BHW Flex Bausparen - Kündigen oder weiterlaufen lassen?
Guten Tag,
ich lese seit langer Zeit mit Interesse viele Beiträge und habe mich nun schlussendlich entschieden mich hier anzumelden
Mein Vater hat einen Bausparvertrag aus 2010 mit einer Bausparsumme über 7.000 EUR.
Tarif FlexBausparen (F): 1,00 % Basiszins + 2,00 % Sonderzins
Am 06.02.2018 kam bereits die Zuteilungsbenachrichtigung. Was mich stutzig macht, ist folgender Absatz im Schreiben: "Bitte beachten Sie, dass ab dem Zuteilungstermin keine weiteren Sonderzinsen mehr gewäht werden. Die Ihrem SOnderzinskonto bereits gutgeschriebenen Sinderzinsen werden ab diesem Termin nicht weiter verzinst (3§ Abs. 2 der ABB)"
Ist das rechtlich korrekt oder gibt es hierzu bekannte Urteile?
Der Kontostand im Bausparkonto beträgt zum 32.12.2022 6.179 EUR zzgl. Sonderzinskonto.
D.h. zum Ende des Jahres sollte ich auf jeden Fall kündigen, mit einem Gesamtguthaben von 6.659 vs. 7.000 EUR Bausparsumme.
Mich interessiert jedoch vor Allem, ob die Sonderverzinsungen tatsächlich seit der Zuteilungsreife ausläuft?
AW: BHW Flex Bausparen - Kündigen oder weiterlaufen lassen?
Zitat von otto88
Am 06.02.2018 kam bereits die Zuteilungsbenachrichtigung. Was mich stutzig macht, ist folgender Absatz im Schreiben: "Bitte beachten Sie, dass ab dem Zuteilungstermin keine weiteren Sonderzinsen mehr gewäht werden. Die Ihrem SOnderzinskonto bereits gutgeschriebenen Sinderzinsen werden ab diesem Termin nicht weiter verzinst (3§ Abs. 2 der ABB)"
Wäre es nicht sinnvoll, den Paragrafen aus den ABB von damals mal rauszusuchen?
Meine laienhafte Meinung:
Sonderzinsen sind nun mal Sonderzinsen. Falls in dem Paragrafen drin stehen sollte, dass diese nur bis zur Zuteilung gewährt werden, dann dürfte das auch so sein.
AW: BHW Flex Bausparen - Kündigen oder weiterlaufen lassen?
Ich schließe mich der Meinung meines Vorposters an. Im ersten Schritt wäre es am sinnvollsten, den dementsprechenden Paragraphen aus den ABB herauszusuchen.
AW: BHW Flex Bausparen - Kündigen oder weiterlaufen lassen?
Hallo zusammen. Vielen Dank für den Hinweis. Komme jetzt erst dazu die ABB durchzuschauen.
§3 Verzinsung des Sparguthabens, Sonderzins, Sparbonus, 2. Absatz:
(2) Der Bausparer hat für einen Zeitraum, der maximal das Jahr das Vertragsabschlusses und die 9 Folgejahre umfasst, spätestens jedoch mit seinem Zuteilungstermin (§4) endet, Anspruch auf einen zusätzlichen Sonderzins.
(..)
Voraussetzung für die Gewährung des Sonderzinses ist entweder die Zuteilung des Bausparvertrags mit Darlehensverzicht (§4) ...
Demnach wäre der Sonderzins maximal bis 2019 (Vertragsabschluss 2010 + 9 Jahre) zu gewähren.
Alles korrekt? Kann ja dann den Darlehensverzicht aussprechen und das Guthaben und die Zinsen auszahlen lassen.
Außerdem habe ich gesehen, dass die Kontoführungsgebühr nach wie vor berechnet wird. Die kann ich ja laut BGH Urteil zurückfordern, richtig?