen?
-Kann der Sohn 1 aus dem Grundbuch ausgetragen werden? Kann das schon jetzt gemacht werden?
-Wie geht man hier vor?
2013 wurde Immobilie gekauft mit Besitzverhältnis 1/3 Vater, Mutter und Kind1 und so auch die Eintragung im Grundbuch. Was ist nun 2022 geschehen, das du mit neuem Kaufvertrag bezeichnest?
Hat Mutter Vater und Kind1 ihre Anteile abgekauft und ist jetzt Alleineigentümerin? Dann wurde auch entsprechend im Grundbuch geändert. Oder wer hat von wem, was in diesem "neuen" Kaufvertrag gekauft?
Die Finanzierung wurde durch Forwarddarlehen bei einer anderer Bank neu finanziert. Hier ist nur die Mutter Darlehensnehmer.
Im Grundbuch wurde nur die neue Bank eingetragen, keine andere Änderungen gemacht.
Jeder kann dann mit seinem 1/3 machen, was er möchte.
Vater und Mutter könnten also ihren Anteil an den Sohn2 verschenken/vererben (Notar/Grundbuch)
und Sohn1 könnte seinen Anteil an seinen Bruder oder die Eltern verkaufen/verschenken - wie er möchte.
Dazu müsste die Sache natürlich mit der Bank abgeklärt sein - die möchte natürlich weiterhin ihre Raten/Schulden bezahlt haben.
Zur Zeit gehört Sohn1 1/3 vom Haus - bei gesetzlicher Erbfolge geht beim Tod eines Elternteils 50% an den anderen Elternteil und 50% an die Kinder - würde dann also so aussehen:
E1 (tot) 0% - E2 33,3%+16,7%=50% - S1 33,3%+8,3%= 41,67% S2=8,33% - falls dann auch E2 stirbt sieht es dann so aus:
E1/E2 0% - S1 41,67%+25%=66,7% - S2=8,33%+25%=33,3%
Wenn S1 enterbt werden würde, hätte er noch Anspruch auf den Pflichtteil - das wären 50% vom gesetzlichen Anspruch - oder er kann natürlich auch beim Notar einen Pflichtteilsverzicht unterschreiben - das wird er aber vermutlich nicht ohne Grund machen - also müsste ihm eine entsprechende Entschädigung oder Abfindung angeboten werden.