Hypothek in Spanien, wie berechnet man die 30% Regel Schulden/Einkommen?

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  1. Avatar von Tobi6806
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    Standard Hypothek in Spanien, wie berechnet man die 30% Regel Schulden/Einkommen?

    Hallo zusammen,

    vor mehr als 3 Jahren hatte ich auf den Kanaren eine Ferienwohnung gekauft.
    Zweck war zum kleinen Teil Eigennutzung, zum größten Teil Vermietung

    Nach Corona läuft die Vermietung auch richtig gut.
    Das Objekt wurde damals ca. 50% aus Eigenkapital, und zu 50% von deiner Darlehen einer deutschen Bank finanziert.
    Als Sicherheit wurde noch ein Teile eines bestehenden EFH in Deutschland genommen, da deutsche Banken in der Regel keine ausländischen Objekte als Sicherheit akzeptieren.

    Nun habe ich ein traumhaftes Objekt im gleich Ort auf den Kanaren entdeckt.
    Die Überlegung wäre die Wohnung dort zu verkaufen und ein Darlehen einer spanischen Bank zu nehmen.

    Finanzierung wäre in dem Fall auch 50% Eigenkapital. Somit hätte die Bank definitiv genug Sicherheit.
    Das Problem ist aber eher, dass es in Spanien diese 30% Regel gibt, bei der die Zahlungen für die Hypothek 30% des Einkommens nicht übersteigen darf.
    Kann man zu dem Einkommen auch schon die erwarteten Mieteinnahmen durch das neue Objekt hinzurechnen?

    Bitte nur antworten wer sich mit spanischen Darlehen und der 30% Regel auskennt.
    Danke!

  2. Avatar von StGe1973
    StGe1973 ist offline

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    Standard AW: Hypothek in Spanien, wie berechnet man die 30% Regel Schulden/Einkommen?

    Warum stellst du so eine Frage in einem deutschen Forum? Frag doch einfach bei der Bank nach, da bekommst du eine 100% Antwort... gerade auf den Kanaren gibt es sicher deutsch oder mindestens englisch sprechende Sachbearbeiter für Kredite.

    Da kannst du dich auch gleich erkundigen wie die zu Auslandskrediten überhaupt stehen, da du deinen Wohnsitz wohl nicht nach Spanien verlegen willst. Da wird es sicher spezielle Voraussetzungen geben, Auslandskredite sind normalerweise eher schwierig.

    Da muss man auch Verständnis für die Banken haben, da du eben im Ausland im Falle der Nichtbedienung des Kredits nur schwer "greifbar" bist d.h. ein in Spanien erwirkter Insolvenztitel müsste dann in Deutschland rechtskräftig werden und das sollte nur vor einem dt. Gericht möglich sein. Vielleicht auch nicht, aber das ist sicher sehr aufwendig, weil spanische Behörden sicher nicht auf dt. Daten zugreifen können...

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