Fragen zu Einnahmen Untervermietung

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  1. Avatar von Wisky
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    Standard Fragen zu Einnahmen Untervermietung

    Hallo,

    ich möchte gerade meine Steuererklärung für das Jahr 2022 machen und habe zu dem Punkt "Versteuerung von Mieteinkünften" eine Frage bezüglich des zu versteuernden Betrags:

    In meiner Wohngemeinschaft waren alle 4 MitbewohnerInnen HauptmieterInnen. Aufgrund einer Auseinandersetzung mit unserem Vermieter kam es dann zur folgenden Situation. Zum April sind zwei Mieterinnen "ausgezogen" aber waren noch als Hauptmieter im Mietvertrag vorhanden. Über Freistellungsvereinbarungen haben meine übrige Mitbewohnerin und ich die beiden ausgezogenen Mitbewohnerinnen von den Mietkosten freigestellt. Um nun die zwei fehlenden Anteile der gesamten Miete auszugleichen, wurden die beiden leeren Zimmer von mir und meiner Mitbewohnerin untervermietet. Die Zimmer wurden zum gleichen Preis vermietet, den auch die beiden ausgezogenen Mieterinnen gezahlt haben, PLUS 50,50€ pro Monat pro Zimmer. Daher kam es zu Einnahmen in Höhe von 404€ je Person (meine Mitbewohnerin und ich) aus dem Untermietverhältnis. Insgesamt wurden die beiden Zimmer für 8 Monate bis Ende November vermietet.

    Zusammengefasst:
    Erhöhte Miete für uns wegen Freistellung: 719€ pro Monat
    Mieteinnahmen der beiden Untermieter: 820€ pro Monat
    Gesamteinnahmen - Gesamtkosten: 5752€ - 6560€ = 808€

    Meine Frage an Sie ist nun, ob ich bei der Steuererklärung in diesem Fall die Hälfte der von den Mitbewohnerinnen gezahlten Miete (meine Mitbewohnerin und ich waren beide Untervermieter zu gleichen Teilen) als Einkünfte deklarieren muss aber die Erhöhung des eigenen Mietanteils durch den Auszug der beiden anderen Mitbewohnerinnen als Werbungskosten angeben kann, so dass die sich die Einnahmen für mich auf 404€ belaufen.

    Vielen Dank im Voraus für Eure Hilfe!

  2. Avatar von utopus
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    Standard AW: Fragen zu Einnahmen Untervermietung

    Das wird eine interessante Nebenkostenabrechnung!

    Waren die ausgezogenen Hauptmieter u.U. wegen Kündigungsfrist für z.B. 3 Monate weiterhin zur Mietzahlung verpflichtet?
    Wie sieht es mit der Mietkaution aus - müssen die verbleibenden Mieter die anderen Auszahlen und damit die Kaution übernehmen?

    Würde da vielleicht beim Lohnsteuerhilfeverein oder Steuerberater nachfragen ... klingt sehr kompliziert.
    Ist ja auch eher eine gemeinsame Sache - muss hier eine gemeinsame Steuererklärung abgegeben werden?

  3. Avatar von Wisky
    Wisky ist offline
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    Standard AW: Fragen zu Einnahmen Untervermietung

    Hi, vielen Dank für Deine Antwort! Ich habe schon bei der Steuerberaterin meiner Mutter angerufen und sie konnte mir leider bei diesem speziellen Fall vorerst nicht weiterhelfen, da dies ein ziemlich spezieller Fall ist.
    Die beiden ausgezogenen Hauptmieter waren bist Ende November noch im Mietvertrag und danach sind wir alle 4 zusammen ausgezogen. Die Untermieter haben die Kaution an meine Mitbewohnerin und mich gezahlt und die Kaution der ausgezogenen Hauptmieter blieb bei unserem Vermieter. Wir 4 Hauptmieter bekommen also unsere Teile der Kaution gemeinsam vom Vermieter zurück.
    Ich werde mich mal beim Lohnsteuerhilfeverein wenden. Vielen Dank für den Hinweis.

    Kommt eine gemeinsame Steuererklärung überhaupt in Betracht, wenn meine ehemalige Mitbewohnerin und ich nur Bekannte sind? Ich dachte, dass sich das nur auf verheiratete Paare etc. bezieht.

  4. Avatar von tneub
    tneub ist offline

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    Standard AW: Fragen zu Einnahmen Untervermietung

    Zitat Zitat von Wisky
    Kommt eine gemeinsame Steuererklärung überhaupt in Betracht, wenn meine ehemalige Mitbewohnerin und ich nur Bekannte sind? Ich dachte, dass sich das nur auf verheiratete Paare etc. bezieht.
    Wenn ich mich noch richtig an meinen Rechtsunterricht erinnere, müsstet ihr theoretisch eine (Art) GbR bzw. Grundstücksgemeinschaft gegründet haben.

    Sein Beispiel war damals:
    2 Freunde gehen ins Cásino , legen das Geld zusammen und wollen sich den Gewinn 50:50 teilen.
    Schon das wäre eine GbR.


    Für eine GbR/Erbengemeinschaft/Grundstücksgemeinschaft oder ähnliches erstellt man eigentlich eine gesonderte und einheitliche Feststellung, wo die Überschüsse der GbR (bei Vermietung in der Anlage V) ermittelt werden. Dazu wird darin erfasst, wer Beteiligter ist. Hier würden dann die 808€ ermittelt werden.
    Diese anteiligen Überschüsse (je 404€) trägt man dann in die persönlichen Steuererklärung ebenfalls in der Anlage V unter "Anteile an Einkünften aus Grundstücksgemeinschaften" ein.
    Da eure Gbr/Grundstücksgemeinschaft nur kurzfristig ausgelegt ist, ist die Frage, ob trotzdem eine Steuernummer für diese GbR/Grundstücksgemeinschaft vergeben wird oder ob ihr verkürzt jeweils nur 50% der Einnahmen und 50% der Ausgaben in eure persönliche Steuererklärung eintragt. Das würde ich kurz mit dem Finanzamt telefonisch abstimmen.


    Je nachdem was du sonst noch für Einkünfte hast, könnte aber der Härteausgleich bis 410€ für dich interessant sein:
    https://deutschesmietrecht.de/steuer...erziehung.html
    https://de.wikipedia.org/wiki/H%C3%A4rteausgleich
    Damit hättet ihr zwar Einkünfte, die ihr angeben müsstet, aber über den Härteausgleich werden die wieder genullt.

  5. Avatar von IckeAusM
    IckeAusM ist offline

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    Standard AW: Fragen zu Einnahmen Untervermietung

    Für mein Dafürhalten ist die Sache eigentlich ziemlich simpel:

    Du vermietest offiziell ein Zimmer und deine Mitbewohnerin vermietet offiziell ein Zimmer und darüber besteht auch Einigkeit, richtig?
    Ich frage deshalb, nicht dass einer von euch auf die Idee kommt, dass alles über einen laufen soll oder oder oder...

    Eine Zusammenveranlagung für die EkSt. fällt freilich flach, weil das nur für eingetragene Lebenspartnerschaften und für Eheleute gilt.

    D.h. du gibst in deiner EkSt. Erklärung in Anlage V das ganze Zeug an, sodass in Zeile 23, in welcher der Überschuss aufgeführt ist, maximal die Mehreinnahmen i.H.v. 404,00€ ("dein Anteil") stehen. Idealerweise steht da dann noch weniger, je nachdem, was du in den Werbungskosten noch zum Abzug bringen kannst. Die Mehraufwendungen für die erhöhte Miete zum Ausgleich der Freistellung sind m.W.n. nicht abzugsfähig.

    Das was tneub geschrieben hat, hat in der Theorie sicherlich auch seine Berechtigung, doch unterliegt eine GbR ausnahmslos der Umsatzsteuerpflicht. Zwar kommt eine Mehrwertsteuer für Vermietung und Verpachtung nur in bestimmten Konstellationen in Betracht, allerdings muss man aufpassen, dass da nicht trotzdem noch ein umsatzsteuerrechtlicher Stolperstein daraus erwächst oder sich andere Fallstricke durch die Vermietung bzw. durch die Einnahmen als GbR ergeben.

    In Anbetracht dieser Peanuts steht dieser ganze Zirkus in keinem Verhältnis und ich würde es, wie vorbezeichnet, einfach als "Privatmann" in der EkSt. Erklärung angeben und gut ist, dann hast du dein Soll erfüllt. Bei 404€ Gewinn für das Jahr 2022 fällst du ohnehin noch unter den Freibetrag von 410€ und von daher ist alles gut. Erst ab diesem Jahr schaut es dann anders aus. Um den anderen Anteil hat sich deine Mitbewohnerin zu kümmern...

    Nach der Theorie noch ein kurzer Auszug aus der gelebten Praxis: Es gibt es so viele WGs, in denen es beim Wohnraummietverhältnis zwischen Vermieter und Mieter nur einen vertraglich festgelegten Hauptmieter gibt, der die ganze Zeche zahlt - ganz gleich ob von Anfang an eine WG gegründet wurde oder ob die WG bzw. die Untervermietung erst nachgelagert (mit Zustimmung des Vermieters) entstanden ist. Denn in aller Regel haben Vermieter oder Verwaltungen keine Lust darauf, je nach Anzahl der Mitbewohner, die Miete in mehreren Teilzahlungen von den einzelnen Bewohnern zu erhalten.

    Die Mietzahlungen zwischen den einzelnen Bewohnern werden i.d.R. im Innenverhältnis untereinander abgewickelt, entweder nach Wohnflächenanteil oder pro Kopf - selbiges gilt für die Nebenkosten. Und da macht sich so ziemlich niemand den Aufwand und gibt irgendwas davon in seiner EkSt. Erklärung an, obwohl man das als gesetzestreuer Bürger (in der Theorie) gleichwohl müsste - völlig unabhängig davon ob eine Gewinnerzielungsabsicht vorliegt oder nicht oder es sich nur um Durchlaufposten handelt. Schließlich handelt es sich hierbei erstmal grundsätzlich - aus steuerrechtlicher Sicht - um Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung welche anzugeben sind, auch wenn es am Ende des Tages nur darum geht sich die Miete zu teilen.

    Und wenn ich nur mal laut denke, was keinesfalls eine Empfehlung oder Anstiftung sein soll: Wenn man das nicht an die große Glocke hängt, kräht am Ende des Tages kein Hahn danach, wenn man sich - in Anbetracht dieser paar lumpigen Piepen - den ganzen Quatsch und damit die ganze Anlage V einfach spart, solange man nicht fröhlich vorgeprescht ist und dem Finanzamt bereits die frohe Kunde über dieses WG Konstrukt offenbart hat...

  6. Avatar von StGe1973
    StGe1973 ist offline

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    Standard AW: Fragen zu Einnahmen Untervermietung

    Also, ich sage mal so: würde ich auch nicht angeben...

    Die einzige Möglichkeit für das Finanzamt das heraus zu finden, wäre:
    Ein Untermieter würde das Zimmer als "gewerblich" nutzen und die Kosten als Mietkosten für sein Gewerbe ansetzen. Wenn das Finanzamt eine Betriebsprüfung bei diesem Untermieter macht, kann der Prüfer Belege zur Prüfung wietergeben d.h. z.B. bei dir querprüfen, ob du diese Einnahmen angeben hast. In diesem Fall würdest du vom Finanzamt einen Brief bekommen, dass Belege zur Prüfung vorlieben und du deine Einnahmen nachweisen sollst. Selbst wenn das alles so wäre, würde kein Prüfer wegen 404 Euro eine Querprüfung veranlassen. Wahrscheinlichkeit 0,000001%. Selbst wenn dieses eintreten würde, sagst du: Oh, habe ich vergessen und zahlst die Steuer nach. Wegen 404 Euro "vergessene" Einnahmen macht niemand einen großen Aufstand...

    Allerdings würde ich euch empfehlen die Mietsituation zu klären. Freistellungsvereinbarungen zwischen euch sind für den Vermieter erchtlich nicht relevant. Solange die Hauptmieter im Mietvertrag stehen, sind sie für die Mieter und jegliche andere Forderungen z.B. Schäden haftbar. Allerdings gibt es ein Problem, die beiden können nicht allein kündigen.

    Der Mietvertrag kann nur insgesamt gekündigt werden und dann muss ein neuer Mietvertrag abgeschlossen werden d.h. der Vermieter kann auch an jemanden anderen vermieten.

  7. Avatar von Wisky
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    Standard AW: Fragen zu Einnahmen Untervermietung

    Vielen Dank für die ganzen Antworten. Ihr ward alle eine große Hilfe für mich. Ich finde es außerdem sehr löblich, dass Ihr andere NutzerInnen nicht zu unehrlichen Aktionen überreden möchtet. Wir sind alle inzwischen ausgezogen und die ganzen Kopfschmerzen werde ich mir nicht noch einmal antun. Das war es vorerst für mich mit WGs.
    Euch allen noch ein schönes Wochenende!

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