Gültige Befristung eines Arbeitsvertrages bei späterer Aushändigung
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Gültige Befristung eines Arbeitsvertrages bei späterer Aushändigung
Hallo zusammen,
seit zwei Monaten arbeite ich als Bäcker in einer kleinen Bäckerei in unserem Ort. Als ich die Stelle bekam, war nicht die Rede davon, dass ich nur für eine bestimmte Zeit eingestellt werden soll. Mein Chef händigte mir den Vertrag erst zwei Wochen, nachdem ich bereits angefangen hatte zu arbeiten, aus. Aus dem geht nun hervor, dass es sich um ein auf ein Jahr befristetes Arbeitsverhältnis handelt. Kann ich dagegen vorgehen?
Merter
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AW: Gültige Befristung eines Arbeitsvertrages bei späterer Aushändigung
Hallo Herr Merter,
soweit ich weiß, gilt die Befristung nur, wenn sie Ihnen im Vertrag vor Beginn des
Arbeitsverhältnisses schriftlich mitgeteilt wird. Ich glaube, dass Sie dagegen vorgehen
können.
MfG
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