Fragen zum Thema Reiseschutzversicherung

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  1. Avatar von JonFrank
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    Standard Fragen zum Thema Reiseschutzversicherung

    Hallo zusammen,

    eine Frage zum Thema Reiserücktritt/Reiseabbruch-Versicherung.

    Wir (4 Erwachsene / keine Familie) wollen dieses Jahr nach London fahren.

    Die Ferienwohnung wurde über fewo-direkt.de gebucht und die Fähre von Calais nach Dover (und zurück) werden wir noch über DFDS buchen.

    Nachdem unser Frankreich-Belgien-Sommerurlaub letztes Jahr ins Wasser gefallen ist, weil jemand aus der Gruppe einen Tag vor Abreise (stark) Corona bekommen hatte, wollten wir dieses Jahr mal auf "Nummer sicher gehen"... letztes Jahr hatten sich die Hotels, als auch Booking.com geweigert etwas zu erstatten oder sonst einen Gutschein oder Ähnliches anzubieten.

    Über check24 hatte ich die Versicherung von Cherrisk gefunden - für 55€ macht die eigentlich einen soweit guten Eindruck.

    Der Haken ist jetzt leider, dass die nur für 2 Personen gilt. Theoretisch wäre das aber auch ok, wenn wir nur 2 Personen versichern.

    Vermutlich müssen die Namen beider versicherter Personen genau angegeben werden beim Abschluss der Versicherung, richtig?

    Weiß jemand, ob die Versicherung das akzeptieren würden, wenn bei der FeWo und der Fähre bei den Buchungsbestätigungen mit 4 Personen aufgeführt wären...?
    Und würde die Versicherung dann im Fall der Fälle anteilig etwas rausrechnen?

    Die grundsätzliche Frage wäre auch:
    Wenn auf der Buchungsbestätigung der Ferienwohnung und der Fähre nicht alle Namen der Reisenden (bzw. nur meiner, weil ich gebucht habe) aufgeführt sind, würde das dann Probleme geben?

    Letztendlich dürften aber in 99% der Fälle nicht alle Mitreisenden namentlich erwähnt werden...

  2. Avatar von bruno68
    bruno68 ist offline

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    Standard AW: Fragen zum Thema Reiseschutzversicherung

    Nun, JonFrank,

    Wie seit ihr Krankenversichert? London ist nicht mehr Europa! die GKV wird wohl nicht mehr gelten!

    Zum Thema Reiseversicherung,

    Nun auch hier gilt, nur versichert ist bekommt einen Schadensersatz! Und versichert ist man nur, wenn im Antrag steht und bezahlt hat!

    bruno68

  3. Avatar von utopus
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    Standard AW: Fragen zum Thema Reiseschutzversicherung

    Zitat Zitat von bruno68
    Wie seit ihr Krankenversichert?
    seit und seid - eine Geschichte voller Missverständnisse ...
    Zitat Zitat von bruno68
    London ist nicht mehr Europa!
    London und auch Basel sind immer noch in Europa - nur der EU gehören sie entsprechenden Länder nicht (mehr) an.

  4. Avatar von JonFrank
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    Standard AW: Fragen zum Thema Reiseschutzversicherung

    Eine entscheidende/grundsätzliche Frage wäre ja:

    Wenn man nur eine Partner-Reiserücktrittsversicherung (also für 2 Erwachsene) abschließt und auf der Buchungsbestätigung (Ferienwohnung, Fähre usw.) aber 4 erwachsene Personen vermerkt sind, würde dann die Versicherung im Fall der Fälle (Reise kann nicht stattfinden, weil eine der beiden versicherten Personen akut erkrankt ist) nur anteilig für zwei Personen bezahlen?

  5. Avatar von Sephir0th
    Sephir0th ist offline

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    Standard AW: Fragen zum Thema Reiseschutzversicherung

    Warum fragt man das nicht die Versicherung direkt und lässt sich die entsprechende Aussage schriftlich zukommen? Ohne Kenntnis der genauen Versicherungsbedingungen können wir hier dazu schlicht nichts aussagen.

  6. Avatar von bruno68
    bruno68 ist offline

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    Standard AW: Fragen zum Thema Reiseschutzversicherung

    Ja, ja utopus,

    immer dagegen! Meine Frage ist berechtigt, England gehört nicht mehr dazu, den entsprechend ist das Sozialabkommen anders:

    https://www.bundesgesundheitsministe...m-ausland.html
    Versicherungsschutz im Ausland
    Grundsätzlich werden die Leistungen der nur im Inland erbracht. Es gibt jedoch Ausnahmen:
    In allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union () sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen (Europäischer Wirtschaftsraum –) und der Schweiz haben Versicherte bei vorübergehenden Aufenthalten Anspruch auf medizinisch notwendige Leistungen. Dieser Anspruch besteht auch weiterhin im Vereinigten Königreich, Großbritannien und Nordirland, das zum 1. Februar 2020 aus der ausgetreten ist.
    Dabei gelten dieselben Bedingungen wie für die Versicherten des Gastlandes.
    Mit einigen weiteren Ländern wie zum Beispiel Tunesien oder der Türkei wurden Sozialversicherungsabkommen getroffen, die auch den Krankenversicherungsschutz einschließen.
    Vor einem Urlaub in den oben genannten Ländern sollten Versicherte mit ihrer Krankenkasse sprechen und sich gegebenenfalls eine „Europäische Krankenversicherungskarte“ (European Health Insurance Card –) oder eine Anspruchsbescheinigung ausstellen lassen. In Deutschland befindet sich die auf der Rückseite der nationalen Krankenversicherungskarte ().
    Vereinigtes Königreich nach dem „Brexit“
    Das Vereinigte Königreich gehört seit dem 1. Februar 2020 nicht mehr zur. Für viele Lebens- und Wirtschaftsbereiche gibt es Abkommen, die das Verhältnis Großbritanniens zur übergangsweise oder dauerhaft neu regeln. Vor einem Aufenthalt im Vereinigten Königreich sollten Sie sich bei Ihrer zuständigen Krankenkasse, Ihrem Versicherungsunternehmen oder bei der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland () über die aktuell geltenden Bestimmungen informieren.
    Nähere Informationen zum Leistungsumfang und zu den Besonderheiten bei der Inanspruchnahme von medizinischen Leistungen des Gastlandes gibt jede Krankenkasse.
    Nachträgliche Erstattung einer Behandlung im Ausland
    Wenn Sie eine medizinische Leistung innerhalb der, des oder in der Schweiz in Anspruch nehmen, können Sie auch vor Ort die Behandlungskosten bezahlen und dann die Rechnungsbelege bei Ihrer Krankenkasse in Deutschland einreichen.

    Die Kosten werden jedoch nur bis zu der Höhe übernommen, wie sie bei einer inländischen Behandlung erstattet werden. Die Krankenkasse kann darüber hinaus Abschläge für Verwaltungskosten vornehmen.

    Sie sollten sich daher am besten vor einer Behandlung im europäischen Ausland bei Ihrer Krankenkasse informieren, bis zu welcher Höhe eine Erstattung in Betracht kommt.

    ....
    Mehr ist nicht zu sagen. Passiert was, sollte, man viel Geld haben, weil man in Vorkasse gehen muss und ob man später alles ersetzt bekommt? Ist mehr als fraglich!

    Zu ihrer Frage JonFrank
    Eine entscheidende/grundsätzliche Frage wäre ja:

    Wenn man nur eine Partner-Reiserücktrittsversicherung (also für 2 Erwachsene) abschließt und auf der Buchungsbestätigung (Ferienwohnung, Fähre usw.) aber 4 erwachsene Personen vermerkt sind, würde dann die Versicherung im Fall der Fälle (Reise kann nicht stattfinden, weil eine der beiden versicherten Personen akut erkrankt ist) nur anteilig für zwei Personen bezahlen?
    Weil dies eine Schadensversicherung ist, muss ein Schaden vorliegen. Dieser Schaden entsteht nur, wenn er auch Eintritt. Folgerichtig muss, die Person versichert sein, die auch alles bezahlt hat! Und entsprechende Rechnungen auf seinen Namen besitzt! Das bedeutet, die Kosten der Reise (einmal Hin- und zurück) und der Mietung lassen sich auf eine Person versichern.
    Alle anderen dürften "leer" ausgehen.

    Eine verbilligte Familienversicherung kommt nur, bei echten Familien infrage!

    In ihren Fall wäre es besser eine Gruppenreise-Versicherung, abzuschließen, damit im Fall eines Ausfalls der Reise, alle Versicherten Schadensersatz bekommen.

    Dafür käme nur die HanseMerkur infrage.
    Welche Vorteile bietet eine Gruppenreise-Versicherung?
    Verreisen Sie mit mindestens zehn Personen (6 Personen bei Bahnreisen) mit demselben Reiseziel und Datum, profitieren Sie von einer Gruppen-Reiseversicherung.
    Das hat sich von selber erledigt!
    Ich rate zu einer Einzelversicherung, aber wer nicht krankt wird, der schaut als Freundeskreis in die Röhre!
    Aber ohne Rechtsgrund, null Leistungen, trotz Eigenversicherung!

    bruno68

  7. Avatar von JonFrank
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    Standard AW: Fragen zum Thema Reiseschutzversicherung

    Vielen Dank für deine Antwort.

    In unserem ganz konkreten Fall geht es darum, dass wenn einer von zwei bestimmten Personen (Partner) krank wird, dann kann die komplette Reise für niemanden aus der Gruppe (4 Erwachsene) stattfinden. Wenn einer von den anderen beiden Personen krank wird, dann kann die Reise trotzdem stattfinden.
    Das Risiko liegt also eher bei dem Paar.

    Wenn man diese zwei Personen (die Buchungen wurden alle von einer dieser beiden Personen getätigt) jetzt mit einer der Standard-Partner-Versicherungen versichert, würde dann im Falle eines Schadens (Reise kann aufgrund von Krankheit von einer dieser beiden versicherten Personen für niemanden stattfinden) der komplette Reisepreis erstattet werden (vorausgesetzt der Reisepreis übersteigt nicht die versicherte Summe, aber das sollte ja klar sein)?

  8. Avatar von tneub
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    Standard AW: Fragen zum Thema Reiseschutzversicherung

    Etwas Husten hat doch jeder...gibts da keinen Arzt, der im Notfall mal einen Krankenschein für 2 Tage ausstellt?

  9. Avatar von tneub
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    Standard AW: Fragen zum Thema Reiseschutzversicherung

    Zitat Zitat von bruno68
    England gehört nicht mehr dazu

    Zwei mal drei macht vier,
    widewidewitt und drei macht neune,
    ich mach mir die Welt,
    widewide wie sie mir gefällt.


    Jetzt werden von Bruno schon Kontinentgrenzen neu gezogen.

  10. Avatar von utopus
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    Standard AW: Fragen zum Thema Reiseschutzversicherung

    Und was ist mit Schottland und Wales?

    Bei Reisen nach GB den Reisepass nicht vergessen!

  11. Avatar von Madlock
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    Standard AW: Fragen zum Thema Reiseschutzversicherung

    Hab eine Reiseversicherung bei Cherrisk und bisher keine Probleme gehabt, wenn es mal um Kostenerstattung etc. ging. Die haben auch sehr günstige Tarife. Schaut mal hier, da findet man ein paar Infos zur digitale Reiseversicherung

  12. Avatar von JonFrank
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    Beitrag AW: Fragen zum Thema Reiseschutzversicherung

    Zitat Zitat von Madlock
    Hab eine Reiseversicherung bei Cherrisk und bisher keine Probleme gehabt, wenn es mal um Kostenerstattung etc. ging. Die haben auch sehr günstige Tarife. Schaut mal hier, da findet man ein paar Infos zur digitale Reiseversicherung
    Cherrisk ist im Falle einer kleinen Gruppenreise raus, da die maximal einen Partnertarif anbieten.



    Für alle die über diesen Beitrag stolpern oder die das generell interessiert:

    Letztendlich ergab meine umfangreiche Recherche (Korrespondenz mit Maklern und Lesen diverser AVBs), dass Versicherungen für Kleingruppen im Prinzip eine einzige Farce sind.

    Diese Art von Versicherungen sind für Individualbuchungen nicht bzw. nur für den Fall zu gebrauchen, dass die komplette Reise (also für die gesamte Gruppe) abgesagt/storniert wird.

    Erst auf mehrmalige Nachfrage bei zwei Maklern hat sich das dann so langsam herauskristallisiert.

    Sollte aus der Gruppe eine Person krank werden und so nicht an der Reise teilnehmen können, gibt es für diese Person nur dann eine Leistung/Kompensation, wenn seitens des Vermieters oder der Fährgesellschaft (um mal bei meinem Beispiel zu bleiben) eine Stornorechnung gestellt wird.

    Ich würde mal behaupten, dass es in 99% der Fälle von Buchungen über eines der großen Portale für Ferienwohnungen/Ferienhäuser und/oder die Buchung einer Fähre keinerlei Teilstornogebühren bzw. -möglichkeiten gibt, wenn eine oder zwei Personen der Reisegruppe nicht anreisen können.

    Effektiv bekommt man also nur etwas, wenn die komplette Reise storniert wird.

    Fair wäre es, wenn der Betrag der Ferienunterkunft einfach durch die Anzahl der Reisenden/Feriengäste geteilt würde (so wie das ja letztendlich auch in der Realität gehandhabt wird).

    Außerdem ist es anscheinend wirklich so, dass vom Buchungsportal eine Buchungsbestätigung erstellt werden müsste, auf der alle Reisenden (analog zu den Versicherten) aufgeführt werden müssten.
    Bei FeWo-direkt stößt man mit solchen Anfragen natürlich auf Granit und bei den anderen großen Portalen sicherlich ebenso.

    Eigentlich traurig, dass bei solchen bewusst intransparenten Verträgen, der Verbraucherschutz in Deutschland entweder keine Handlungsmöglichkeit oder keinen Handlungsbedarf sieht.

    Zumindest sollten die grundsätzlichen Rahmenbedingen einfach/klar mehr oder weniger sofort ersichtlich sein.

  13. Avatar von utopus
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    Standard AW: Fragen zum Thema Reiseschutzversicherung

    Nur könnte das Ganze durchaus ausgenutzt werden, wenn Personen versichert sind, deren Namen vorher nicht bekannt ist -
    da könnte ich mir ja im Bekanntenkreis 2 Kranke raussuchen, um das Ferienhaus dann zum halben Preis zu bekommen ...
    es werden ja durchaus Unterkünfte mit mehr Betten als Reisende gebucht, um mehr Platz zu haben - oder weil nichts anderes frei ist.

    Alternativ könnte man sich sonst um Ersatzreisende kümmern - Freunde/Verwandte die dann mitkommen, falls jemand anderes ausfällt.

    Und der Verbraucherschutz in Deutschland hat recht wenig mit Unterkünften/Fähren in Belgien oder GB zu tun - oder sind alle Vertragspartner in Deutschland?

    Generell sollte man sich nur gegen Sachen versichern, deren Eintreffen einen finanziell ruinieren kann - sonst wird die Versicherung immer Gewinn machen müssen und sich nur selten lohnen.
    Und die Bedingungen werden natürlich so sein, dass die Versicherung für die häufigsten Fälle doch nicht zuständig ist.

  14. Avatar von JonFrank
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    Standard AW: Fragen zum Thema Reiseschutzversicherung

    Zitat Zitat von utopus
    Nur könnte das Ganze durchaus ausgenutzt werden, wenn Personen versichert sind, deren Namen vorher nicht bekannt ist -
    da könnte ich mir ja im Bekanntenkreis 2 Kranke raussuchen, um das Ferienhaus dann zum halben Preis zu bekommen ...
    es werden ja durchaus Unterkünfte mit mehr Betten als Reisende gebucht, um mehr Platz zu haben - oder weil nichts anderes frei ist.

    Alternativ könnte man sich sonst um Ersatzreisende kümmern - Freunde/Verwandte die dann mitkommen, falls jemand anderes ausfällt.

    Und der Verbraucherschutz in Deutschland hat recht wenig mit Unterkünften/Fähren in Belgien oder GB zu tun - oder sind alle Vertragspartner in Deutschland?

    Generell sollte man sich nur gegen Sachen versichern, deren Eintreffen einen finanziell ruinieren kann - sonst wird die Versicherung immer Gewinn machen müssen und sich nur selten lohnen.
    Und die Bedingungen werden natürlich so sein, dass die Versicherung für die häufigsten Fälle doch nicht zuständig ist.
    Wie so oft im Leben kann sehr vieles ausgenutzt werden - von Menschen mit genügend krimineller Energie. Es geht aber ganz klar darum, die ehrlichen Verbraucher zu schützen!

    Fakt ist doch, dass diese Reiseschutzversicherung nur einen sehr stark eingeschränkten Nutzen für Kleingruppen hat - und darauf sollte eben deutlich hingewiesen werden.

    Ich finde es einfach ein Unding, dass man solche Informationen erst nach ewigem Hin und Her mit einem Makler in Erfahrung bringen kann.

    Mal ganz davon abgesehen, dass die von dir aufgeführte Betrugsidee überhaupt nicht aufgehen kann, da die 4 Personen ja alle bei der Versicherung namentlich genannt werden müssen. Also dürfte ja nicht irgendwer krank werden, sondern eben nur eine/mehrere dieser 4 Personen.

    Es geht hier um deutsche Versicherungsverträge - entweder vertust du dich hier oder verdrehst das Thema absichtlich

    Die Fähre und das Ferienhaus könnte auch in Deutschland sein. Das spielt überhaupt keine Rolle. Es geht ja um Verbraucherverträge in Deutschland.

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