Kleingewerbe / Kleinunternehmen

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  1. Avatar von Lippi
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    Standard Kleingewerbe / Kleinunternehmen

    Hallo zusammen,

    leider bin auch ich der Nächste, der dem (in meinen Augen) komplizierten Steuersystem unterlegen ist und auf eure Hilfe hofft!

    Ausgangslage:

    Ich bin Arbeitnehmer in Vollzeit und möchte nebenbei einer kleinen nebenberuflichen Tätigkeit nachgehen. Eine kleine Bearatungsleistung an Unternehmen im Hotelbereich, ca. einmal im Quartal. Der Umsatz wird 22.000€ pro Jahr nicht überschreiten.

    Fragen:

    1. Muss ich für dieses Vorhaben definitiv ein Gewerbe gründen / anmelden?

    2. Oder kann ich auch „einfach“ eine bzw. mehrere Rechnungen als Privatperson stellen, mit meiner persönlichen Steuer ID und die Einnahmen anschließend nur in der Steuererklärung versteuern?

    3. Macht ein Kleingewerbe oder ein
    Kleinunternehmen in diesem Fall mehr Sinn?

    4. Ich würde gerne einen Unternehmensnamen zu meinem persönlichen Namen hinzufügen. Geht das wirklich ausschließlich bei einem Kleingewerbe? Bsp. MM Consulting - Max Mustermann

    5. Wenn die Gewerbeanmeldung notwendig ist, benötige ich dann auch eine eigene USt. ID für das Kleingewerbe?
    5.1 Kann ich beim Kleingewerbe auch meine persönliche Steuer ID auf der Rexhnung angeben, anstatt eine neue USt. ID zu beantragen?
    5.2 Wenn ich die Kleinunternehmerregelung nutze, benötige ich dann überhaupt eine USt. ID?

    6. Die Einnahmen unterliegen bekanntlich der Einkommenssteuer und müssen dann nur bei der Einkommenssteuererklärung angegeben werden?

    7. Unterscheiden sich Kleingewerbe und Kleinunternehmen also lediglich darin, dass ich beim Kleingewerbe einen Unternehmensnamen hinzufügen darf?
    USt. Enfällt doch bei beiden bis 22.000€.
    Oder worin genau liegt der entscheidende Unterschied?


    Fazit:

    Ich möchte grundsätzlich möglichst einfach meine Tätigkeiten in Rechnung stellen und dabei auch möglichst wenig bürokratischen Aufwand haben

    Ich freue mich über eine Hilfe und Tipps

    Vielen vielen Dank vorab und liebe Grüße
    Sven

  2. Avatar von StGe1973
    StGe1973 ist offline

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    Standard AW: Kleingewerbe / Kleinunternehmen

    1und2:
    Das ist davon abhängig, ob dein Nebenverdienst einen signifikaten Teil deines Einkommens ausmacht. Wen du z.B. 20.000 Euro im Nebenverdienst als Einkommen hast, dann wird das Finanzamt das wahrscheinlich immer als signifikanten Teil ansehen. Wenn du im Hauptjob 50.000 Euro verdienst und dein "Nebengewerbe" 1000 Euro macht, dann nicht. Davon ist abhängig, ob du ein Gewerbe anmelden musst oder nicht.

    3: Weiß ich aus dem Stegreif nicht, aber wenn tneub dein Thema findet, dann weiß er vielleicht etwas zum Unterschied Kleingewerbe und Kleinunternehmer.

    4: In der Gewerbeanmeldung kannst du ja einen Firmennamen wählen oder irre ich mich da? Meines Wissens darf der Firmenname nur nicht irreführend sein d.h. du nennst dich Computerservice Mustermann, aber verkaufst Äpfel auf dem Markt.

    5: Wenn du von der Kleinunternehmer Regelung gebrauch macht, dann benötigst du keine UID. Dann musst du deine pers. StNr auf der Rechnung angeben und auf der Rechnung den Vermerk, dass du von der Kleinunternehmer Regelung Gebrauch machst und deshalb keine UsSt. ausgewiesen wird.

    Naja, in deinem Fall wäre es wahrschelich besser diese nicht zu nutzen. Der große Vorteil ist eigentlich, dass du "billiger" an Endkunden bist, da der Endkunde immer nur den Bruttobetrag sieht. Du willst ja an Unternehmen deine Dienstleistung verkaufen und da ist die UsSt. (Im Normalfall, da diese UsSt. pflichtig sind) absolut egal, da diese die USSt. als Vorsteuer wieder vom Finanzamt bekommen. Du bist also nicht "billiger" als andere, aber kannst im Gegenzug natürlich bei deinen Kosten keine VSt ziehen.

    Gut, dagegen steht halt der Aufwand eine UsSt. Erklärung zu machen, musst du selbst entscheiden.

    6: Ja, musst du natürlich, aber es sind eben unterschiedliche Einkunftarten. Du hast einmal Einnahmen als Angestellter und einmal aus gewerblicher Tätigkeit. Die musst du in der EK-St. erklärung getrennt angeben und das Finanzamt legt dann nach deiner ersten Abgabe wahrscheinlich Vorauszahlung auf die Ek Steuer der gewerblichen Tätigkeit fest.

  3. Avatar von tneub
    tneub ist offline

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    Standard AW: Kleingewerbe / Kleinunternehmen

    Hallo Sven,

    Deine Fragen resultieren zum großen Teil aus den verschiedenen Gesetzen Umsatzsteuergesetz vs. Einkommensteuergesetz und Handelgesetzbuch(HGB) vs. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)


    1+2)
    Aus meiner Sicht mußt du ein Gewerbe anmelden sobald du mindestens Gewinnerzielungsabsicht (bei einem gewerblichen Betrieb) hast.
    Ausnahme ist hier eine selbstständige Tätigkeit. (Ärzte, Anwälte, Steuerberater usw.)
    Das Umsatzsteuerrecht ist sogar nocht strikter als das Einkommensteuerrecht und stellt auf Einnahmenerzielungsabsicht ab.
    Es gibt also den Fall, dass man umsatzsteuerlich Unternehmer ist, aber einkommensteuerlich die Verluste aufgrund von Liebhaberei nicht anerkannt werden.

    Neben der gewerblichen Tätigkeit und der Selbständigkeit gibt es eigentlich nur noch die gelegentliche Vermittlung oder der Vermietung beweglicher Gegenstände nach §22 ESTG
    (z.B. Vermittlung Telefonvertrag an Freunde und Bekannte/Vermietung des eigenen Wohnmobils)




    3)
    Aus meiner Sicht schließt sich das nicht aus.
    Der Begriff Kleingewerbe kommt aus dem Handelsrecht, während der Kleinunternehmer im Umsatzsteuerrecht definiert wird.

    Ein Kleingewerbe ist aus meiner Sicht jemand, der keinen handelsrechtlich eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert. Der macht dann eine Einnahmen-Überschussrechnung und keine Bilanz. Für Ihn gilt das BGB und nicht das HGB. Außerdem wird er nicht als Kaufmann ins Handelsregister eingetragen.
    Der Einzelunternehmer der ins Handelsregister eingetragen ist, führt die Bezeichnung e.K. (eingetragener Kaufmann)

    Der Kleinunternehmer ist dagegen nicht verpflichtet UST auf seinen Rechnungen auszuweisen, wenn er die Grenzen dafür nicht überschreitet.

    Von der Einordnung her würde ich sagen, dass (fast) jeder Kleinunternehmer auch ein Kleingewerbe hat, aber nicht umgekehrt.

    4.)
    Ich habe mal gelernt, dass der eingetragene Kaufmann sich laut HGB einen Firmennamen zulegen darf. Der kann unabhängig vom persönlichen Namen sein.
    Also z.B. Hotelconsulting e.K.
    Ein Kleinunternehmer wird nicht nach Handesrecht behandelt und darf dies aus meiner Sicht nicht. Er darf nur einen Ergänzung zu seinem persönlichen Namen hinzufügen.
    z.B. Max Mustermann - Consulting


    5) Ein UST ID ist eigentlich nur notwendig, wenn EU-Auslandsgeschäfte abgeschlossen werden, ansonsten ist auch die Steuernummer des Unternehmens auf Rechnungen zugelassen.
    Die Steuernummer kann unter Umständen auch identisch mit der Steuernummer bei der Einkommensteuerveranlagung sein.
    Die UST-ID würde ich trotzdem beantragen und statt der Steuernummer auf der Rechnung verwenden. (eine Steuernummer kann sich ändern - die UST ID nie)
    In Zusammenhand mit Werbungsschaltung, Lizenzierungen oder Verkaufsmarktplätzen ist man schnell bei den großen Playern wie Microsoft, google, ebay, wo man die UST ID benötigt.

    5.1) Steuer-ID nein
    5.2)
    Siehe Punkt 5. Würde ich trotzdem machen.
    Bei solchen Auslandsgeschäften (innergemeinschaftliche Lieferung oder innergemeinschaftliche sonstige Leistung) verlagert sich die Umsatzsteuerpflicht auf den Empfänger der Leistung. Damit bist du trotz Kleinunternehmer sogar verpflichtet die UST abzuführen, weil diese Umsatzsteuer nicht unter die Kleinunternehmerregelung fällt. Da du keinen Vorsteuerabzug hast, hast du dann auch UST abzuführen.
    Das ist vielen Kleinunternehmern gar nicht bewußt, dass hier Steuern hinterzogen werden.


    6. In der Einkommensteuererklärung, in der UST Erklärung und bei gewerblichen Tätigkeiten in der Gewerbesteuererklärung

    7. sollte aus meinen anderen Antworten hervorgehen.



    Für dich als Berater ist zusätzlich zu prüfen, ob du gewerblich oder freiberuflich tätig wirst.

    https://www.existenzgruender.de/Shar...aetigkeit.html

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