Ich bin in einer gesetzl. Krankenkasse freiwillig versichert (Selbstzahler).
Ab 01.01.2023 wurde wie jedes Jahr wieder die Einkommensgrenze zur Berechnung des Mindestbeitrages erhöht und diese Krankenkasse erhöhte auch den Zusatzbeitrag. Dadurch muss ich einen höheren Kassenbeitrag bezahlen.
Letztes Jahr hatte der Bundestag beschlossen, dass die gesetzl. Krankenkassen, anders als bisher, kein Informationsschreiben an die Versicherten mehr verschicken müssen, wenn sich der Kassenbeitrag erhöht. Bezieht sich dieser Beschluss des Bundestages auch auf einen Beitragsbescheid, muss also auch kein neuer Beitragsbescheid verschickt werden? Ich habe bisher weder ein Schreiben noch einen neuen Beitragsbescheid bekommen.
Bedeutet das, ich muss den neuen höheren Kassenbeitrag selbst errechnen, um zu wissen, was ich zu bezahlen habe? Ich habe keinen Anspruch auf einen neuen Beitragsbescheid, das ist nirgendwo gesetzlich geregelt?
Ich habe viel im Internet gesucht, auch verschiedene Suchmaschinen benutzt, konnte dazu nichts finden (vielleicht falsch gesucht?).
Vielleicht kann mir hier jemand helfen? Vielen Dank vorab.