Ich glaube so ein Zwischending von euch beiden ist das Richtige.
Du und deine Frau, ihr stellt zusammen einen Freistellungsauftrag (beide unterschreiben, bzw. online zusichern, dass die Ehefrau damit einverstanden ist).
Wem die Zinsen dann gehören ist unabhängig vom Freistellungsauftrag.
Wenn ihr zusammenveranlagt seid, dann wandern sie sofern nötig in eure gemeinsame Steuererklärung.