Guten Tag,
ich habe eine Festgeldanlage in NOK bei Weltsparen abgeschlossen.
Habe jetzt bei der Auszahlung ziemlich hohe Währungsverluste.
Kann ich das in der Einkommensteuererklärung geltend machen, und wenn ja, wo muß ich das dann eintragen?
Vielen Dank im voraus für Hilfe.
Viele Grüße
varico
Zunächst mal kannst du Zinserträge und Währungsverlust nicht gegen rechnen und sagen: Währungsverluste - Zinsertrag = Verlust. Nur als Anmerkung, falls du das tun wolltest, da du jetzt nur von Währungsverlusten beim Rücktausch sprichst. Es sind beides steuerlich gesehen unterschiedliche Ertragsarten...
Einmal Zinsgewinne sind Kapitalerträge, Ek Anlage KAP. Dann Währungsverlust beim Rücktausch in Euro ist ein Spekulationsverlust, Ek Anlage SO (glaube ich zumindest).
Aber hoffentlich hast du daraus gelernt: Fremdkapitalanlagen sind nur etwas für wirkliche Profis, da relative Wertentwicklungen von Währungen zueinander für fast alle Menschen fast unmöglich einzuschätzen sind. Zumindest kenne ich niemanden, der da wirklich Ahnung davon hat bzw. sich solche Einschätzungen zutraut.
dass ich nie wieder Festgeld in Fremdwährung anlege, das habe ich nun gelernt, aber jetzt kann ich aus deiner Antwort immer noch nicht erkennen, ob ich das nun bei der EK geltend machen kann oder nicht
Moin zusammen,
Wir haben ein ähnliches Problem und Fragen uns nun wie dieses in der Steuererklärung anzugeben ist. Wir hatten seit 2016 verzinste Festgelder bei einer Norwegischen Bank. Diese wurde nun letztes Jahr durch Weltsparen nicht weiter verlängert. Dadurch sind uns hohe Währungsverluste entstanden, die wir für die kommenden Jahre geltend machen wollen. Lauf dem Schreiben vom BMF vom 19.05.22 können diese Währungsverluste - anders als zuvor ausschließlich als Spekulationsgeschäfte - als Einkünften aus Kapitalvermögen gesehen/zugeordnet werden. "Das ist nach den Ausführungen im neu gefassten Anwendungsschreiben dann gegeben, wenn Währungsgewinne/-verluste aus der Veräußerung oder Rückzahlung einer verbrieften oder unverbrieften verzinslichen Kapitalforderung oder eines verzinslichen Fremdwährungsguthabens anfallen."
Siehe hierzu auch https://www.haufe.de/steuern/haufe-s...I15293881.html