kapitalerträge versteuern

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  1. Avatar von viktor
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    Standard kapitalerträge versteuern

    bekanntlich bekommen Finanzämter Auskunfte von banken über die gestellten freistellungsaufträge von steuerpflichtigen.

    Daraus "spekulieren" die finanzämter die Kapital-/Zinserträge der steuerzahler. Wenn diese scheinen diesbezüglich nicht ehrlich zu sein.


    Frage:
    Wieso melden nicht die banken direkt die erhaltenen erträge an finanzämtern ? wäre doch einfacher, ehrlicher, sichere, ... alles bestens. anstatt katze und maus zu spielen.
    in heutige digital vernetzung müssen doch möglich sein

    dürfen die banken oder finanzämtern nicht, oder was ist der grund ?

  2. Avatar von bruno68
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    Standard AW: kapitalerträge versteuern

    Schon mal überlegt, wie viele Familien den Nachnamen wie Schmid, Müller, Bäcker, ... haben?

    Zwar teilen alle Banken dem Finanzamt mit, welche Kapital/ Zinserträge angefallen sind! Der Freibetrag beträgt jetzt 1.000 €/ 2.000 € pro Jahr bei 60 Mill. Steuerpflichtigen ergibt dies 60 MRD. €. Würde man nur auf den Steuerpflichtigen vertrauen, was meinst du, um welchen Faktor würde sich der Freibetrag vervielfachen?

    Die Institute senden jährlich die Mitteilungen an das Finanzamt, unter der Angabe der Steuer ID, Nummer des Kunden, mit einer einzigartigen Ticketnummer.
    Damit obliegt dem Kunden, selber die Steuer nach Abzug des Freibetrages abzuführen!

    Es gibt zwei Wege, einmal als Guthaben bei der Bank mit 25 % und einmal als Tafelgeschäft mit 35 %!

    Mit der Schweiz gibt das Tafelgeschäft, diese senden die Mitteilung verschlüsselt, ans Finanzamt mit 35 % Kapitalertragsteuer und überlassen es den Kunden, ob dieser es so verbleibt.

    Da macht Sinn bei Scheidung, Insolvenz, Gütertrennung und Erbfolgeausheblung!

    bruno68

  3. Avatar von viktor
    viktor ist offline
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    Standard AW: kapitalerträge versteuern

    Die Institute senden jährlich die Mitteilungen an das Finanzamt, unter der Angabe der Steuer ID, Nummer des Kunden, mit einer einzigartigen Ticketnummer.
    Damit obliegt dem Kunden, selber die Steuer nach Abzug des Freibetrages abzuführen!
    Teilen die Institute das Finanzat auch konkret: wer wieviel Kapitalerträge erzielt hatten ? Oder nur die Höhe der Freistellungsbetrag ?

    Und was ist Tafelgeschäft ?

  4. Avatar von tneub
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    Standard AW: kapitalerträge versteuern

    Zitat Zitat von bruno68
    Schon mal überlegt, wie viele Familien den Nachnamen wie Schmid, Müller, Bäcker, ... haben?
    Die Aussage ist völlig unlogisch. Wie du selber schreibst, wird die SteuerID verwendet. Da diese einmalig vergeben wird, ist der Name völlig uninteressant.


    Zitat Zitat von bruno68
    Die Institute senden jährlich die Mitteilungen an das Finanzamt, unter der Angabe der Steuer ID, Nummer des Kunden, mit einer einzigartigen Ticketnummer.
    Damit obliegt dem Kunden, selber die Steuer nach Abzug des Freibetrages abzuführen!



    Zitat Zitat von bruno68
    Es gibt zwei Wege, einmal als Guthaben bei der Bank mit 25 % und einmal als Tafelgeschäft mit 35 %!
    Gibt es nicht mehr. Die Unterscheidung wurde im vorletzten Jahrzehnt abgeschafft.

  5. Avatar von StGe1973
    StGe1973 ist offline

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    Standard AW: kapitalerträge versteuern

    Viktor,

    was ist den dein Problem? Das Finanzamt prüft die Feistellungsaufträge bzw. deren Summe. Dann kann niemand betrügen, da die Banken die KeSt aus den Erträgen ja sowieso direkt einbehalten und an das Finanzamt überweisen.

    Das einzige was das Finanzamt wissen muss ist. ob jemand bei den Freistellungsaufträgen escheixxt. Alles andere läuft automatisch...

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